Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.3039 u.a. |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 43 Abs. 1; StAG § 30; VwGO § 43 Abs. 2; StAG § 25 Abs. 1; StAG § 19 Abs. 1; StAG § 19 Abs. 2; GG Art. 16 Abs. 1; StAG § 37 Abs. 1; AufenthG § 82
D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeit, deutsche Staatsangehörigkeit, Verlust, Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit, Feststellung, Feststellungsklage, Wiedereinbürgerung, Türken, Türkei, Kinder, Antrag, Eltern, Erstreckungserwerb, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StAG § 19 Abs. 2; StAG § 25 Abs. 1
Staatsangehörigkeitsrecht: Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Art. 16 türkisches Staatsangehörigkeitsgesetz; Gesetzlicher Erstreckungserwerb; Antragserwerb; Willensbekundung der sorgeberechtigten ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Ohne Antrag auf Wiedereinbürgerung kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Kindern
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Ohne Antrag auf Wiedereinbürgerung kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Kindern
- juraforum.de (Kurzinformation)
Minderjähriges Kind verliert deutsche Staatsangehörigkeit nicht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Frage des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit als rechtsgestaltender ...
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 28.09.2005 - W 6 K 05.490
- VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.3039 u.a.
- BVerwG, 15.08.2008 - 5 B 26.08
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 40.84
Staatsangehörigkeit - Verlust der Staatsangehörigkeit - Einbürgerung der Eltern …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.3039
Die entsprechende Anwendbarkeit des § 19 Abs. 2 StAG lässt nicht das Erfordernis des Erwerbs auf Antrag entfallen, sondern führt lediglich zur Entbehrlichkeit der vormundschaftlichen Genehmigung, wenn die Eltern einen Antrag auf Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit für sich und zugleich für ihr Kind stellen (BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157).Ein bloßes Hinnehmen der gesetzlichen Erstreckungswirkung oder ein inneres Einverständnis mit ihr reicht hingegen nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157/1158).
Mit der Voraussetzung, dass die fremde Staatsangehörigkeit auf einen Antrag erworben sein muss, will das Gesetz den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließen, wenn der Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes erfolgt (BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157).
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage bislang ausdrücklich offen gelassen (BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157; anders noch die Vorinstanz BayVGH, U.v. 27.6.1984 - 5 B 81 A. 1580).
- BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06
Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.3039
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass für die Anwendbarkeit des neugefassten § 25 StAG allein der Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit nach dem Inkrafttreten am 1. Januar 2000 maßgeblich ist und es nicht darauf ankommt, ob der darauf gerichtete Antrag vor oder nach diesem Zeitpunkt gestellt worden ist (BayVGH, B.v. 23.9.2005 - 5 C 05.2108, NVwZ-RR 2006, 732, U.v. 8.3.2007 - 5 BV 06.283, juris; BVerfG, B.v. 8.12.2006 - 2 BvR 1339/06, NVwZ 2007, 441; BVerwG, B.v. 14.2.2007 - 5 B 190.06, juris).Der Staatsangehörigkeitsverlust tritt nur als Folge eines freiwilligen und damit willensabhängigen Erwerbs einer fremden Staatsangehörigkeit ein, wodurch sichergestellt ist, dass er keine durch Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG verbotene Entziehung der Staatsangehörigkeit darstellt (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2006 - 2 BvR 1339/06, NVwZ 2007, 441/442).
- VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.2958
Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.3039
Vor diesem Hintergrund drängt es sich auf, dass die von den Eltern des Klägers nach Entgegennahme ihrer Entlassungsurkunden beim Generalkonsulat "postwendend" gestellten Wiedereinbürgerungsanträge entsprechend der türkischen Rechtslage dazu spiegelbildlich gestaltet sind: Entweder wurde der Kläger - nach der vom türkischen Außenministerium geschilderten Praxis - in den Wiedereinbürgerungsanträgen der Eltern gar nicht erwähnt, wie dies auch der Bruder des Klägers dem Senat in der Berufungsverhandlung mit Blick auf seine eigenen Kinder (die Kläger im Parallelverfahren 5 B 05.2958) überzeugend geschildert hat; oder der Kläger wurde nur im Antrag des Vaters zur Bestimmung der Erstreckungswirkung mit aufgeführt, nicht hingegen im Antrag der Mutter.Das ist, ebenso wie entsprechende Versuche der Betroffenen in den Parallelverfahren 5 B 05.2958 und 06.2769, ohne Erfolg geblieben.
- BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04
Einbürgerung
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.3039
Den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit an solche rechtlich unbeachtlichen und in ihrem Aussagegehalt zweifelhaften Willenbekundungen zu knüpfen, lässt sich mit der verfassungsrechtlich gebotenen Verlässlichkeit des Staatsangehörigkeitsstatus (vgl. BVerfG, U.v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04, BVerfGE 116, 24/44 f.) schwerlich vereinbaren. - BVerwG, 14.02.2007 - 5 B 190.06
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender grundsätzlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.3039
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass für die Anwendbarkeit des neugefassten § 25 StAG allein der Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit nach dem Inkrafttreten am 1. Januar 2000 maßgeblich ist und es nicht darauf ankommt, ob der darauf gerichtete Antrag vor oder nach diesem Zeitpunkt gestellt worden ist (BayVGH, B.v. 23.9.2005 - 5 C 05.2108, NVwZ-RR 2006, 732, U.v. 8.3.2007 - 5 BV 06.283, juris; BVerfG, B.v. 8.12.2006 - 2 BvR 1339/06, NVwZ 2007, 441; BVerwG, B.v. 14.2.2007 - 5 B 190.06, juris). - VGH Bayern, 08.03.2007 - 5 BV 06.283
Deutsche Staatsangehörigkeit, Verlust, Erwerb einer ausländischen …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.3039
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass für die Anwendbarkeit des neugefassten § 25 StAG allein der Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit nach dem Inkrafttreten am 1. Januar 2000 maßgeblich ist und es nicht darauf ankommt, ob der darauf gerichtete Antrag vor oder nach diesem Zeitpunkt gestellt worden ist (BayVGH, B.v. 23.9.2005 - 5 C 05.2108, NVwZ-RR 2006, 732, U.v. 8.3.2007 - 5 BV 06.283, juris; BVerfG, B.v. 8.12.2006 - 2 BvR 1339/06, NVwZ 2007, 441; BVerwG, B.v. 14.2.2007 - 5 B 190.06, juris). - VG Würzburg, 28.09.2005 - W 6 K 05.490
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung auf Antrag …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.3039
Die Berufung der Landesanwaltschaft Bayern gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 28. September 2005 (Az. W 6 K 05.490) wird zurückgewiesen. - VGH Bayern, 23.09.2005 - 5 C 05.2108
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.3039
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass für die Anwendbarkeit des neugefassten § 25 StAG allein der Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit nach dem Inkrafttreten am 1. Januar 2000 maßgeblich ist und es nicht darauf ankommt, ob der darauf gerichtete Antrag vor oder nach diesem Zeitpunkt gestellt worden ist (BayVGH, B.v. 23.9.2005 - 5 C 05.2108, NVwZ-RR 2006, 732, U.v. 8.3.2007 - 5 BV 06.283, juris; BVerfG, B.v. 8.12.2006 - 2 BvR 1339/06, NVwZ 2007, 441; BVerwG, B.v. 14.2.2007 - 5 B 190.06, juris).
- VG München, 19.07.2010 - M 25 K 08.2066
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erstreckungs(wieder)erwerb der …
Entsteht die Möglichkeit der Leistungs- oder Gestaltungsklage erst im Laufe des Feststellungsprozesses, so gilt die Subsidiaritätsklausel nicht, weil sie ihre Funktion, den erforderlichen Rechtsschutz auf ein gerichtliches Verfahren zu beschränken, nicht mehr erfüllen kann (BayVGH v. 14.11.2007, 5 B 05.3039 [juris] RdNr. 21 unter Hinweis auf Happ in: Eyermann, Kommentar zur VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 40 zu § 43 m.w.N.).Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vater des Klägers am 18. Mai 1999 bei den türkischen Behörden den Wiedererwerb nur für sich selbst oder auch für den Kläger beantragt hatte, denn ein solcher Antrag kann jedenfalls für den Staatsangehörigkeitserwerb des Klägers nicht ursächlich geworden sein, so dass es sich nicht um einen Erwerb "auf Antrag" im Sinne von § 25 Abs. 1 StAG gehandelt hatte (vgl. BayVGH v. 14.11.2007, 5 B 05.3039 [juris] RdNr. 33).
Damit ist, wie schon der Wortlaut des § 25 Abs. 1 StAG nahelegt, grundsätzlich eine Ursächlichkeit des Antrags für diesen Erwerb zu verlangen (BayVGH v. 14.11.2007, 5 B 05.3039 [juris] RdNr. 34 m.w.N.).
