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Rechtsprechung
   BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,245
BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79 (https://dejure.org/1981,245)
BAG, Entscheidung vom 09.09.1981 - 5 AZR 477/79 (https://dejure.org/1981,245)
BAG, Entscheidung vom 09. September 1981 - 5 AZR 477/79 (https://dejure.org/1981,245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Psychologe - Behindertenfürsorge - Träger der Sozialhilfe - Vereinbarter zeitlicher Rahmen - Betreuungsstunden pro Woche - Freier Mitarbeiter - Arbeitnehmer

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Psychologe -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit, frei auszufüllender Zeitrahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 77
  • BB 1982, 677
  • DB 1981, 2500
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von …

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79
    Für die Zulässigkeit einer solchen Statusklage sprechen vor allem Gründe der Prozeßökonomie (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit (betr.: Filmhersteller) - (zu 1.2 a und b der Gründe); Urteil des Senats vom 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 - AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit (betr.: Filmautor und Regisseur) - (zu A der Gründe) auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Entscheidendes Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft ist danach die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters (vgl. zuletzt Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 -AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit (zu 8 II 1 und 2 der Gründe) m.w.N. - dieses Urteil ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit (betr.: Rundfunkbeauftragter) - (zu 1 der Gründe)).

  • BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 753/75

    Abhängigkeit - Feststellungsklage - Arbeitsverhältnis - Beschäftigungspflicht - …

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79
    Für die Zulässigkeit einer solchen Statusklage sprechen vor allem Gründe der Prozeßökonomie (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit (betr.: Filmhersteller) - (zu 1.2 a und b der Gründe); Urteil des Senats vom 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 - AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit (betr.: Filmautor und Regisseur) - (zu A der Gründe) auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    In den Entscheidungen des Senats, die das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang nennt, hatte der jeweils dienstberechtigte Sender ständige Dienstbereitschaft seiner Mitarbeiter verlangt (vgl. AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit (betr.: Filmhersteller) - (zu II 2 a der Gründe) = DB 1977, 2460); er hatte Einfluß auf die Gestaltung der Arbeitszeit genommen.

  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 580/77

    Rundfunkbeauftragter - Ermittlung von Schwarzhörern - Arbeitnehmer - Freie …

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79
    Entscheidendes Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft ist danach die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters (vgl. zuletzt Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 -AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit (zu 8 II 1 und 2 der Gründe) m.w.N. - dieses Urteil ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit (betr.: Rundfunkbeauftragter) - (zu 1 der Gründe)).

    Über diesen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus enthält diese Bestimmung jedoch noch eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, die auch zur Abgrenzung der Rechtsverhältnisse freier Mitarbeiter von Arbeitsverhältnissen zu beachten ist (vgl. BAG AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit (betr.: Rundfunkbeauftragter) - (zu 1 der Gründe)).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79
    Ein freier Mitarbeiter, der keinen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen kann kann sich nicht darauf berufen, die Befristung sei sachlich nicht gerechtfertigt und der Kündigungsschutz werde deshalb in unzulässiger Weise umgangen (zur Befristung im Arbeitsverhältnis vgl. BAG (GS) 10, 65 (71 ff.) AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu II C 2 der Gründe); BAG AP Nr. 33 und 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
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