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Rechtsprechung
   BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,728
BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96 (https://dejure.org/1998,728)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 5 AZR 522/96 (https://dejure.org/1998,728)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 (https://dejure.org/1998,728)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 184, 164
  • NZA 1998, 705
  • BB 1998, 1256
  • BB 1998, 1265
  • DB 1998, 2276
  • ZUM 1998, 683
  • ZUM 2000, 690
  • afp 1998, 651
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96
    Aus der praktischen Handhabung lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343, 347 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Wird der programmgestaltende Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt, ohne daß die einzelnen Einsätze im Voraus abgesprochen werden, ist dies ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft (vgl. BAG Urteil vom 30. November 1994, aaO).

  • LAG Köln, 22.05.1996 - 2 Sa 99/96

    Arbeitnehmerbegriff: Abgrenzung zum freien Mitarbeiter - Rundfunksprecher

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Mai 1996 - 2 Sa 99/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines …

    Das Landesarbeitsgericht hat aus dem gegen die Klägerin ergangenen Senatsurteil vom 11. März 1998 (- 5 AZR 522/96 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 23 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 64) auf die positive Kenntnis der Klägerin vom Arbeitnehmerstatus des Beklagten geschlossen.

    Ob Rundfunksprecher im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses oder eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt werden, richtet sich immer nach den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (Senat 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 - aaO; sowie 14. Juni 1989 - 5 AZR 346/88 - 13. Juni 1990 - 5 AZR 419/89 - RzK I 4a Nr. 32).

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19

    Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin

    In diese Kategorie hat die Rechtsprechung zB Sprecher und Übersetzer von Nachrichten- und Kommentartexten (vgl. BAG 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 -), Musikarchivare (vgl. BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - BAGE 120, 104) und Cutter (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - BAGE 145, 26) eingeordnet und deshalb die Arbeitnehmereigenschaft anhand der allgemeinen Kriterien geprüft.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 8 R 463/11

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (hier: Tätigwerden aufgrund projektgebundener …

    Rn. 83 aa) Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Tätigkeiten im Bereich "Funk und Fernsehen" gelten im Grundsatz die üblichen Kriterien (…Segebrecht, in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2011, § 7 Rdnr. 196), wobei sich das BSG jedoch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Abgrenzung von Arbeitsverträgen und freien Dienstverhältnissen bei programmgestaltenden Mitarbeitern zu Eigen gemacht hat (…BSG, Urteil v. 3.12.1998, B 7 AL 108/97 R, SozR 3-4100 § 104 Nr. 16; juris-Rdnr. 20 unter Bezugnahme auf BAG, Urteil v. 11.3.1998, 5 AZR 522/96;… vgl. auch BSG, Urteil v. 28.1.1999, B 3 KR 2/98 R, SozR 3-5425 § 1 Nr. 5, juris-Rdnr. 23).
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