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Rechtsprechung
   BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,600
BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76 (https://dejure.org/1977,600)
BAG, Entscheidung vom 12.10.1977 - 5 AZR 443/76 (https://dejure.org/1977,600)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 (https://dejure.org/1977,600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattung - Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Gericht fürArbeitssachen - Lohnabzug - Lohnabzugsverfahren - Deutsches Recht - Erstattungsanspruch - Beschäftigung im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1766
  • VersR 1978, 360
  • DB 1978, 698
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.04.1958 - 2 AZR 469/56

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattung der Arbeitnehmeranteile - …

    Auszug aus BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76
    b) Für das in dieser Beziehung vergleichbare deutsche Recht hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 3. April 1958 (BAG 6, 7 C93 58 AP Nr. 1 zu §§ 394-, 395 RVO [zu I der Gründe]) entschieden, daß der Anspruch eines Arbeitgebers gegen seinen ausgeschiedenen Arbeitnehmer auf Erstattung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung bürgerlich-rechtlicher Natur und deshalb der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten und nicht zu den Sozialgerichten gegeben sei, weil der Arbeitgeber eine Beitragserstattung nicht im Anrechnung sverfahren der §§ 394, 395 RVO verlange und sich daher für sein Klagebegehren gerade nicht auf die Vorschriften der IVO, sondern auf allgemeine bürgerlich-rechtliche Vorschriften berufe.

    Ist wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein solches Lohnabzugsverfahren nicht mehr möglich, so ist ein Erstattungsanspruch ausgeschlossen (BAGE 6, 7, 9 ff.] â- AP Hr. 1 zu §§ 394, $95 HYO [zu II der Gründe]).

    Solchen unerwünschten Begleiterscheinungen soll die Beschränkung der Erstattung smöglichkeit auf das Lohnabzugsverfahren entgegenwirken (BAGE 6, 7 [10] = AP Nr. 1 zu §§ 394-" 395 RVO [zu II 2 b und c der Gründe]).

  • BAG, 09.12.1976 - 3 AZR 371/75

    Berlinzulage - Bezahlung überhöhter Beträge - Ausgleich vom begünstigten …

    Auszug aus BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76
    Ebenso hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts für den vergleichbaren Anspruch des Arbeitgebers gegen seinen Arbeitnehmer auf Rückerstattung einer über zahlten Berlinzulage den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen als gegeben angesehen (Urteil vom 9. Dezember 1976 - 3 AZR 371/75 - [demnächst] AP Hr. 1 zu § 611 BGB Erstattung [zu I der Gründe]).
  • BAG, 18.06.1971 - 5 AZR 13/71

    Internationale Zuständigkeit - Angerufenes Arbeitsgericht - Berufungsinstanz - …

    Auszug aus BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76
    Ist danach ein deutscher Gerichtsstand begründet, dann ist das deutsche Gericht im Regelfälle auch international zuständig (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit [zu 2 der Grün de] ; BAG AP Nr. 2 zu § 106 BetrVG 1972 [zu II 2 der Gründe]} BGHZ [GrS] 44, 46 [47] - AP Nr. 3 zu § 512 a ZPO [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Das Berufungsgericht ist von den Rechtsgrundsätzen ausgegangen, die der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 14. Januar 1988 (BAGE 57, 192 = AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO), vom 18. November 1988 (…BAGE 60, 135 = AP, aaO) und zuletztvom 10. Mai 1990 (- 8 AZR 216/89 - unveröffentlicht) im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO;Urteile vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - undvom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 3 und 5 zu §§ 394, 395 RVO) aufgestellt hat.
  • BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 238/85

    Grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitgebers gegen einen ausgeschiedenen …

    Ist ein Lohnabzugsverfahren wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich, so ist der Erstattungsanspruch des Arbeitgebers ausgeschlossen, falls nicht die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadenersatz nach § 826 BGB vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO.

    Es ist damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt, nach der Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bürgerlichrechtliche Ansprüche sind, über die die Gerichte für Arbeitssachen und nicht die Sozialgerichte zu entscheiden haben (vgl. BAGE 6, 7, 8 f. = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO, zu I 2 b, c der Gründe).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 6, 7, 9 ff. = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO, zu II der Gründe; Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu §§ 394, 395 RVO, zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93

    Beitragsabzug bei verspäteter Lohnzahlung

    Die im Interesse des Arbeitnehmers geschaffene Sozialversicherung soll nicht mit der sozial unerwünschten und den Gesetzeszweck beeinträchtigenden Begleiterscheinung der drückenden Beitragslast und der Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers sowie der daraus sich ergebenden Klage-, Vollstreckungs- und sonstigen Druckmöglichkeiten des Arbeitgebers verbunden sein (BAGE 6, 7, 10 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO , zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu § § 394, 395 RVO , zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu § § 394, 395 RVO , zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86

