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| BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 576/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 09.03.1979 - 5 Sa 3/79
- BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 576/79
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 576/79
Dazu könne der Staat nicht seine Hand leihen (…Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 471/79 aaO [zu II 1 c der Gründe]; Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - [demnächst] AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu III 2 a der Gründe]; vgl. auch BVerfGE 39, 334 ff. [355] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C I 7 b der Gründe]).b) Das Bundesverfassungsgericht hat ausgesprochen, aufgrund des Art. 12 Abs. 1 GG sei der Staat gehalten, für die Ausbildung zu solchen Berufen, die auch außerhalb des Staatsdienstes ausgeübt werden können, einen Vorbereitungsdienst zur Verfügung zu stellen, der nicht in einem Beamtenverhältnis abgeleistet werden müsse (BVerfGE 39, 334 ff. 8.
Für den Rechtsstreit ist maßgebend, daß der Vorbereitungsdienst, den der Staat mindestens ausnahmsweise für nicht als Beamte in Betracht kommende Bewerber anbieten muß, nicht diskriminierend sein darf (BVerfGE 39, 334 ff. [374] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C IV 2 der Gründe]).
Sie entspringen oft Milieu- und Gruppenreaktionen, die sich wenig dazu eignen, ein zuverlässiges Urteil Uber die Person des Bewerbers zu tragen (BVerfGE 39, 334 ff. [356] = AP Nr. 2 zu Art. 33 11.
Zudem gilt auch für einen Bewerber um ein Lehramt, was das Bundesverfassungsgericht für einen Beamtenbewerber um ein Amt des höheren Dienstes ausgesprochen hat (BVerfGE 39, 334 ff. [356] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C I 7 c der Gründe]): Er nähert sich dem Berufsziel des Lehrers in drei Stufen.
Das Berufungsgericht wird dabei zu berücksichtigen haben, daß der Einstellungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zusteht, den die Gerichte nur daraufhin überprüfen können, ob die Einstellungsbehörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet und nicht aufgrund sachfremder Erwägungen entschieden hat und schließlich, ob die Behörde ihre Entscheidungen in einem fehlerfreien Verfahren getroffen hat (BVerfGE 39, 334 ff. [354] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C I 5 der Gründe]; Urteil des Senats 14 -.
Wer sich gegen den Staat und seine grundlegende Verfassung sOrdnung wendet, kann auch in einem freiheitlichen und demokratischen Staatswesen nicht verlangen, daß ihn dieser Staat als Arbeitnehmer in seine Dienste nimmt (BVerfGE 39, 334 ff. [57 ff.] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C II 1 - 3 der Gründe]).
- BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer - …
Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 576/79
Die Bedingungen des von der Klägerin erstrebten Anstellungsvertrags er geben sich im einzelnen aus dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes und ergänzenden Rechtsvorschriften (BAG, Urteil vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - BAG 28, 62 [65 f .] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu I der Gründe]. B. I. 1. Bei der Prüfung, ob der Klägerin ein Anspruch auf Einstellung in den Schuldienst des beklagten Landes zusteht, ist das Berufungsgericht von den Grundsätzen aus gegangen, die der Senat in seinem Urteil vom 31. März 1976 (aaO zu II - V der Gründe) entwickelt hat.Nur so ist er in der Lage, seinen Erziehungsauftrag in einem freiheitlichen und demokratischen Staat wahrzunehmen (Urteil vom 31. März 1976, aaO [zu III 1 e der Gründe]; Urteil vom 6 .
Hierzu hat der Senat in seinem Ur teil vom 31. März 1976 (aaO zu IV der Gründe) ausführlich Stellung genommen.
- BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 471/79
Beamtenrecht - Verfassungstreue - Freiheitlich demokratische Grundordnung - …
Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 576/79
Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - [demnächst] AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu II 1 b der Gründe]; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [demnächst] AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu B II 1 b der Gründe], eben falls für die Amtliche Sammlung vorgesehen; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 471/79 - [demnächst] AP Nr. 7 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu II 2 a der Gründe]).Dazu könne der Staat nicht seine Hand leihen (Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 471/79 aaO [zu II 1 c der Gründe]; Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - [demnächst] AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu III 2 a der Gründe]; vgl. auch BVerfGE 39, 334 ff. [355] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C I 7 b der Gründe]).
