Rechtsprechung
| BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 692/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- Judicialis
EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der vom 1. Oktober 1996 b... is zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung; ; Haustarifvertrag für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der Firma Spirella GmbH vom 10. April 1986 Nr. 2; ; Rahmentarifvertrag für die Angestellten der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie von Düren, Jülich und Euskirchen vom 20. Dezember 1982 § 9 Nr. 2; ; Rahmentarifvertrag für die Angestellten der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie von Düren, Jülich und Euskirchen vom 20. Dezember 1982 § 10 Nr. 6
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - 80 % Entgeltfortzahlung - 100 % Entgeltfortzahlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 15.08.1997 - 6d Ca 46/97
- LAG Köln, 09.06.1998 - 13 Sa 1812/97
- BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 692/98
Papierfundstellen
- NZA 2000, 1358 (Ls.)
- BB 2000, 1894
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- LAG Köln, 09.06.1998 - 13 Sa 1812/97
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Verweisung auf gesetzliche …
Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 692/98
Landesarbeitsgericht Köln - 13 Sa 1812/97 -.5 AZR 692/98 13 Sa 1812/97.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Juni 1998 - 13 Sa 1812/97 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 451/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %
Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 692/98
Dessen von 1982 bis 1996 gleichlautende Vorschriften über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 12, 15 MTV) enthalten keine konstitutive Regelung zur Höhe der Entgeltfortzahlung und begründen keinen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts in Höhe von 100 % (BAG 8. September 1999 - 5 AZR 451/98 - EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 37).Tarifwerke verschiedener Tarifvertragsparteien wiederum unterliegen nicht der Beurteilung anhand von Art. 3 Abs. 1 GG (BAG 8. September 1999 - 5 AZR 451/98 - aaO mwN).
- BAG, 15.02.1978 - 5 AZR 739/76
Überstunden - Krankenlohn - Lohnfortzahlungszeitraum - Erkrankung
Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 692/98
Hier bedeutete "Regelmäßigkeit" eine gewisse Stetigkeit und Dauer (BAG 15. Februar 1978 - 5 AZR 739/76 - AP LohnFG § 2 Nr. 8 = EzA LohnFG § 2 Nr. 12;… Schmitt Lohnfortzahlungsgesetz § 2 LFZG Rn. 9 mwN).
- BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit
Wenn die Tarifvertragsparteien hier einen Anspruch auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Krankengeld und 90 % des Nettoeinkommens nach 10 jähriger Unternehmenszugehörigkeit begründen, treffen sie "über die gesetzliche Regelung hinaus" eine eigenständige Regelung, die auch die Auslegung des TVEFZ beeinflussen kann (vgl. BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 638/97 - BAGE 89, 108; BAG 12. April 2000 aaO).Der Grundsatz der sechswöchigen Entgeltfortzahlung hätte auch ohne Festlegung der Entgelthöhe einen Sinn (vgl. etwa BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 27; 12. April 2000 - 5 AZR 692/98 - AP EFZG § 4 Nr. 47 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 45;… Decruppe aaO).
- BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 80 % oder 100 %
Auch wenn der "regelmäßige Arbeitsverdienst" weitergezahlt werden muß, ist damit nicht abschließend bestimmt, in welcher Höhe (BAG 12. April 2000 - 5 AZR 692/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Dies spricht dafür, daß die Tarifvertragsparteien mit der "Regelmäßigkeit" der Einkommensbezüge in § 9 Abs. 2 MTV die gleiche Bedeutung verbunden haben und durch die gewählte Formulierung bestimmte Zufälligkeiten der Verdienstbemessung ausschließen, nicht aber eine eigenständige Regelung über die Höhe des fortzuzahlenden Verdienstes treffen wollten (BAG 12. April 2000 - 5 AZR 692/98 -).
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