Rechtsprechung
| BAG, 22.09.1982 - 5 AZR 421/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abfindungsanspruch
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 28.11.1979 - Ca 148/79
- ArbG Bayreuth, 28.11.1979 - Oa 148/79
- LAG Nürnberg, 25.03.1980 - 2 Sa 123/79
- BAG, 22.09.1982 - 5 AZR 421/80
Papierfundstellen
- BAGE 40, 156
- ZIP 1983, 92
- DB 1983, 236
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Sachsen-Anhalt, 02.05.2019 - 3 Sa 176/15
Nachteilsausgleich - Geltendmachung - tarifvertragliche Ausschlussfrist
Rn. 54 c) Dazu gehört auch der Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs nach § 113 Abs. 3 BetrVG (…BAG 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76, AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 3, zu 1. der Gründe = Rn. 11; in diesem Sinne auch: BAG 22. September 1982 - 5 AZR 421/80, AP TVG § 1 Tarifverträge Bau, zu II.2 der Gründe = Rn. 19; BAG 22. Februar 1983 - 1 AZR 260/81, zu I.1.Wegen der weiten Fassung des § 16 BRTV-Bau musste das Bundesarbeitsgericht in dieser Entscheidung sowie den nachfolgenden Entscheidungen vom 22. September 1982 (aaO) und 22. Februar 1983 (aaO) eine genaue Abgrenzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis und solchen, die mit ihm nur in Verbindung stehen, nicht vornehmen, weshalb sich aus dieser Entscheidung auch nicht schließen lässt, das Bundesarbeitsgericht sei der Ansicht, dass es sich bei dem Nachteilsausgleich um einen Anspruch handele, der mit dem Arbeitsverhältnis nur in Verbindung stehe, nicht aber ein solcher aus dem Arbeitsverhältnis sei.
- BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80
Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung …
Ausschlußfristen können ihren Zweck unter normalen wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnissen entfalten; beim Zusammenbruch eines Arbeitgebers wird ihr Eingreifen in jeder Richtung fragwürdig (vgl. dazu im Ansatz schon das Urteil vom 22. September 1982 - 5 AZR 421/80 - AP Nr. 42 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von …
Nach Auffassung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts spricht viel dafür, daß zumindest dann, wenn die Frist zur schriftlichen Geltendmachung des Anspruchs im Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch nicht abgelaufen ist, das Arbeitsverhältnis jedoch schon vor diesem Zeitpunkt beendet worden war, der Lauf der Ausschlußfrist unterbrochen wird (vgl. BAG 40, 156, 160 = AP Nr. 42 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, zu II 4 der Gründe).
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