Damit soll gewährleistet werden, daß auch solche Bewerber ihre für einen freien oder nichtstaatlichen Beruf erforderliche Ausbildung vollenden können, die den hohen Anforderungen an die politische Treuepflicht eines Beamten nicht genügen (ebenso Ur teil des Senats vom 5. März 1980 - 5 AZR 471/79 - aaO [zu I 2 der Gründe]).
- BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78
Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation - …
Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 576/79
Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - [demnächst] AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu II 1 b der Gründe]; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [demnächst] AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu B II 1 b der Gründe], eben falls für die Amtliche Sammlung vorgesehen; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 471/79 - [demnächst] AP Nr. 7 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu II 2 a der Gründe]).vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 -[demnächst] AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu B II 2 a und b der Gründe]).
- BAG, 10.12.1980 - 5 AZR 18/79
Einstellungsbehörde - Einstellungsprozeß - Begründung der ablehnenden …
Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 576/79
Dazu könne der Staat nicht seine Hand leihen (…Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 471/79 aaO [zu II 1 c der Gründe]; Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - [demnächst] AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu III 2 a der Gründe]; vgl. auch BVerfGE 39, 334 ff. [355] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C I 7 b der Gründe]). - BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 848/77
Bewerberin - Einstellende Behörde - Angestellte Kunsterzieherin - Städtischer …
Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 576/79
Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - [demnächst] AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu II 1 b der Gründe]; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [demnächst] AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu B II 1 b der Gründe], eben falls für die Amtliche Sammlung vorgesehen; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 471/79 - [demnächst] AP Nr. 7 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu II 2 a der Gründe]). - BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76
Kündigung eines Lehrers - Wiedereinstellungsanspruch - Eignung - Befähigung - …
Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 576/79
5. Die hier vertretene Auffassung widerspricht nicht dem Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juli 1977 (BAG 29, 247 = AP Nr. 3 zu Art. 33 Abs. 2 GG)", auf das sich das Berufungsgericht bezogen hat.
- BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79
Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters
b) Da der Vorbereitungsdienst beim beklagten Land Ausbildungsstätte im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG ist, ist mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon auszugehen, daß an die Verfassungstreue eines Lehramtsanwärters im Vorbereitungsdienst geringere Anforderungen zu stellen sind als an die Verfassungstreue eines angestellten Lehrers (BAG vom 9. Dezember 1981 -- 5 AZR 512/79 --; BAG vom 9. Dezember 1981 -- 5 AZR 576/79 -- nicht veröffentlicht).aa) Der Fünfte Senat hat in den beiden Urteilen vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - und - 5 AZR 576/79 - (…aaO.) angenommen, auch Tatsachen wie Mitgliedschaft und Aktivitäten für eine verfassungsfeindliche Partei bzw. Organisation könnten bei vernünftiger Würdigung bereits ausreichen, um ernsthaft vertretbare Zweifel an dem von einem Bewerber für den Vorbereitungsdienst zu fordernden Mindestmaß an Verfassungstreue zu begründen.
- BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85
Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages zwecks …
Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht). - BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 664/85
Rechtsanspruch auf Einstellung als Angestellter in den Vorbereitungsdienst zur …
Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe;Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; zuletzt:Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 41/85
Einstellungsanspruch eines Lehrers im Vorbereitungsdienst - Fragliche Treue zur …
Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht). - BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85
Vorbereitungsdienst für Lehramt an Volksschulen - Anforderungen an die …
Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe;Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; zuletzt:Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 296/84
Abschluss eines Ausbildungsvertrages zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes für …
Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht). - BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 141/85
Einstellungsanspruch eines Lehrers im Vorbereitungsdienst im Wege der …
Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht). - BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86 Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Be rufausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f . = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; zuletzt: Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 613/85 Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BÄGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).
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