Das Gericht vertritt in Einklang mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. die Urteile v. 14.11.2007, Az. 5 B 05.2958, 5 B 05.3039 sowie 5 B 06.2769; ferner v. 14.8.2008, 5 ZB 06.745; v. 16.9.2008, 5 ZB 07.243; v. 22.9.2008, 5 ZB 07.1031) die Auffassung, dass der Staatsangehörigkeitsverlust nach § 25 Abs. 1 StAG auch bei minderjährigen Kindern eine Ursächlichkeit des Antrages voraussetzt und mithin entsprechend dem allgemeinen Grundsatz bei einer ausschließlich durch das Gesetz bewirkten Einbürgerungserstreckung ausscheidet.
Den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit an solche rechtlich unbeachtlichen und in ihrem Aussagegehalt zweifelhaften Willensbekundungen zu knüpfen, lässt sich mit der verfassungsrechtlich gebotenen Verlässlichkeit des Staatsangehörigkeitsstatus (vgl. BVerfG, U. v. 24.5.2006, 2 BvR 669/04, BVerfGE 116, 24/44 f.) schwerlich vereinbaren (BayVGH v. 14.11.2007, 5 B 05.3039 [juris] RdNr. 35).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 19 A 2264/10
Vorliegen des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Erwerb der …
Rn. 31 OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 2008 12 A 4704/05 , juris, Rdn. 117; Beschluss vom 17. Dezember 2007 12 A 5053/05 , juris, Rdn. 19; Bay. VGH, Beschluss vom 22. September 2008 5 ZB 07.1031 , juris, Rdn. 7; Urteil vom 14. November 2007 5 B 05.3039 , juris, Rdn. 34; VG München Urteil vom 19. Juli 2010 M 25 K 08.2066 , juris, Rdn. 19.Rn. 33 Vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2012 2 BvQ 31/12 , NVwZ 2012, 1388, juris, Rdn. 16; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1986 1 C 40.84 , StAZ 1986, 357, juris, Rdn. 22; Bay. VGH, Beschluss vom 22. September 2008, a. a. O., Rdn. 7; Urteil vom 14. November 2007, a. a. O., Rdn. 35; Makarov/v. Mangoldt, StAG, Stand: 24. Ergänzungslieferung (Dezember 2010), § 25, Rdn. 43.
Rn. 54 BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2012, a. a. O., Rdn. 16; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1986, a. a. O., Rdn. 25; Urteil vom 21. Mai 1985 1 C 12.84 , StAZ 1986, 138, juris, Rdn. 31; Bay. VGH, Urteil vom 14. November 2007, a. a. O., Rdn. 26; OVG NRW, Urteil vom 15. Juni 1999, a. a. O., Rdn. 54, 62.
- VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.2958
Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer …
Auf ein Auskunftsersuchen des Senats (im Parallelverfahren 5 B 05.3039) zu den Modalitäten eines Wiedererwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen nach türkischem Recht hat das Auswärtige Amt eine Antwortnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkei vom 30. Juli 2007 vorgelegt, auf die im Einzelnen Bezug genommen wird.Zum einen hat der Vater der Kläger - in der gemeinsam mit den Parallelverfahren 5 B 05.3039 und 5 B 06.2769 geführten Berufungsverhandlung hierzu durch den Senat informatorisch befragt - das Prozedere der Wiedereinbürgerung überzeugend geschildert.
Das ist, ebenso wie entsprechende Versuche der Betroffenen in den Parallelverfahren 5 B 05.3039 und 5 B 06.2769, ohne Erfolg geblieben.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 19 A 2701/10
Anspruch auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen bei Feststellung des …
Rn. 33 OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 2008 12 A 4704/05 , juris, Rdn. 117; Beschluss vom 17. Dezember 2007 12 A 5053/05 , juris, Rdn. 19; Bay. VGH, Beschluss vom 22. September 2008 5 ZB 07.1031 , juris, Rdn. 7; Urteil vom 14. November 2007 5 B 05.3039 , juris, Rdn. 34; VG München Urteil vom 19. Juli 2010 M 25 K 08.2066 , juris, Rdn. 19.Rn. 35 Vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2012 2 BvQ 31/12 , NVwZ 2012, 1388, juris, Rdn. 16; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1986 1 C 40.84 , StAZ 1986, 357, juris, Rdn. 22; Bay. VGH, Beschluss vom 22. September 2008, a. a. O., Rdn. 7; Urteil vom 14. November 2007, a. a. O., Rdn. 35; Makarov/v. Mangoldt, StAG, Stand: 24. Ergänzungslieferung (Dezember 2010), § 25, Rdn. 43.
