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Rechtsprechung
   BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 818/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,515
BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 818/76 (https://dejure.org/1978,515)
BAG, Entscheidung vom 15.03.1978 - 5 AZR 818/76 (https://dejure.org/1978,515)
BAG, Entscheidung vom 15. März 1978 - 5 AZR 818/76 (https://dejure.org/1978,515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Arbeitsverhältnisses bei einem als "freier Mitarbeiter" bei einer Rundfunkanstalt beschäftigtem Reporter - Zulässigkeit der Erhebung einer sog. Statusklage - Kriterien für die Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung AN / freier Mitarbeiter, Scheinselbständigkeit, Status

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 Abs. 1
    Arbeitnehmerstatus eines freien Mitarbeiters bei einer Rundfunkanstalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1978, 661
  • DB 1978, 1084
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von …

    Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 818/76
    Das hat der Senat in einer nach Verkündung des angefochtenen Urteils ergangenen Entscheidung näher begründet (Urteil vom 22. Juni 1977 - 5 AZE 753/75 - [demnächst] AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit [betr.: Filmhersteller] - [zu I 2 der Gründe]; ebenso das zugleich mit dem vorliegenden am 15. März 1978 verkündete Urteil- 5 AZE 819/76 - [demnächst] AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit [betr.: Filmautor und Regisseur], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen [zu A der Gründe]).

    Das hat der Senat in dem zu I bereits erwähnten Urteil unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung näher dargelegt (Urteil des Senats vom 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 - [zu B II 2 der Gründe]; zuvor schon Urteil des Senats AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 2 c der Gründe] - [betr.: Fernsehreporterin]).

  • BAG, 08.10.1975 - 5 AZR 430/74

    Abhängigkeit - Freier Mitarbeiter - Rundfunkanstalt - Redakteur - Reporter - …

    Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 818/76
    Für die Frage, ob ein als " freier Mitarbeiter" bei einer Rundfunkanstalt beschäftigter Reporter in einem Arbeitsverhältnis zur Anstalt steht, kommt es nicht darauf an, ob der Sender über die Abwicklung des einzelnen Auftrags hinaus über Arbeitszeit und Arbeitskraft des Mitarbeiters verfügt; (die entgegenstehende Ansicht aus BAG 08.10.1975 5 AZR 430/74 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Abhängigkeit wird aufgegeben).

    Zwar hat der Senat in der Entscheidung AP Nr. 18 zu § 611 BGB Abhängigkeit, der das Berufungsgericht folgt, im vergleichbaren Fall eines Rundfunkredakteurs darauf abgestellt, ob der damalige Kläger über den einzelnen Auftrag hinaus zeitlich gebunden war, oder ob der Sender seinem Mitarbeiter in der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen "die für einen freien Mitarbeiter typische Entscheidungsfreiheit bei der Verwertung der Arbeitskraft" belassen hatte (zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters

    Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 818/76
    Das hat der Senat in dem zu I bereits erwähnten Urteil unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung näher dargelegt (Urteil des Senats vom 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 - [zu B II 2 der Gründe]; zuvor schon Urteil des Senats AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 2 c der Gründe] - [betr.: Fernsehreporterin]).
  • BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 753/75

    Abhängigkeit - Feststellungsklage - Arbeitsverhältnis - Beschäftigungspflicht - …

    Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 818/76
    Das hat der Senat in einer nach Verkündung des angefochtenen Urteils ergangenen Entscheidung näher begründet (Urteil vom 22. Juni 1977 - 5 AZE 753/75 - [demnächst] AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit [betr.: Filmhersteller] - [zu I 2 der Gründe]; ebenso das zugleich mit dem vorliegenden am 15. März 1978 verkündete Urteil- 5 AZE 819/76 - [demnächst] AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit [betr.: Filmautor und Regisseur], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen [zu A der Gründe]).
  • BGH, 24.03.1969 - II ZR 126/67

    Unzulässige Rechtsausübung nach Treu und Glauben - Abtretung eines …

    Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 818/76
    Das Berufungsgericht wird deshalb zu prüfen haben, ob der Kläger nicht durch sein Verhalten gegenüber dem Beklagten den Eindruck erweckt hatte, er lege auf eine Weiterbeschäftigung keinen Wert mehr, ob sich der Beklagte auf dieses Verhalten des Klägers eingerichtet hatte und ob deshalb dem Beklagten dessen Weiterbeschäftigung nicht mehr zugemutet werden konnte (BAG AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung [zu 2 und 3 der Gründe]; BGH AP Nr. 38 zu § 242 BGB Verwirkung [zu II 1 der Gründe]).
  • BAG, 28.07.1960 - 2 AZR 105/59

    Verwirkung eines Klageanspruchs

    Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 818/76
    Das Berufungsgericht wird deshalb zu prüfen haben, ob der Kläger nicht durch sein Verhalten gegenüber dem Beklagten den Eindruck erweckt hatte, er lege auf eine Weiterbeschäftigung keinen Wert mehr, ob sich der Beklagte auf dieses Verhalten des Klägers eingerichtet hatte und ob deshalb dem Beklagten dessen Weiterbeschäftigung nicht mehr zugemutet werden konnte (BAG AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung [zu 2 und 3 der Gründe]; BGH AP Nr. 38 zu § 242 BGB Verwirkung [zu II 1 der Gründe]).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    2. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Juni 1978 - 3 Sa 112/76 - und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. März 1978 - 5 AZR 818/76 - verletzen Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79

    Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt

    Der Senat hat deshalb schon in seinem Urteil vom 15. März 1978 -- 5 AZR 818/76 -- (AP Nr. 25 zu § 611 BGB Abhängigkeit) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, daß es nicht darauf ankommt, ob die Anstalt über die Abwicklung des einzelnen Auftrags hinaus über Arbeitszeit und Arbeitskraft des Mitarbeiters verfügt.
  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82

    Status-Beurteilung eines Bauleiters

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch von der Rechtslehre geteilt wird, unterscheidet sich der Arbeitsvertrag vom freien Dienstvertrag durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (Urteile des BAG vom 28.2.1982 - 4 AZR 141/61 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abhängigkeit, vom 15.3.1978 - 5 AZR 818/76 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Abhängigkeit, vom 7.5.1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit und vom 7.5.1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch von der Rechtslehre geteilt wird, unters cheidet sich der Arbeitsvertrag vom freien Dienstvertrag durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (Urteile vom 28. Februar 1962 - 4 AZR 141/61 -, vom 15. März 1978 - 5 AZR 818/76 -, vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293 u. 593/78 -, AP Nr. 1, 25, 35 und 36, jeweils zu § 611 BGB Abhängigkeit).

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