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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1679   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20601
VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1679 (https://dejure.org/2005,20601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.05.2005 - 5 B 03.1679 (https://dejure.org/2005,20601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 5 B 03.1679 (https://dejure.org/2005,20601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BayVwVfG Art. 48; ; RuStAG § 9; ; RuStAG § 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Rücknahme einer Einbürgerung; Rechtsgrundlage für eine derartige Maßnahme; Informationspflichten eines Einbürgerungsbewerbers hinsichtlich seines Personenstands

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1679
    Ihm werde - anders als in der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 119, 17 ff.) entschiedenen Fallgestaltungen zur Rücknahme der Einbürgerung - auch nicht vorgeworfen, dass er ausdrückliche Fragen falsch beantwortet und dadurch bewusst getäuscht habe.

    Diese allgemeine Vorschrift des Verwaltungsverfahrensrechts ist mangels einer abschließenden spezialgesetzlichen Regelung im Staatsangehörigkeitsrecht zum Wegfall der Staatsangehörigkeit im Falle einer von Anfang an rechtswidrigen Einbürgerung jedenfalls dann anwendbar, wenn die Einbürgerung durch bewusste Täuschung erwirkt worden ist (BVerwG, U. vom 3.6.2003 - 1 C 19.02 - BVerwGE 118, 216/218 ff. und vom 9.9.2003 - 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17/19 m.w.N.).

    Es müssen demnach besondere Umstände vorliegen, die eine Einbürgerung nach Sinn und Zweck des Gesetzes unangemessen erscheinen lassen (vgl. BVerwG, U.v. 9.9.2003 - 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17/20 m.w.N.).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Kläger im Verlauf des Einbürgerungsverfahrens weder durch das Antragsformular noch (wohl) in anderer Weise konkret nach dem (Fort-)Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft oder einem Getrenntleben gefragt worden ist und ihm deshalb - anders als in der vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. September 2003 (BVerwGE 119, 17 ff.) entschiedenen Fallgestaltung - nicht eine falsche Auskunft auf eine ausdrückliche Frage vorgeworfen werden kann.

  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1679
    Diese allgemeine Vorschrift des Verwaltungsverfahrensrechts ist mangels einer abschließenden spezialgesetzlichen Regelung im Staatsangehörigkeitsrecht zum Wegfall der Staatsangehörigkeit im Falle einer von Anfang an rechtswidrigen Einbürgerung jedenfalls dann anwendbar, wenn die Einbürgerung durch bewusste Täuschung erwirkt worden ist (BVerwG, U. vom 3.6.2003 - 1 C 19.02 - BVerwGE 118, 216/218 ff. und vom 9.9.2003 - 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17/19 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 13 S 2039/01

    Rücknahme einer Einbürgerung - fortbestehende Ehe

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1679
    Für eine solche positive Integrationsprognose kommt es aber entscheidend darauf an, dass außer der rechtlichen auch eine tatsächliche Verbundenheit der Ehegatten besteht (OVG NRW, U.v. 2.9.1996 - 25 A 2106.94 - NVwZ-RR 1997, 742/744; VGH BW, U.v. 29.11.2002 - 13 S 2039.01 - InfAuslR 2003, 205/208 unter Aufgabe seiner im B.v. 26.8.1993 - 13 S 2019.93 - juris, geäußerten Bedenken).
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81

    Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1679
    Entsprechendes kann in Betracht kommen, wenn die Ehe des Einbürgerungsbewerbers gescheitert ist, wenn also die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.1983 - 1 C 28.81 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 4 S 8/12).
  • OVG Hamburg, 28.08.2001 - 3 Bs 102/01

