Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 12. Abschnitt - Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie (§§ 169 - 173) |
Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
fälschung § 170Verletzung der Unterhaltspflicht § 171Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht § 172Doppelehe; doppelte Lebenspartnerschaft § 173Beischlaf zwischen Verwandten
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Rechtsprechung zu § 171 StGB
165 Entscheidungen zu § 171 StGB in unserer Datenbank:
- BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14
Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der ...
- OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22
Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen ...
- OLG Hamburg, 24.03.2022 - 3 St 2/21
Begehung von Kriegsverbrechen durch Eingliederung von Kindersoldaten durch ...
- BGH, 21.01.2025 - 3 StR 538/24
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 08.05.2024 - 5 St 1/24
Urteil in dem Staatsschutzverfahren gegen Fatima M.
- OLG Düsseldorf, 08.05.2024 - 5 St 1/24
- BGH, 13.10.2021 - AK 44/21
Haftprüfung: Dringender Tatverdacht für Kriegsverbrechen gegen Personen durch ...
- BGH, 03.03.2021 - AK 10/21
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; ...
- BGH, 08.11.2018 - 4 StR 61/18
Misshandlung von Schutzbefohlenen (Verbrechenstatbestand: erhebliche ...
- BGH, 04.08.2010 - 2 StR 298/10
Konkurrenzen zwischen der Misshandlung Schutzbefohlener und der Verletzung der ...
- BGH, 09.02.2021 - AK 5/21
Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a.: ...
§ 171 StGB in Nachschlagewerken
- § 171 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
Querverweise
Auf § 171 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 158a (Eignung des Verfahrensbeistands)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 72a (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Vertragsrecht
- § 124 (Geeignete Leistungserbringer)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Vertragsrecht
- § 75 (Allgemeine Grundsätze)
- Asylgesetz (AsylG)
- Unterbringung und Verteilung
- § 44 (Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen; Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration)