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Rechtsprechung
   BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,100
BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91 (https://dejure.org/1992,100)
BAG, Entscheidung vom 24.06.1992 - 5 AZR 384/91 (https://dejure.org/1992,100)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 (https://dejure.org/1992,100)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers - Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses vom Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters (Dienstvertrag) - Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen - Unterricht als nebenberufliche Tätigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Lehrer, Volkshochschuldozent -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1156 (Ls.)
  • NZA 1993, 174
  • DB 1993, 236
  • JR 1993, 220
 
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Wird zitiert von ... (102)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
    Dieses Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen (vgl. statt vieler: BAGE 41, 247, 253 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 44, zu B II 2 der Gründe).

    Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 19, 324, 329 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe; BAGE 41, 247, 258 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - EzA, aaO, zu B II 1 der Gründe).

    Die Arbeitnehmereigenschaft kann nicht mit der Begründung verneint werden, es handele sich um eine nebenberufliche Tätigkeit (BAG Urteil vom 8. Oktober 1975 - 5 AZR 430/74 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 5 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - aaO, zu B II 3 b der Gründe).

    Umgekehrt spricht nicht schon der Umstand für ein Arbeitsverhältnis, daß es sich um ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis handelt (BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 7 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO, zu B II 3 c der Gründe).

    Entscheidend ist danach, wie intensiv die Lehrkraft in den Unterrichtsbetrieb eingebunden ist und in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise seiner Erteilung, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände der Dienstleistung mitgestalten kann (BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO, zu B II 4 der Gründe).

    Solche Umstände können etwa sein das Recht des Schulträgers, die zeitliche Lage der Unterrichtsstunden einseitig zu bestimmen (BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - EzA, aaO), den Unterrichtsgegenstand oder Art und Ausmaß der Nebenarbeiten einseitig festzulegen, eine intensivere Kontrolle nicht nur des jeweiligen Leistungsstandes der Schüler, sondern auch des Unterrichts selbst oder die Inanspruchnahme sonstiger Weisungsrechte.

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
    Für den Fall, daß ein Arbeitsverhältnis festgestellt würde, wären auf dieses Vertragsverhältnis der Parteien - unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen - die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vergleiche nur BAGE 34, 111, 116 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Abhängigkeit;… BAGE 36, 77, 81 = AP Nr. 38, aaO, zu I der Gründe; BAGE 41, 247, 250 f. = AP Nr. 42, aaO, zu A der Gründe).

    Dieses Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen (vgl. statt vieler: BAGE 41, 247, 253 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 44, zu B II 2 der Gründe).

    Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 19, 324, 329 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe; BAGE 41, 247, 258 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe;… BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - EzA, aaO, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
    Der Zweite Senat hat in seinem Urteil vom 20. Februar 1986 (- 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969) die Arbeitnehmereigenschaft von teilzeitbeschäftigten Musikschullehrern bejaht.

    Arbeitnehmer sind sie nur dann, wenn die Parteien dies vereinbart haben (vgl. BAG Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969) oder im Einzelfall festzustellende Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Grad der persönlichen Abhängigkeit gegeben ist.

  • BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 194/90

    Arbeitsrechtlicher Status eines Lektors

    Auszug aus BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
    Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 19, 324, 329 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe; BAGE 41, 247, 258 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe;… BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - EzA, aaO, zu B II 1 der Gründe).

    Umgekehrt spricht nicht schon der Umstand für ein Arbeitsverhältnis, daß es sich um ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis handelt (BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 7 der Gründe;… BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO, zu B II 3 c der Gründe).

  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82

    Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte

    Auszug aus BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
    Dieses Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen (vgl. statt vieler: BAGE 41, 247, 253 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 44, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
    Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 19, 324, 329 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe; BAGE 41, 247, 258 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe;… BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - EzA, aaO, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer - …

    Auszug aus BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
    a) Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in aller Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (BAG Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 305, 312 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe) und daß Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden können, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 und 39, 329 = AP Nr. 22, 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 7/81

    Arbeitnehmerstatus eines Volkshochschuldozenten

    Auszug aus BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
    a) Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in aller Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (BAG Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 305, 312 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe) und daß Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden können, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 und 39, 329 = AP Nr. 22, 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71

    Beschäftigung von Lehrkräften - Privatrechtliche Grundlage - Allgemein bildende …

    Auszug aus BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
    a) Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in aller Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (BAG Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 305, 312 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe) und daß Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden können, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 und 39, 329 = AP Nr. 22, 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79

    Psychologe - Behindertenfürsorge - Träger der Sozialhilfe - Vereinbarter …

    Auszug aus BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
    Für den Fall, daß ein Arbeitsverhältnis festgestellt würde, wären auf dieses Vertragsverhältnis der Parteien - unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen - die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vergleiche nur BAGE 34, 111, 116 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 36, 77, 81 = AP Nr. 38, aaO, zu I der Gründe;… BAGE 41, 247, 250 f. = AP Nr. 42, aaO, zu A der Gründe).
  • BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 796/75

    Dozenten an Volkshochschulen - Lehrverpflichtung - Anzahl der Wochenstunden - …

  • BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78

    Einstufung von Dozenten an Volkshochschulen, die Sprachkurse leiten

  • BAG, 13.08.1980 - 4 AZR 592/78

    Bundeswehr - Bewirtschaftung einer Kantine - Heimbetriebsleiter - …

  • BAG, 08.10.1975 - 5 AZR 430/74

    Abhängigkeit - Freier Mitarbeiter - Rundfunkanstalt - Redakteur - Reporter - …

  • BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 591/83

    Qualifizierung eines Lehrers an einer städtischen Musikschule als Arbeitnehmer …

  • BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musiklehrers - Fehlende Überprüfbarkeit eines …

  • LAG Bremen, 22.10.1991 - 1 Sa 22/91

    Zur Frage des Bestehens eines Arbeitnehmerstatusses sowie eines unbefristeten …

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Denn die praktische Handhabung läßt Schlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 8 R 761/14

    Musikschullehrer versicherungspflichtig beschäftigt

    Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (Verweis auf Urteil des Bundesarbeitsgerichts [BAG] v. 7.5.1986, 5 AZR 591/83, Urteil v. 24.6.1992, 5 AZR 384/91) sowie der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ([BSG], Verweis auf Urteil v. 12.2.2004, B 12 KR 26/02 R) sei von einem Beschäftigungsverhältnis des Beigeladenen zu 1) nicht auszugehen.

    Demnach sind Lehrer an Musikschulen nur dann als Arbeitnehmer anzusehen, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder im Einzelfall festzustellende Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Grad der persönlichen Abhängigkeit gegeben ist (BAG, Urteil v. 24.6.1992, 5 AZR 384/91, juris, Rdnr. 31; Urteil v. 29.5.2002, 5 AZR 161/01).

    Rn. 199 (b) Angesichts dessen kommt es - auch in Ansehung der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung - maßgeblich darauf an, ob Weisungen nach der Organisationsstruktur der Schule erteilt werden können (BAG, Urteil v. 24.6.1992, 5 AZR 384/91, AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit, juris-Rdnr. 25).

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als …

    Demgegenüber können Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (vgl. BAG 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - zu II 2 a der Gründe).

    Als solche Umstände kommen das Recht des Schulträgers, die zeitliche Lage der Unterrichtsstunden einseitig zu bestimmen, den Unterrichtsgegenstand oder Art und Ausmaß der Nebenarbeiten einseitig festzulegen, eine intensivere Kontrolle nicht nur des jeweiligen Leistungsstands der Schüler, sondern auch des Unterrichts selbst oder die Inanspruchnahme sonstiger Weisungsrechte in Betracht (vgl. BAG 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - zu II 2 b bb der Gründe).

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