    Haftung des Arbeitnehmer bei Doppelarbeitsverhältnis

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erstattung rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung grundsätzlich nur im Lohnabzugsverfahren nach näherer Maßgabe der sozialrechtlichen Bestimmungen (§§ 394, 395 RVO) verlangen kann; wenn dieses Verfahren wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, kann der Anspruch ausnahmsweise auf § 826 BGB gestützt werden, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO; Urteil des Senats vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO).
  • BAG, 23.03.1983 - 5 AZR 582/80
    Ob eine Streitigkeit nach öffentlichem Recht oder bürgerlichem Recht vorliegt, bestimmt sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO; BAG 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO).

    Ist wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Lohnabzugsverfahren nicht mehr möglich, so hat der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer wegen der rückständigen Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Krankenversicherung keinen Rückerstattungsanspruch mehr (BAG 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 39> 395 RVO mit Anm. Derschj ferner BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76- AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO mit Anm. von Brackmann).

    Aufgrund dieser beiden Gesetzesprinzipien ist es dem Arbeitgeber verwehrt, gegen den Arbeitnehmer einen Aufwendungsersatz oder Bereicherungsanspruch in Höhe der ihm bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht erstatteten Arbeitnehmeranteile geltend zu machen, und zwar auch dann, wenn er die Beiträge schuldlos verspätet entrichtet hat (BAG 6, 7 und BAG Urteil vom 12. Oktober 1977, aaO; Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, § 395 Anm. 2).

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine Berufung auf die Schutzbestimmungen der $$ 394, 395 RVO nur dann nicht zugelassen, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber in vorsätzlich sittenwidriger Weise schädigte; es hat dabei ausdrücklich auf § 826 BGB hinge wiesen (BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu 394, 395 RVO).

  • BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 427/87

    Feststellungsurteil - Leistungsklage

    Zwar kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erstattung rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung grundsätzlich nur im Lohnabzugsverfahren nach näherer Maßgabe der sozialrechtlichen Bestimmungen (§§ 394, 395 RVO) verlangen; ist der Abzug vom Lohn wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich, scheidet eine Nachforderung des Arbeitgebers aus (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO; Urteile des Senats vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO und vom 18. November 1988, (BAGE 60, 135).
  • BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 239/85

    Nachträglicher Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen

    Es ist damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt, nach der Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bürgerlich-rechtliche Ansprüche sind, über die die Gerichte für Arbeitssachen und nicht die Sozialgerichte zu entscheiden haben (vgl. BAGE 6, 7, 8 f. = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO, zu I 2 b, c der Gründe).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 6, 7, 9 ff. = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO, zu II der Gründe; Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu §§ 394, 395 RVO, zu II 1 a der Gründe).

  • OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01

    Entlastung des WEG -Verwalters

    Den Antragstellern ist ein Schaden dadurch entstanden, dass die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht einbehalten worden sind und - unbeschadet einer etwaigen für das vorliegende Verfahren nicht interessierenden Haftung als Beiratsmitglied - arbeitsrechtlich nicht von Herrn H. zurückgefordert werden können (vgl. hierzu BAG NJW 1978, 1766;… Palandt/Putzo, BGB 60. Auflage, § 611 Rdn. 67).
  • BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82

    Internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte auf Grund einer …

    Die Zivilprozeßordnung regelt die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nicht als selbständige Prozeßvoraussetzung, sondern nur mittelbar durch stillschweigende Verweisung auf die Vorschriften über den Gerichtsstand (BAG Urteile vom 18. Juni 1971 - 5 AZR 13/71 -, AP Nr. 5 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 -, AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2014 - L 5 SV 20/14

    Verpflichtung zur Entrichtung der Arbeitgeberanteile am …

    Rn. 7 Angesichts der dargestellten Rechtsgrundlagen für den geltend gemachen Anspruch des Klägers geht der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.10.1977, Az. 5 AZR 443/76) fehl.
  • LSG Hessen, 14.04.2014 - L 1 KR 432/12

    Krankenversicherung

  • LAG Berlin, 03.06.1986 - 3 Sa 27/86

    Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung der Arbeitnehmeranteile im Falle der …

  • LAG Düsseldorf, 07.02.1995 - 8 Sa 1850/94

    Sozialversicherungsbeiträge

  • BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 276/86

    Sachbezug bei alliierten Streitkräften - Ausbleiben der tarifgerechten Vergütung …

  • BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 275/86

    Abzug der jeweils geltenden Beträge vom Bruttolohn für zur Verfügung gestellte …

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