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Rechtsprechung
   BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 975/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4458
BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 975/08 (https://dejure.org/2009,4458)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2009 - 5 AZR 975/08 (https://dejure.org/2009,4458)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 (https://dejure.org/2009,4458)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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  • lexetius.com

    Tarifvertragliche Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Arbeitnehmern in der Zuckerindustrie der alten Bundesländer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Arbeitnehmern in der Zuckerindustrie der alten Bundesländer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 472 (Ls.)
  • DB 2010, 2454
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 346/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Zeitfaktor

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 975/08
    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des der Entgeltfortzahlung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (Senat 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 110, 90, 94 f.; 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - zu III 2 b der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 6; 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - zu I 3 a aa der Gründe, BAGE 99, 112, 116).

    Insbesondere ist es möglich, eine von der individuellen Arbeitszeit abweichende und auf die tarifliche Regelarbeitszeit abstellende Modifikation des Arbeitszeitfaktors vorzusehen (Senat 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a bb der Gründe mwN, BAGE 110, 90, 95).

    Die Tarifvertragsparteien sind lediglich an den Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung (100 %) im Krankheitsfall gebunden, denn dieser Grundsatz folgt aus dem nicht tarifdispositiven § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG iVm. § 4 Abs. 1 EFZG (Senat 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 b aa der Gründe, BAGE 110, 90, 96;… 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - aaO).

    Die Bezugnahme auf die tarifliche Arbeitszeit ist sachlich begründet (vgl. Senat 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 110, 90, 99).

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 648/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Nachtschichtzuschläge

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 975/08
    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des der Entgeltfortzahlung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (Senat 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 110, 90, 94 f.; 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - zu III 2 b der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 6; 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - zu I 3 a aa der Gründe, BAGE 99, 112, 116).

    Die Tarifvertragsparteien sind lediglich an den Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung (100 %) im Krankheitsfall gebunden, denn dieser Grundsatz folgt aus dem nicht tarifdispositiven § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG iVm. § 4 Abs. 1 EFZG (Senat 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 b aa der Gründe, BAGE 110, 90, 96; 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - aaO).

  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Unentgeltliche Nacharbeit; Kürzung des …

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 975/08
    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des der Entgeltfortzahlung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (Senat 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 110, 90, 94 f.; 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - zu III 2 b der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 6; 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - zu I 3 a aa der Gründe, BAGE 99, 112, 116).
  • LAG Niedersachsen, 29.10.2008 - 15 Sa 1847/07

    Zulässigkeit einer Abweichung vom Entgeltausfallprinzip des § 4 …

    Auszug aus BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 975/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Oktober 2008 - 15 Sa 1847/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12

    Tarifliche Berechnung der Urlaubsvergütung und der Entgeltfortzahlung im …

    "Bemessungsgrundlage" im Sinne dieser Vorschrift ist die Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Entgeltfortzahlung (BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16).

    Letztere setzt sich aus dem Geld- und Zeitfaktor zusammen (BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16).

    Die Tarifvertragsparteien sind nur an den Grundsatz der vollen (100 %) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gebunden, denn dieser Grundsatz folgt aus dem nicht tarifdispositiven § 3 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 4 Abs. 1 EFZG (BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - aaO;… 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 b aa der Gründe, aaO).

  • BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13

    Arbeitszeitkonto - Tarifvertrag - Entgeltfortzahlung

    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des der Entgeltfortzahlung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 der Gründe mwN, BAGE 110, 90; vgl. auch BT-Drs. 12/5798 S. 26).

    Für die Ermittlung der ausgefallenen Arbeitszeit muss aber nicht die individuelle Arbeitszeit maßgeblich sein, es kann vielmehr auch auf die betriebsübliche oder die regelmäßig tarifliche Arbeitszeit abgestellt werden (…BAG 19. Januar 2010 - 9 AZR 426/09 - Rn. 57; 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a bb der Gründe, BAGE 110, 90).

    Eine Bezugnahme auf die tarifliche Arbeitszeit ist sachlich begründet (BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 18; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 4 der Gründe, BAGE 110, 90).

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 53/09

    Entgeltfortzahlung - tarifliche Abweichung

    Hierzu gehören sowohl die Berechnungsgrundlage als auch die Berechnungsmethode (st. Rspr., Senat 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 110, 90, 94). Soll durch Tarifvertrag eine von § 4 Abs. 1 EFZG abweichende Bemessungsgrundlage des im Krankheitsfall fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden, bedarf dies einer klaren Regelung.
  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 426/09

    Berechnung von Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen im Schichtrhythmus - …

    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (vgl. BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 110, 90; 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - zu III 2 b der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 6). § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG öffnet damit nicht nur den Geldfaktor, die Fortzahlung des dem Arbeitnehmer zustehenden Arbeitsentgelts, für Tarifverträge.

    Der Tarifvertrag muss nicht auf die für den Arbeitnehmer maßgebende individuelle Arbeitszeit abstellen, sondern kann Werktage oder Kalendertage zur Grundlage des Entgeltfortzahlungsanspruchs machen und sich damit vom konkreten Lohnausfallprinzip lösen (vgl. BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a bb der Gründe, BAGE 110, 90; 9. Oktober 2002 - 5 AZR 356/01 - zu I 1 e aa und bb der Gründe, BAGE 103, 60)..

