Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1371 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BayVwVfG Art. 48; ; RuStAG § 8; ; RuStAG § 9; ; StAngRegG § 24; ; EheG § 20; ; StGB § 171
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
BayVwVfG Art. 48; RuStAG § 9; RuStAG § 8
Einbürgerung, Rücknahme, Pakistan, Pakistaner, Ehe, Mehrehe, Scharia, Familienrecht, Straftat, Kinderehe, Täuschung, Ermessen - milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Rücknahme einer "erschlichenen" Einbürgerung; Rechtliche Grundlage für eine derartige Maßnahme; Konkretisierungen der Einbürgerungsvoraussetzung des unbescholtenen Lebenswandels; Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Rücknahme
Verfahrensgang
- VG München, 25.01.1999 - M 25 K 98.86
- VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1371
- BVerwG, 29.03.2006 - 5 B 78.05
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1371
Das Verwaltungsgericht hat zudem mit Recht darauf hingewiesen, dass diese Frist auch eingehalten wäre: Die Jahresfrist des Art. 48 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG beginnt nämlich erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahme außerdem erheblichen Tatsachen, einschließlich der für die Ermessensausübung wesentlichen Umstände, vollständig bekannt sind (BVerwG, B.v. 19.12.1984 - Gr.Sen. 1 u. 2.84 - BVerwGE 70, 356/362 ff.). - BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02
Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …
Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1371
Diese allgemeine Vorschrift des Verwaltungsverfahrensrechts ist mangels einer abschließenden spezialgesetzlichen Regelung im Staatsangehörigkeitsrecht zum Wegfall der Staatsangehörigkeit im Falle einer von Anfang an rechtswidrigen Einbürgerung jedenfalls dann anwendbar, wenn die Einbürgerung durch bewusste Täuschung erwirkt worden ist (BVerwG, U. vom 3.6.2003 - 1 C 19.02 - BVerwGE 118, 216/218 ff. und vom 9.9.2003 - 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17/19 m.w.N.). - BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88
Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art. …
Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1371
Der 15-jährige Zeitraum begann erst mit der Legalisierung des dauernden Aufenthalts des Klägers in Deutschland durch die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis am 16. Dezember 1986, weil der Aufenthalt zur Durchführung des (erfolglosen) Asylverfahrens ebenso wenig berücksichtigungsfähig ist wie der geduldete Aufenthalt nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylbegehrens (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.1990 - 1 C 15.88 - BVerwGE 87, 11/20; BayVGH, U.v.3.5.2005 - 5 BV 04.3174 - juris); er endete demnach erst im Dezember 2001, also nach dem Erlass der in Streit stehenden Bescheide.
- BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03
Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …
Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1371
Diese allgemeine Vorschrift des Verwaltungsverfahrensrechts ist mangels einer abschließenden spezialgesetzlichen Regelung im Staatsangehörigkeitsrecht zum Wegfall der Staatsangehörigkeit im Falle einer von Anfang an rechtswidrigen Einbürgerung jedenfalls dann anwendbar, wenn die Einbürgerung durch bewusste Täuschung erwirkt worden ist (BVerwG, U. vom 3.6.2003 - 1 C 19.02 - BVerwGE 118, 216/218 ff. und vom 9.9.2003 - 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17/19 m.w.N.). - OVG Hamburg, 28.08.2001 - 3 Bs 102/01
Rechtswidrig erfolgte Einbürgerung; Rücknahme der Einbürgerung als rechtswidriger …
Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1371
Bei der Ermessensentscheidung war schließlich auch kein Anspruch auf Einbürgerung aus einem anderen Rechtsgrund zu berücksichtigen (vgl. OVG Hamburg, B.v. 28.8.2001 - 3 Bs 102/01 - InfAuslR 2002, 81/85, zur strittigen Frage, ob ein solcher Anspruch einer Rücknahme der Einbürgerung entgegensteht). - BVerwG, 13.04.1989 - 1 B 54.89
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Spezialregelung - Rücknahme
Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1371
