Rechtsprechung
| BAG, 18.11.1965 - 5 AZR 367/65 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,2616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitsfreier Samstag - Urlaub
Verfahrensgang
- LAG Nürnberg, 05.05.1965 - 6 Sa 40/65
- BAG, 18.11.1965 - 5 AZR 367/65
Papierfundstellen
- BB 1966, 125
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BAG, 07.02.1963 - 5 AZR 54/62
Fünf-Tage-Woche - Feiertag - Urlaubstag
Auszug aus BAG, 18.11.1965 - 5 AZR 367/65
Lenn die bezeichnetc Tarifnorm ermöglicht jedenfalls sowohl bei zusammenhängender als auch im Palle geteilter Urlaubsgewährung die Anrechnung aller konkreten arbeitsfreien Samstage, die in den Urlaub bzw0 in irgendeinen Teil des Urlaubs fallen oder unmittelbar an einen solchen Teil anschließend Sie läßt es daher auch zu, daß dann, wenn ein bestimmter arbeitsfreier Samstag - vor allen, weil er zugleich gosetz- 6 lieber Feiertag ist - nicht anrechenbar ist ein anderer konkreter Samstag zur Anrechnung herangezogen werden kann" haß wenigstens dies der Wille der Tarifvertragsparteien gewesen ist, läßt sich bereits aus dein Wortlaut der bezeichneten Tarifnorm entnehmen;, die das Anrcchnungsrccht in keiner Hinsicht einschränkt; insbesondere keinen Unterschied macht; ob der Urlaub zusammenhängend oder geteilt genommen wird Bedeutsam, ist dabei der Zeitpunkt; zu dem hier dieses ausdrückliche und uneingeschränkte Anrechnungsrecht tarifvertraglich gestaltet worden ist" Es ist in eine tarifliche Eegelung aufgenommen; die zu der Zeit (2" Juni 1964) vereinbart wurde; als bereits die beiden Entscheidungen des Senats vom 7° Februar 1963 - 5 AZR 54/62 und 5 AZR 32/62 - (BAG 14, 96 ff. = AP Nr" 1 zu § 611 BGB Urlaub und Ftinf-Tuge-Y/oche und AP Nr" 2 ebenda) Vorlagen" In diesen Entscheidungen hatte der Senat - für den Geltungsbereich solcher tarifvertraglicher Regelungen; die für den Fall der Fünf-Tage-Woche keine Vorschriften über die Anrechnung arbeitsfreier Samstage enthielten - ausgesprochen, daß ein in den zusammenhängend genommenen Urlaub und zu gleich auf einen gesetzlichen Feiertag fallender arbeitsfreier Samstag nicht als Urlaubstag zähle und dies auch durch ersatzweise Anrechnung eines anderen , konkreten a r beitsfreien Samstags nicht ausgeglichen werden könne" Wenn Tarifpartner in voller - hier zu unterstellender - Kenntnis der damit gegebenen Rechtslage nunmehr ein unbeschränktes Recht des Arbeitgebers; arbeitsfreie Samstage auf den Urlaub anzurechnen, in ihre Urlaubsregelung aufnehmeny liegt die Annahme nahe, daß sie damit zugleich auch eine solche bis her nicht mögliche Ersatzanrechnung für zulässig erklären wollten". - BAG, 07.02.1963 - 5 AZR 32/62
Mehrwöchiger Erholungsurlaub - Tag der deutschen Einheit - Gesetzlicher Feiertag …
Auszug aus BAG, 18.11.1965 - 5 AZR 367/65