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 557/09

    Bemessung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Hierzu gehören sowohl die Berechnungsgrundlage als auch die Berechnungsmethode (st. Rspr., BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 110, 90 ). Nach § 21 Satz 1 TVöD werden in den Fällen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt.
  • ArbG Berlin, 17.04.2014 - 28 Ca 1564/14

    Besitzstandszulage bei Krankenvergütung

    In diesem Falle bliebe in der Tat allenfalls über die denn auch von den hiesigen Parteien eingehend diskutierte Frage nachzudenken, welche Rechte etwa § 4 Abs. 4 EntgeltFG 74 S. Text oben, S. 7 Fn. 39. S. Text oben, S. 7 Fn. 39. den Tarifakteuren einräumt, sich in ihren Abmachungen vom besagten "gesetzlichen Lohnausfallprinzip" mehr oder minder weit zu entfernen 75 S. dazu immerhin etwa die auch schon vom Kläger angesprochene Judikatur in BAG 18.11.2009 - 5 AZR 975/08 - AP § 4 EntgeltFG Nr. 70 [I.2 a. - "Juris"-Rn. 16]: "Durch Tarifvertrag kann eine von den Absätzen 1, 1 a und 3 des § 4 EFZG abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden, § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG.

    S. dazu immerhin etwa die auch schon vom Kläger angesprochene Judikatur in BAG 18.11.2009 - 5 AZR 975/08 - AP § 4 EntgeltFG Nr. 70 [I.2 a. - "Juris"-Rn. 16]: "Durch Tarifvertrag kann eine von den Absätzen 1, 1 a und 3 des § 4 EFZG abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden, § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG.

    75) S. dazu immerhin etwa die auch schon vom Kläger angesprochene Judikatur in BAG 18.11.2009 - 5 AZR 975/08 - AP § 4 EntgeltFG Nr. 70 [I.2 a. - "Juris"-Rn. 16]: "Durch Tarifvertrag kann eine von den Absätzen 1, 1 a und 3 des § 4 EFZG abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden, § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG.

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 428/09

    Berechnung von Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen im Schichtrhythmus - …

    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (vgl. BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 110, 90; 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - zu III 2 b der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 6). § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG öffnet damit nicht nur den Geldfaktor, die Fortzahlung des dem Arbeitnehmer zustehenden Arbeitsentgelts, für Tarifverträge.

    Der Tarifvertrag muss nicht auf die für den Arbeitnehmer maßgebende individuelle Arbeitszeit abstellen, sondern kann Werktage oder Kalendertage zur Grundlage des Entgeltfortzahlungsanspruchs machen und sich damit vom konkreten Lohnausfallprinzip lösen (vgl. BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a bb der Gründe, BAGE 110, 90; 9. Oktober 2002 - 5 AZR 356/01 - zu I 1 e aa und bb der Gründe, BAGE 103, 60)..

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 429/09

    Berechnung von Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen im Schichtrhythmus - …

    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (vgl. BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 110, 90; 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - zu III 2 b der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 6). § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG öffnet damit nicht nur den Geldfaktor, die Fortzahlung des dem Arbeitnehmer zustehenden Arbeitsentgelts, für Tarifverträge.

    Der Tarifvertrag muss nicht auf die für den Arbeitnehmer maßgebende individuelle Arbeitszeit abstellen, sondern kann Werktage oder Kalendertage zur Grundlage des Entgeltfortzahlungsanspruchs machen und sich damit vom konkreten Lohnausfallprinzip lösen (vgl. BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a bb der Gründe, BAGE 110, 90; 9. Oktober 2002 - 5 AZR 356/01 - zu I 1 e aa und bb der Gründe, BAGE 103, 60)..

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2015 - 15 Sa 802/15

    Entgeltfortzahlung - Sonntagszuschlag - MTV Sicherheitskräfte an …

    Ein Tarifvertrag dürfe aber die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts nicht gezielt unter 100 % absenken (BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 17).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 25 Sa 157/13

    Zeitgutschrift für krankheitsbedingt ausgefallene Arbeitszeit - …

    Dies wird an anderer Stelle auch als "gezielte" Absenkung der Höhe der Entgeltfortzahlung - in Abgrenzung einer Absenkung, die sich nur als Auswirkung der gewählten Berechnungsmethode ergibt - formuliert (BAG, Urteil vom 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 -, AP Nr. 70 zu § 4 EntgeltFG, Rn. 17 ).

    Es handelt sich hierbei nicht um die Folge einer generalisierenden Anknüpfung an eine von mehreren konkurrierend einschlägigen Arbeitszeitregelungenvorgaben (z.B. tarifliche Arbeitszeit, individuelle Arbeitszeit, s. hierzu BAG, Urteil vom 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 -, AP Nr. 70 zu § 4 EntgeltFG) , sondern eine Regelung, die speziell für die Entgeltfortzahlung eine niedrigere Arbeitszeit als Berechnungsgrundlage vorsieht.

  • ArbG Hamburg, 25.09.2013 - 27 Ca 33/13

    Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - …

  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13

    Berechnung der Entgeltfortzahlung eines Wachmanns nach dem Referenzprinzip - …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 1544/15

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren - Einbeziehung einer …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2014 - 11 Sa 1551/14

    Einbeziehung einer tariflichen Besitzstandszulage bei der Berechnung der …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 14 Sa 1552/14

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Besitzstandszulage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2014 - 3 Sa 1427/14

    Besitzstandszulage - Ausschluss - Krankheitsfall - MTV …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2015 - 15 Sa 2136/14

    Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 15 Sa 1093/14

    Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 6 Sa 1682/15

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2014 - 6 Sa 955/14

    Einbeziehung einer tariflichen Besitzstandszulage bei der Berechnung der …

  • ArbG Bochum, 03.05.2017 - 3 Ca 2048/16

    Anspruch auf Zahlung von Sonntagszuschlägen im Falle der Entgeltfortzahlung; …

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