    Rechtswidrig erfolgte Einbürgerung; Rücknahme der Einbürgerung als rechtswidriger …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1679
    Bei der Ermessensentscheidung war schließlich auch kein Anspruch auf Einbürgerung aus einem anderen Rechtsgrund zu berücksichtigen (vgl. OVG Hamburg, B.v. 28.8.2001 - 3 Bs 102/01 - InfAuslR 2002, 81/85, zur strittigen Frage, ob ein solcher Anspruch einer Rücknahme der Einbürgerung zwingend entgegenstünde).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1996 - 25 A 2106/94
    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1679
    Für eine solche positive Integrationsprognose kommt es aber entscheidend darauf an, dass außer der rechtlichen auch eine tatsächliche Verbundenheit der Ehegatten besteht (OVG NRW, U.v. 2.9.1996 - 25 A 2106.94 - NVwZ-RR 1997, 742/744; VGH BW, U.v. 29.11.2002 - 13 S 2039.01 - InfAuslR 2003, 205/208 unter Aufgabe seiner im B.v. 26.8.1993 - 13 S 2019.93 - juris, geäußerten Bedenken).
  • VGH Bayern, 01.03.2007 - 5 BV 05.1783

    Einbürgerung; Ehe; eheliche Lebensgemeinschaft; Gescheiterte Ehe; Getrenntleben; …

    Diese allgemeine Vorschrift des Verwaltungsverfahrensrechts ist mangels abschließender spezialgesetzlicher Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht zum Wegfall der Staatsangehörigkeit im Falle einer von Anfang an rechtswidrigen Einbürgerung anwendbar, wenn die Einbürgerung durch bewusste Täuschung erwirkt worden ist (BVerfG, U.v. 24.5.2005 - 2 BvR 669/04, NVwZ 2006, 807; BVerwG, U. vom 3.6.2003 - 1 C 19.02, BVerwGE 118, 216/218 ff.; U.v. 9.9.2003 - 1 C 6.03, BVerwGE 119, 17/19 m.w.N.; BayVGH, U.v. 4.5.2005 - 5 B 03.1679, BayVBl. 2007, 117; U.v. 4.5.2005 - 5 B 03.1371; U.v. 25.10.2005 - 5 B 03.2462).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat eine den Einbürgerungsbewerber treffende Offenbarungspflicht hinsichtlich des Scheiterns der Ehe allein in dem Fall bejaht, dass dieser selbst den Scheidungsantrag vor der Einbürgerung anhängig gemacht hat (BayVGH, U.v. 4.5.2005 - 5 B 03.1679, BayVBl. 2007, 117).

  • VG Köln, 23.05.2007 - 10 K 4717/06

    Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger in den deutschen Staatsverband; …

    Rn. 35 vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 04.05.2005 - 5 B 03.1679 -, BayVBl 2007, 117 -.
  • VG Berlin, 12.06.2024 - 25 L 329.24
    Denn unabhängig von einer Erinnerung an Einzelheiten des Einbürgerungsantrages drängt es sich geradezu auf - erst recht bei Personen mit einem Bildungsstand wie dem des Antragstellers -, dass während des laufenden Einbürgerungsverfahrens neu erworbene Staatsangehörigkeiten - jedenfalls auf allgemeine behördliche Nachfrage zu veränderten Umständen - anzugeben sind (vgl. VGH München, Urteil vom 4. Mai 2005 - 5 B 03.1679 -, juris Rn. 26;… Hailbronner, in: ders./Kau/Gnatzy/Weber, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Aufl., § 35 StAG Rn. 39).
  • VG Stuttgart, 14.11.2017 - 11 K 7574/17

    Einbürgerung eines Ausländers wegen Ehe mit einer Deutschen; eheliche …

    Dies gilt vor allem für Missbrauchsfälle, z.B. für Scheinehen, kann aber auch in Betracht kommen, wenn die Ehe des Einbürgerungsbewerbers zum Zeitpunkt der Einbürgerung gescheitert ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 09.09.2003 - 1 C 6/03 - a.a.O. …und Urt. v. 16.05.1983 - 1 C 28/81 - a.a.O.;… VGH Mannheim, Urt. v. 29.11.2002 - 13 S 2039/01 - InfAuslR 2003, 205; VGH München, Urt. v. 04.05.2005 - 5 B 03.1679 - BayVBl 2007, 117;… HTK-StAR / § 9 StAG / zu Abs. 1, Stand: 10.11.2017, Rn. 46 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2018 - 13 LA 137/16