Rn. 56 BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2012, a. a. O., Rdn. 16; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1986, a. a. O., Rdn. 25; Urteil vom 21. Mai 1985 1 C 12.84 , StAZ 1986, 138, juris, Rdn. 31; Bay. VGH, Urteil vom 14. November 2007, a. a. O., Rdn. 26; OVG NRW, Urteil vom 15. Juni 1999, a. a. O., Rdn. 54, 62.
- VGH Bayern, 16.09.2008 - 5 ZB 07.243
Staatsangehörigkeit; Verlust; minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb der türkischen …
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinen den Beteiligten bekannten Urteilen vom 14. November 2007 (Az. 5 B 06.2769, 5 B 05.2958 und 5 B 05.3039; sämtlich in juris veröffentlicht) die Auffassung vertreten, dass der Staatsangehörigkeitsverlust nach § 25 Abs. 1, § 19 Abs. 2 StAG auch bei minderjährigen Kindern eine Ursächlichkeit des Antrags voraussetzt und mithin entsprechend dem allgemeinen Grundsatz bei einer ausschließlich durch das Gesetz bewirkten Einbürgerungserstreckung ausscheidet.Selbst der im Parallelverfahren 5 B 05.3039 vom Auswärtigen Amt aufgezeigte und vom dortigen Kläger beschrittene Weg einer E-Mail-Anfrage an das türkische Generaldirektorat für Einwohner- und Staatsangehörigkeitswesen ist dort insofern erfolglos geblieben, als sich die Antwort des Generaldirektorats auf eine den konkreten Inhalt des Antrags offen lassende Information über den Ablauf der Entlassung und Wiedereinbürgerung beschränkte.
Die vom Beklagten vorgebrachten Zweifel an der Richtigkeit von Auskünften türkischer Auslandsvertretungen sind, was die türkische Rechtslage betrifft, mittlerweile durch die vom Senat eingeholte Auskunft des türkischen Außenministeriums vom 30. Juli 2007 ausgeräumt (vgl. Urteile des Senats vom 14. November 2007 Az. 5 B 05.3039 RdNr. 30, Az. 5 B 05.2958 RdNr. 31, Az. 5 B 06.2769 RdNr. 27).
Auf RdNr. 26 des Urteils des Senats vom 14. November 2007 (Az. 5 B 05.3039) wird verwiesen.
- VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 06.2769
Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer …
Auf ein Auskunftsersuchen des Senats (im Parallelverfahren 5 B 05.3039) zu den Modalitäten eines Wiedererwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen nach türkischem Recht hat das Auswärtige Amt eine Antwortnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkei vom 30. Juli 2007 vorgelegt, auf die im Einzelnen Bezug genommen wird.Die Zweifel an dieser Sichtweise, die von der Landesanwaltschaft mit Blick auf einzelne missverständliche Formulierungen in Auskünften türkischer Auslandsvertretungen vorgebracht wurden, sind durch die vom Senat (im Parallelverfahren 5 B 05.3039) eingeholte Auskunft des türkischen Außenministeriums vom 30. Juli 2007 ausgeräumt.
- VGH Bayern, 22.09.2008 - 5 ZB 07.1031
Staatsangehörigkeit; Verlust; minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb der türkischen …
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinen den Beteiligten bekannten Urteilen vom 14. November 2007 (Az. 5 B 06.2769, 5 B 05.2958 und 5 B 05.3039; sämtlich in juris veröffentlicht) die Auffassung vertreten, dass der Staatsangehörigkeitsverlust nach § 25 Abs. 1, § 19 Abs. 2 StAG auch bei minderjährigen Kindern eine Ursächlichkeit des Antrags voraussetzt und mithin entsprechend dem allgemeinen Grundsatz bei einer ausschließlich durch das Gesetz bewirkten Einbürgerungserstreckung ausscheidet.Selbst der im Parallelverfahren 5 B 05.3039 vom Auswärtigen Amt aufgezeigte und vom dortigen Kläger beschrittene Weg einer E-Mail-Anfrage an das türkische Generaldirektorat für Einwohner- und Staatsangehörigkeitswesen ist dort insofern erfolglos geblieben, als sich die Antwort des Generaldirektorats auf eine den konkreten Inhalt des Antrags offen lassende Information über den Ablauf der Entlassung und Wiedereinbürgerung beschränkte.
