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Rechtsprechung
   BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 293/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,283
BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 293/94 (https://dejure.org/1995,283)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1995 - 5 AZR 293/94 (https://dejure.org/1995,283)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 (https://dejure.org/1995,283)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 80, 354
  • NJW 1996, 1914
  • MDR 1996, 720
  • NZA 1996, 829
  • BB 1996, 596
  • BB 1996, 855
  • DB 1996, 834
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 293/94
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist jedoch anwendbar, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder bestimmte Zwecke festlegt (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung = NZA 1993, 171, unter II 3 a der Gründe, m.w.N.).

    Anhaltspunkte hierfür könnten sich insbesondere aus Tarifverträgen ergeben, wobei geringe Unterschiede, die nicht zu einer anderen tariflichen Eingruppierung führten, außer Betracht zu bleiben hätten (BAG Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung = NZA 1993, 171, unter II 3 b aa der Gründe).

    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Senats vom 19. August 1992 (- 5 AZR 513/91 - AP, aaO = NZA, aaO).

  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 107/80

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsatz der GLeichberechtigung - …

    Auszug aus BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 293/94
    Ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Gruppen von Arbeitnehmern mit vergleichbaren Tätigkeiten kann darin liegen, daß einer bestimmten Gruppe eine Zulage gewährt wird, weil für die betreffenden Arbeitsplätze ohne zusätzlichen finanziellen Anreiz keine Arbeitskräfte zu gewinnen oder zu halten sind (BAG Urteil vom 25. August 1982 - 5 AZR 107/80 - BAGE 39, 336, 344 = AP Nr. 53 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, unter II 5 b aa der Gründe).
  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    In diesem Fall liegt der sachliche Differenzierungsgrund in der arbeitsmarktbedingten Durchsetzungsfähigkeit dieser Arbeitnehmer, auf deren Kenntnisse und Erfahrungen der Arbeitgeber bei der Besetzung bestimmter Arbeitsplätze angewiesen ist (BAG 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 362, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 144/01

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210 f.; 20. März 1997 - 6 AZR 453/96 - ZTR 1997, 568, zu I 3 der Gründe; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f.; 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 37, 39).

    Ein sachlicher Grund kann darin liegen, daß den Angehörigen der begünstigten Gruppe eine übertarifliche Leistung gewährt wird, weil für die entsprechenden Arbeitsplätze ohne zusätzlichen finanziellen Anreiz keine Arbeitskräfte zu gewinnen oder zu halten sind (BAG 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354; 25. August 1982 - 5 AZR 107/80 - BAGE 39, 336, 344).

    Bestehen generell Schwierigkeiten, Arbeitnehmer mit besonderen Qualifikationen oder für bestimmte Arbeitsplätze zu finden, ist es nicht sachfremd, wenn sich der Arbeitgeber entschließt, der gesamten Gruppe übertarifliche Leistungen zu gewähren (BAG 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354; 25. August 1982 - 5 AZR 107/80 - BAGE 39, 336, 344).

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

    Ihm ist es verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen von einer allgemeinen begünstigenden Regelung ohne vorliegen sachlicher Gründe auszunehmen (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219, 225 f.; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f.; 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 - nv., zu II 3 a der Gründe; 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.]).

    Bei Zusagen auf Leistungen in besonderen Einzelfällen können sich andere Arbeitnehmer zur Begründung gleichartiger Ansprüche auf diese Einzelfälle nicht berufen (vgl. BAG st. Rspr. 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - DB 1998, 1139, 1140; 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 18; 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 134; 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - zVv., wonach die Begünstigung von weniger als 5 % der Arbeitnehmer gegen die Annahme einer Gruppenbildung spricht).

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