Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
12. Abschnitt - Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie (§§ 169 - 173) |
1Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt und
1. | mit einer dritten Person eine Ehe schließt oder | |
2. | gemäß § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gegenüber der für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Stelle erklärt, mit einer dritten Person eine Lebenspartnerschaft führen zu wollen. |
2Ebenso wird bestraft, wer mit einer dritten Person, die verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt, die Ehe schließt oder gemäß § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gegenüber der für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Stelle erklärt, mit dieser dritten Person eine Lebenspartnerschaft führen zu wollen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vom 20.11.2015
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
26.11.2015 | Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner | 20.11.2015 |
Rechtsprechung zu § 172 StGB
135 Entscheidungen zu § 172 StGB in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen Doppelehe
Zum selben Verfahren:
- VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.01024
Erfolglose Klage gegen Rücknahme von Aufenthaltserlaubnis bei Doppelehe
- VG Ansbach, 12.08.2020 - AN 5 K 18.01024
- BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17
Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 12 S 2216/14
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei Eingehen einer ...
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 12 S 2216/14
- VG Greifswald, 19.04.2021 - 2 A 258/21
Einbürgerung; Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse; Partner einer ...
- BVerfG, 21.04.2023 - 2 BvR 406/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde und abgelehnter Antrag auf Zulassung eines ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19
Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzung - ...
- OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2019 - 3 LB 11/18
Witwenrente nach dem Versorgungswerk der Ärztekammer bei rechtsgültiger ...
- BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 1318 BGB mit Art 6 Abs 1 GG - ...
- VG Bayreuth, 14.09.2011 - B 1 S 11.527
Dänemarkehe; früheres indisches Scheidungsurteil nicht legalisiert; Nachholung ...
§ 172 StGB in Nachschlagewerken
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 172 StGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Eingehung der Ehe
- Eheverbote
- § 1306 (Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft)