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Rechtsprechung
   BAG, 31.07.1965 - 5 AZR 85/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,2146
BAG, 31.07.1965 - 5 AZR 85/65 (https://dejure.org/1965,2146)
BAG, Entscheidung vom 31.07.1965 - 5 AZR 85/65 (https://dejure.org/1965,2146)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 1965 - 5 AZR 85/65 (https://dejure.org/1965,2146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klage aus Beamtenverhältnis - Beamtenrecht - Anwärterliste für Beamte - Verwaltungsrechtsweg

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56

    Rüge der sachlichen Unzuständigkeit - Verhandlung zur Hauptsache - Rechtsansicht …

    Auszug aus BAG, 31.07.1965 - 5 AZR 85/65
    Biese im Gesetz zum Ausdruck gekommene Absicht des Gesetzgebers, auf dem Gebiet des allgemeinen Verwalt ungsrechts wie insbesondere auf dem des Beamten rechts eine umfassende Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu begründen, ist bei der Prüfung der Präge nach der Zulässigkeit des Rechtswegs zu beachten, wobei weniger auf den Wortlaut des Gesetzes als vielmehr auf dessen Sinn und Zweck abzustellen ist« Sinn und Zweck des Gesetzes rechtfertigen die Annahme, daß die Zuständigkeitsregelung des § 126 des Beamten rechtsrahmengesetzes nicht nur dann anzuwenden ist, wenn die dem Dienstherrn gegenüberstehende Prozeßpartei bereits Beamter ist, sondern schon dann, wenn es sich um die Entscheidung "vorbeamtenrechtlicher Prägen" (vgl, BAG 8, 260 - AP Nr, 18 zu § 2 ArbGG Zuständigkeitsprüf ung) handelt .
  • BAG, 09.10.1958 - 4 AZR 54/56

    Beginn der Verjährung - Erforderliche Kenntnis vom Schaden - Feststellungsklage - …

    Auszug aus BAG, 31.07.1965 - 5 AZR 85/65
    In BAG 6, 300 = AP Nr" 12 zu § 2 ArbGG ZustÜndigkeitsprüfung hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts sich mit dem Fall eines Klägers befaßt, dessen Ernennung zum Beamten nichtig war" Dieser Kläger war wegen der Nichtigkeit des Ernennungsaktec also ebenso wenig Beamter wie der Kläger im vorerwähnten Fall, dem die Ernennung zum Beamten erst zugesichert war" Der Vier te Senat hat unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 23" 36 ff.)? der auch Plog-Wiedow, BBG, § 172 Anm" 12, folgen, die Auffassung vertreten, daß für die Ansprüche derjenigen, die wegen Fehlerhaftigkeit des Ernennungsaktes nicht Beamte geworden seien, die für die Beamtenverhältnisse getroffene Regelung des Rechtsweges gelten müsse" "Eine andere Auslegung des § 180 DBG (es handelt sich um die dem § 172 a" F«, BBG entsprechende Vorschrift des Landesbearntengesetzes von Nordrhein-Westfalen) würde am Wortlaut haften und dem Sinn der Regelung, Streitigkeiten aus dem Beamten recht insgesamt den Verwaltungsgerichtm zuzuweisen, nicht gerecht werden"".
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …

    Hierauf abstellend haben z.B. das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 31. Juli 1965 (RiA 1966 S. 16) und das Oberverwaltungsgericht in Koblenz mit Urteil vom 19. Februar 1964 (ZBR 1964 S. 242 = DVBl. 1964 S. 773) ausgesprochen, daß derartige Fälle nach dem erkennbaren Sinn der angeführten Vorschriften bei einer nicht am Wortlaut haftenden Auslegung von ihnen erfaßt werden.
  • VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13

    Leistungsklage auf Fortsetzung eines beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrens

    Für diese Vorschrift, die an der hier interessierenden Stelle denselben Wortlaut hat wie § 54 Abs. 1 BeamtStG, war in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass sie auch die Klagen von Beamtenbewerbern erfasste (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967 - VI C 73.64 - juris und Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280; BAG, Urteil vom 31. Juli 1965 - 5 AZR 85/65 - ebenso LAG Hamm, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 2 Ta 402/05 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 - IÖD 2007, 212).
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