Rechtsprechung
| BAG, 10.06.1972 - 5 AZR 6/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Lohnfortzahlung - Beschäftigungsort - Krankheit
- aerzteblatt.de
(Leitsatz)
"Beginn der Beschäftigung" nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 12.10.1971 - 4 Sa 58/71
- BAG, 10.06.1972 - 5 AZR 6/72
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1832
- DB 1972, 1536
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.01.1972 - 5 AZR 329/71
Wegeunfall - Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf das Arbeitsentgelt - …
Auszug aus BAG, 10.06.1972 - 5 AZR 6/72
1" Erleidet ein Arbeiter bei der Anreise zu seinem neuen Beschäftigungsort einen Unfall, der zur Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit führt, so hat er (noch) keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung weil er nicht "nach Beginn der Beschäftigung" an seiner Arbeitsleistung verhindert wird" 2" Die Anreise zum neuen Beschäftigungsort ist dem erstmaligen Gang zum Arbeitsplatz nicht gleich zusetzen (Abgrenzung zur Entscheidung des er kennenden Senats vom 27" Januar 1972 - 5 AZR 329/71 demnächst AP Nr" zu § 1 LohnFG)" .a) Auch dererkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 27" Januar 1972 - 5 AZR 329/71 - (demnächst AP Kr" 14- zu § 1 LohnFG) einem Arbeiter, der auf seinem, erstmaligen Gang zur Arbeit unverschuldet einen Unfall erlitten hatte, den Anspruch auf Arbeitsentgelt im Krankheitsfälle zugebilligt, weil nach Auffassung des Senats der Wortlaut des Gesetzes verschiedene Auslegungen darüber, was unter "Beginn der Beschäftigung" zu verstehen ist, zuläßt .
- BAG, 11.03.1971 - 5 AZR 398/70
Keine Anrechnung der Schonungszeit bei Anspruch auf Gehaltsfortzahlung
Auszug aus BAG, 10.06.1972 - 5 AZR 6/72
Eine ungleiche Behandlung von Menschen durch den Gesetzgeber, soweit es sich nicht gerade um Umstände handelt, die im Menschsein als solchem begründet sind, ist also statthaft, wenn es sich um Personen handelt, die sich eben nicht in gleicher, sondern in verschiedener Lage befinden" Dabei bleibt dem Gesetzgeber notwendigerweise ein weiter Spielraum für die Betätigung seines Ermessens (BAG AP Nr" 13 zu. Art, 3 GG)" In Ausübung dieses Ermessens hat der Gesetzgeber gehandelt, wenn er bei Verabschiedung des Lohnfortzahlungsgesetzes den Anspruch der Arbeiter auf Lohnfortzahlung - wie oben dargelegt - verschieden von der gesetzlichen Regelung für Angestellte gestaltet hat" Dem Gesetzgeber war auch das hier in Rede stehende Problem der Erkrankung vor Arbeitsbeginn genau bekannt, was sich - das Landesarbeitsgericht weist in dem angefochtenen Urteil zu treffend darauf hin - auch nach der Überzeugung des Senats aus dem vorerwähnten Ausschußbericht ergibt" Bereits in seiner Entscheidung vom 11" März 1971 - 5 AZR 398/70 - (demnächst AP Nr" 10 zu § 10 BUrlG- Schonzeit) hatte der erkennende Senat darauf hingewiesen, daß trotz des Grunclziels des Gesetzgebers der Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten, bestimmte - und dem Gesetzgeber auch bekannte - Unterschiede in der Lohnfortzahlung verblieben sind".
- BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88
Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle
Sie haben Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bereits dann, wenn sie nach Abschluß des Arbeitsvertrages im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme arbeitsunfähig krank sind (vgl. die Senatsurteile vom 27. Januar 1972, BAGE 24, 107, 110 = AP Nr. 14 zu § 1 LohnFG, zu 4 der Gründe sowie vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe).Sollte das Landesarbeitsgericht bei der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis gelangen, daß der Kläger im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht arbeitsunfähig krank im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 LFZG gewesen ist, Arbeitsunfähigkeit aber im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme vorgelegen hat, so stellt sich die oben bereits gestreifte Frage, ob durch das Tatbestandsmerkmal "nach Beginn der Beschäftigung" eine sachlich nicht begründete Schlechterstellung der Arbeiter gegenüber den Angestellten herbeigeführt wird und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vorbiegen könnte (ablehnend noch Senatsurteil vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe; vgl. dagegen den Vorlagebeschluß des Senats vom 5. August 1987 - 5 AZR 89/86 - AP Nr. 72 zu § 1 LohnFG, zu II 2a der Gründe;… bejahend Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 112).
- BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 491/88
'mißglückter Arbeitsversuch' - § 1 LFZG (jetzt § 1 EntgFG), Arbeitsunfähigkeit …
Angestellte haben Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bereits dann, wenn sie nach Abschluß des Arbeitsvertrages im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme arbeitsunfähig krank sind (vgl. die Senatsurteile vom 27. Januar 1972, BAGE 24, 107, 110 = AP Nr. 14 zu § 1 LohnFG, zu 4 der Gründe; sowie vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe;… ferner Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., I. Teil, § 1 Rz 112, 11. Teil Rz 74; Feichtinger, Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle, AR-Blattei, Krankheit III, C II 2, C II 4; Marienhagen, LFZG, Kommentar, Stand September 1988, § 1 Rz 9).Ob in dieser unterschiedlichen gesetzgeberischen Behandlung eine sachlich nicht begründete Schlechterstellung der Arbeiter und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegen könnte (ablehnend noch Senatsurteil vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23, aaO; vgl. dagegen den Vorlagebeschluß des Senats vom 5. August 1987 - 5 AZR 189/86 - AP Nr. 72 zu § 1 LohnFG, zu II 2 a der Gründe;… bejahend Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 112), braucht im Streitfall nicht näher untersucht zu werden.
- BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 621/88
Gehaltsfortzahlung: Beginn bei Arbeitsunfähigkeit
Angestellte haben Anspruch auf Gehaltsfortzahlung schon dann, wenn sie nach Abschluß des Arbeitsvertrages im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme arbeitsunfähig krank sind (vgl. die Senatsurteile vom 27. Januar 1972, BAGE 24, 107, 110 = AP Nr. 14 zu § 1 LohnFG, zu 4 der Gründe; sowie vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe, jeweils m. w. N.).Es braucht an dieser Stelle nicht untersucht zu werden, ob in der aufgezeigten unterschiedlichen gesetzgeberischen Behandlung eine sachlich nicht begründete Schlechterstellung der Arbeiter und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegen könnte (ablehnend noch Senatsurteil vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG, aaO; vgl. dagegen den Vorlagebeschluß des Senats vom 5. August 1987 - 5 AZR 189/86 - AP Nr. 72 zu § 1 LohnFG, zu II 2a der Gründe).
- BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 133/84 In einer weiteren Entscheidung vom 9. Juni 1972 (5 AZR 6/72 - AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG) ging es um die Frage, ob dem erstmaligen Gang zur Arbeitsstätte auch die Anreise des nicht am Beschäftigungsort ansässigen Arbeiters gleichzustellen sei.
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