Lenn die bezeichnetc Tarifnorm ermöglicht jedenfalls sowohl bei zusammenhängender als auch im Palle geteilter Urlaubsgewährung die Anrechnung aller konkreten arbeitsfreien Samstage, die in den Urlaub bzw0 in irgendeinen Teil des Urlaubs fallen oder unmittelbar an einen solchen Teil anschließend Sie läßt es daher auch zu, daß dann, wenn ein bestimmter arbeitsfreier Samstag - vor allen, weil er zugleich gosetz- 6 lieber Feiertag ist - nicht anrechenbar ist ein anderer konkreter Samstag zur Anrechnung herangezogen werden kann" haß wenigstens dies der Wille der Tarifvertragsparteien gewesen ist, läßt sich bereits aus dein Wortlaut der bezeichneten Tarifnorm entnehmen;, die das Anrcchnungsrccht in keiner Hinsicht einschränkt; insbesondere keinen Unterschied macht; ob der Urlaub zusammenhängend oder geteilt genommen wird Bedeutsam, ist dabei der Zeitpunkt; zu dem hier dieses ausdrückliche und uneingeschränkte Anrechnungsrecht tarifvertraglich gestaltet worden ist" Es ist in eine tarifliche Eegelung aufgenommen; die zu der Zeit (2" Juni 1964) vereinbart wurde; als bereits die beiden Entscheidungen des Senats vom 7° Februar 1963 - 5 AZR 54/62 und 5 AZR 32/62 - (BAG 14, 96 ff. = AP Nr" 1 zu § 611 BGB Urlaub und Ftinf-Tuge-Y/oche und AP Nr" 2 ebenda) Vorlagen" In diesen Entscheidungen hatte der Senat - für den Geltungsbereich solcher tarifvertraglicher Regelungen; die für den Fall der Fünf-Tage-Woche keine Vorschriften über die Anrechnung arbeitsfreier Samstage enthielten - ausgesprochen, daß ein in den zusammenhängend genommenen Urlaub und zu gleich auf einen gesetzlichen Feiertag fallender arbeitsfreier Samstag nicht als Urlaubstag zähle und dies auch durch ersatzweise Anrechnung eines anderen , konkreten a r beitsfreien Samstags nicht ausgeglichen werden könne" Wenn Tarifpartner in voller - hier zu unterstellender - Kenntnis der damit gegebenen Rechtslage nunmehr ein unbeschränktes Recht des Arbeitgebers; arbeitsfreie Samstage auf den Urlaub anzurechnen, in ihre Urlaubsregelung aufnehmeny liegt die Annahme nahe, daß sie damit zugleich auch eine solche bis her nicht mögliche Ersatzanrechnung für zulässig erklären wollten".
- BAG, 28.07.1982 - 7 AZR 103/80 § 313 ZPO; BAG Urteil vom 10. Oktober 1966 - 3 AZR 177/66 - AP Nr. 2 zu § 392 BGB; BAG 19, 342, 330 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO, Blatt 4; BAG Urteil vom 18. November 1965 - 5 AZR 367/65 - AP Nr. 1 zu § 3 BUrlG 5-Tage-Woche, zu 1 der Gründe).
- BAG, 27.10.1982 - 7 AZR 1238/79 Dieser Mangel des Tatbestandes macht dem Revisionsgericht eine er schöpfende Nachprüfung der Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz unmöglich und erfordert seinerseits auch ohne eine diesbezügliche Verfahrensrüge im Sinne des § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO eine Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. BAG Urteil vom 18. November 1965 - 5 AZR 367/65 - AP Nr. 1 zu § 3 BUrlG Fünf-Tage-Woche; BAG Urteil vom 15. Januar 1958 - 4 AZR 90/55 - AP Nr. 5 zu § 313 ZPO mit zust. Anm. Pohle; BGHZ 40, 64, 87; BGH Urteil vom 13. Februar 1981 - I ZR 67/79 - NJW 1981, 1621) .
- BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 619/78 Es hat deswegen keine in sich widersprüchlichen Feststellungen getroffen, die wegen einer Ungewißheit über die tatsächliche Grundlage seiner Entscheidung eine Aufhebung des angefochtenen Urteils erforderlich machen könnten (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 3 BUrlG Fünf-Tage-Woche) .
dejure.org
Übersicht BAG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.