Deshalb kann § 24 StAngRegG nicht generalisiert und auf die im Falle des Klägers maßgeblichen allgemeinen Einbürgerungsermächtigungen der §§ 8 und 9 RuStAG übertragen werden (vgl. BVerwG, B.v. 13.4.1989 - 1 B 54.89 - NVwZ-RR 1990, 220/221). - VGH Bayern, 03.05.2005 - 5 BV 04.3174
Staatsangehörigkeit; Erwerb durch Geburt; Dauernder Aufenthalt; Daueraufenthalt; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1371
Der 15-jährige Zeitraum begann erst mit der Legalisierung des dauernden Aufenthalts des Klägers in Deutschland durch die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis am 16. Dezember 1986, weil der Aufenthalt zur Durchführung des (erfolglosen) Asylverfahrens ebenso wenig berücksichtigungsfähig ist wie der geduldete Aufenthalt nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylbegehrens (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.1990 - 1 C 15.88 - BVerwGE 87, 11/20; BayVGH, U.v.3.5.2005 - 5 BV 04.3174 - juris); er endete demnach erst im Dezember 2001, also nach dem Erlass der in Streit stehenden Bescheide. - BVerwG, 02.12.1983 - 1 B 153.83
Ordnungsrecht - Verstoß - Unbescholtener Lebenswandel - RuStAG - akademischer …
Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1371
Dabei kann einerseits eine einzelne Verfehlung, vor allem wenn sie längere Zeit zurück liegt und nicht besonders schwer ist, unberücksichtigt bleiben, wenn nur die für eine Einbürgerung zu fordernden "charakterlichen Mindestvoraussetzungen" gegeben sind; andererseits kann die Unbescholtenheit auch dann entfallen, wenn der Einbürgerungsbewerber nicht bestraft worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 2.12.1983 - 1 B 153.83 - NJW 1984, 1317 f. m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1996 - 25 A 2106/94
Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1371
Eine feste Zeitgrenze, ab der die Rücknahme einer Einbürgerung im Interesse der Rechtssicherheit, des Rechtsfriedens und des Vertrauensschutzes zwingend ausgeschlossen ist, vermag der Senat allerdings nicht zu erkennen (offen OVG NRW, U.v. 2.9.1996 - 25 A 2106/94 - NVwZ-RR 1997, 742/745).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2010 - 19 E 777/09
Automatischer Verlust der pakistanischen Staatsangehörigkeit eines Volljährigen …
Rn. 8 VG Berlin, Urteil vom 16.8.2005 2 A 161/04 , juris, Rdn. 18; Weishaupt, in: Bergmann/Ferid/ Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Länderabschnitt Pakistan (Stand: 1.1. 2003), S. 8; Auskunft des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Karachi an das BMI vom 31.8.1998; im Ergebnis verneinend auch Bay. VGH, Urteil vom 4.5.2005 5 B 03.1371 , juris, Rdn. 37.Rn. 12 Vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2009 19 E 303/08 ; ferner Bay. VGH, Urteil vom 4.5.2005 5 B 03.1371 , juris, Rdn. 37.
- OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 11 LA 477/09
Rücknahme einer durch Ehe mit einer Deutschen erteilten Aufenthaltserlaubnis …
Dies ergibt sich nicht nur aus der vom Beklagten eingeholten Auskunft der Deutschen Botschaft vom 13. April 2005, sondern deckt sich mit den Erkenntnissen des erkennenden Gerichts aus früheren Verfahren (…vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 13.7.2007 - 13 LC 468/03 -, StAZ 2008, 110 ff.; Beschl. v. 14.10.2004 - 13 LA 58/04 -, StAZ 2005, 146) sowie den Erfahrungen anderer Gerichte (vgl. insbesondere das bereits o. a. Urt. des OVG Münster sowie BVerwG, Urt. v. 14.2.2008 - 5 C 15/07 - VGH München, Beschl. v. 30.10.2008 - 5 CS 08.2608 - und v. 4.5.2005 - 5 B 03.1371 - VGH Kassel, Urt. v. 3.12.2001 - 12 UE 2451/01 -, jeweils juris). - OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2018 - 4 LA 59/17
Einbürgerung - Rücknahme wegen einer bei Antragstellung nicht angegebenen zweiten …
Davon ausgehend, dass die Einbürgerung nach § 9 StAG gerade auf dem Inlandsaufenthalt und auf dem Bestand der Ehe mit dem deutschen Ehegatten gründet, sieht die obergerichtliche Rechtsprechung es als selbstverständlich an, dass der Einbürgerungsbehörde gegenüber bei der Frage nach "dem Ehegatten" erst recht die Existenz eines weiteren Ehegatten offen gelegt werden muss (vgl. BayVGH, Urt. v. 04.05.2005 - 5 B 03.1371 -, juris Rn. 33; OVG Lüneburg, Urt. v. 13.07.2007.
- VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 BV 12.2314
Macht ein Ausländer vor den Ausländerbehörden falsche Angaben, die zur Rücknahme …
31 aa) Auch wenn der Kläger die Einbürgerung durch bewusste Täuschung erlangt hat und ihm wegen Art. 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und 2 BayVwVfG kein schutzwürdiges Vertrauen zur Seite steht, ist das Rücknahmeermessen gleichwohl nicht zu seinen Lasten "auf Null" reduziert (vgl. BayVGH U.v. 4.5.2005 - 5 B 03.1371 - juris Rn. 36). - VGH Bayern, 01.03.2007 - 5 BV 05.1783
Einbürgerung; Ehe; eheliche Lebensgemeinschaft; Gescheiterte Ehe; Getrenntleben; …
Diese allgemeine Vorschrift des Verwaltungsverfahrensrechts ist mangels abschließender spezialgesetzlicher Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht zum Wegfall der Staatsangehörigkeit im Falle einer von Anfang an rechtswidrigen Einbürgerung anwendbar, wenn die Einbürgerung durch bewusste Täuschung erwirkt worden ist (BVerfG, U.v. 24.5.2005 - 2 BvR 669/04, NVwZ 2006, 807; BVerwG, U. vom 3.6.2003 - 1 C 19.02, BVerwGE 118, 216/218 ff.; U.v. 9.9.2003 - 1 C 6.03, BVerwGE 119, 17/19 m.w.N.; BayVGH, U.v. 4.5.2005 - 5 B 03.1679, BayVBl. 2007, 117; U.v. 4.5.2005 - 5 B 03.1371; U.v. 25.10.2005 - 5 B 03.2462). - VGH Bayern, 30.10.2008 - 5 CS 08.2608
Beschwerde; Beschwerdebegründungsfrist; Fristversäumnis; Belegung des …
Mit dem Verwaltungsgericht ist bei summarischer Prüfung davon auszugehen, dass die Hauptsacheklage voraussichtlich abzuweisen sein wird, weil die Voraussetzungen für eine Rücknahme der Einbürgerung vorliegen und die behördliche Ermessensausübung nicht zu beanstanden ist (zur Rücknahme einer Einbürgerung wegen Doppelehe bei "Kinderehe" nach pakistanischem Recht auch BayVGH, U.v. 4.5.2005 - 5 B 03.1371 und nachfolgend BVerwG, B.v. 29.3.2006 - 5 B 78.05). - VGH Bayern, 29.09.2015 - 5 ZB 15.1405
Wiederaufgreifen des Verfahrens; Rücknahme der Einbürgerung; Kinderehe
Der Senat hält an der im Urteil vom 4. Mai 2005 (5 B 03.1371 - juris) geäußerten Rechtsansicht fest. - VGH Bayern, 10.03.2011 - 5 ZB 10.1170
Rücknahme einer Einbürgerung; Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse; …
Gerade damit zeigte der Kläger, dass er weiterhin den vom deutschen Prinzip der Einehe erheblich abweichenden Ehe- und Familienbegriffen seiner Heimat verhaftet und verpflichtet war (hierzu OVG Lüneburg vom 13.7.2007 Az. 13 LC 468/03 RdNr. 34; BayVGH vom 4.5.2005 Az. 5 B 03.1371 RdNr. 30). - VGH Bayern, 29.09.2009 - 5 ZB 09.1137
Erschlichene Einbürgerung; zeitnahe Rücknahme der Einbürgerung; Doppelehe
Indes sind die deutschen Lebensverhältnisse, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, geprägt durch das Prinzip der Einehe, so dass die Einbürgerungsvoraussetzung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StAG regelmäßig nicht erfüllt, wer eine Doppelehe führt (BayVGH vom 4.5.2005 Az. 5 B 03.1371 und nachfolgend BVerwG vom 29.3.2006 Az. 5 B 78.05; ebenso Marx, in: GK-StAR, RdNr. 64 zu § 9 StAG).
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