    Ablehnungsermessen; Ehegatten; Einbürgerung; Einbürgerungsurkunde; …

    Die diesen rechtlichen Ausgangspunkt stützenden Grundsätze stellt die Zulassungsbegründung nicht mit Darlegungen in Frage; sie entsprechen im Übrigen der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 9 Abs. 1 StAG (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.5.1983 - BVerwG 1 C 28.81 -, juris Rn. 33;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.11.2002 - 13 S 2039/01 -, juris Rn. 28, unter ausdrücklicher Aufgabe seiner abweichenden, noch im Beschl. v. 26.8.1993 - 13 S 2019/93 -, ESVGH 44, 153, juris Rn. 3, vertretenen Ansicht, die - obwohl insoweit überholt - noch immer von Hailbronner/Hecker, in: Hailbronner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, StAG § 9 Rn. 30, zitiert wird; Bayerischer VGH, Urt. v. 4.5.2005 - 5 B 03.1679 -, juris Rn. 22;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.9.1996 - 25 A 2106/94 -, juris Rn. 32, 34).
  • VG Berlin, 26.03.2025 - 25 K 16.24
    Denn unabhängig von einer Erinnerung an Einzelheiten des Einbürgerungsantrages drängt es sich geradezu auf - erst recht bei Personen mit einem Bildungsstand wie dem des Klägers -, dass während des laufenden Einbürgerungsverfahrens neu erworbene Staatsangehörigkeiten - jedenfalls auf allgemeine behördliche Nachfrage zu veränderten Umständen - anzugeben sind (vgl. VGH München, Urteil vom 4. Mai 2005 - 5 B 03.1679 -, juris Rn. 26;… Hailbronner, in: ders./Kau/Gnatzy/Weber, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Aufl., § 35 StAG Rn. 39).
  • VGH Bayern, 03.09.2008 - 5 ZB 07.2352

    Einbürgerung; Rücknahme; Erlöschen der Anerkennung als Asylberechtigter

    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (U. v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ff.), des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 14.2.2008 - 5 C 4.07 - NVwZ 2008, 685 f.) und des Verwaltungsgerichtshofs (etwa U. v. 4.5.2005 - 5 B 03.1679 - BayVBl 2007, 117 f.) zutreffend davon ausgegangen, dass Art. 48 BayVwVfG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Fall der zeitnahen Rücknahme einer Einbürgerung bildet, über deren Voraussetzungen der Eingebürgerte selbst erwiesenermaßen getäuscht hat.
  • VGH Bayern, 24.06.2013 - 5 C 13.755

    Prozesskostenhilfe; Rücknahme einer Einbürgerung; falsche Angaben zum Bestehen …

    Der Rücknahme einer durch bewusste Täuschung erlangten Einbürgerung stehen daher weder das Verbot der Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG) noch grundsätzlich das Verbot des Verlustes der Staatsangehörigkeit gegen den Willen des Betroffenen beim Eintritt von Staatenlosigkeit (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG) entgegen (vgl. BayVGH, U.v. 4.5.2005 - 5 B 03.1679 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 18.05.2009 - 5 ZB 08.3315

    Einbürgerung; Rücknahme; arglistige Täuschung; Verschweigen eines ausländischen …

    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (U.v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ff.), des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 14.2.2008 - 5 C 4.07 - NVwZ 2008, 685 f.) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 4.5.2005 - 5 B 03.1679 - BayVBl 2007, 117 f.) zutreffend davon ausgegangen, dass Art. 48 BayVwVfG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Fall der zeitnahen Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung bildet, die der Eingebürgerte durch arglistige Täuschung erwirkt hat.
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