Die von der Beteiligten vorgebrachten Zweifel an der Richtigkeit von Auskünften türkischer Auslandsvertretungen sind, was die türkische Rechtslage betrifft, mittlerweilen durch die vom Senat eingeholte Auskunft des türkischen Außenministeriums vom 30. Juli 2007 ausgeräumt (vgl. Urteile des Senats vom 14. November 2007 Az. 5 B 05.3039 RdNr. 30, Az. 5 B 05.2958 RdNr. 31, Az. 5 B 06.2769 RdNr. 27).
- VGH Bayern, 14.08.2008 - 5 ZB 06.745
Staatsangehörigkeit; Verlust; minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb der türkischen …
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem den Beteiligten bekannten, nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2008 Az. BVerwG 5 B 27.08 rechtskräftigen Urteil vom 14. November 2007 (Az. 5 B 06.2769 sowie in den Parallelverfahren Az. 5 B 05.2958 und 5 B 05.3039, alle Entscheidungen in juris veröffentlicht) die Auffassung vertreten, dass der Staatsangehörigkeitsverlust nach § 25 Abs. 1, § 19 Abs. 2 StAG auch bei minderjährigen Kindern eine Ursächlichkeit des Antrags voraussetzt und mithin entsprechend dem allgemeinen Grundsatz bei einer ausschließlich durch das Gesetz bewirkten Einbürgerungserstreckung ausscheidet.Selbst der im Parallelverfahren 5 B 05.3039 vom Auswärtigen Amt aufgezeigte und vom dortigen Kläger beschrittene Weg einer E-Mail-Anfrage an das türkische Generaldirektorat für Einwohner- und Staatsangehörigkeitswesen ist dort erfolglos geblieben, weil sich die Antwort des Generaldirektorats auf eine den konkreten Inhalt des Antrags offen lassende Information über den Ablauf der Entlassung und Wiedereinbürgerung beschränkte.
Die von der Landesanwaltschaft vorgebrachten Zweifel an der Richtigkeit von Auskünften türkischer Auslandsvertretungen sind, was die türkische Rechtslage betrifft, mittlerweilen durch die vom Senat eingeholte Auskunft des türkischen Außenministeriums vom 30. Juli 2007 ausgeräumt (vgl. Urteile des Senats vom 14. November 2007 Az. 5 B 05.3039 RdNr. 30, Az. 5 B 05.2958 RdNr. 31, Az. 5 B 06.2769 RdNr. 27).
- VG Würzburg, 05.03.2018 - W 7 K 18.258
Mitwirkungspflichten im Verfahren zur Verlustfeststellung der deutschen …
Dies ist vorliegend der Fall, weshalb die ausdrücklich im Staatsangehörigkeitsrecht normierte Mitwirkungspflicht aus § 37 Abs. 1 StAG iVm § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG - wenngleich eingeschränkt - nach Auffassung der Kammer wegen der besonderen Umstände auch im Feststellungsverfahren von Amts wegen nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StAG gilt (…wohl auch BayVGH, B.v. 28.1.2009 - 5 ZB 07.2080, BeckRS 2009, 42916, Rn. 12; U.v. 14.11.2007 - 5 B 05.3039, BeckRS 2008, 33491, Rn. 32; OVG Münster, U.v. 6.12.2012 - 19 A 2264/10, BeckRS 2013, 46255;… in diese Richtung wohl auch BVerwG, U.v. 29.9.2010 - 5 C 20.09, BeckRS 2010, 57022, Rn. 24;… Hailbronner, in: ders./Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Auflage 2017, § 37, Rn. 6;… a.A. im Feststellungsverfahren von Amts wegen Marx, in: GK-StAR, Stand: April 2010, § 30, Rn. 25 sowie § 37, Rn. 18;… Hofmann/Hilbrans, in: Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 37, Rn. 9).Die bloße Willensbekundung des Deutschen kann den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mit seinen weitreichenden Folgen nämlich nicht rechtfertigen, wenn das Recht des aufnehmenden Staates ihr keinerlei rechtliche Bedeutung beimisst (…OVG NRW, U.v. 19.12.2008 - 12 A 4704/05, juris, Rn. 117;… B.v. 17.12.2007 - 12 A 5053/05, juris, Rn. 19;… BayVGH, B.v. 22.9.2008 - 5 ZB 07.1031, juris, Rn. 7; U.v. 14.11.2007 - 5 B 05.3039, juris, Rn. 34;… VG München, U.v. 19.7.2010 - M 25 K 08.2066, juris, Rn. 19).
- VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Wiedererwerb der türkischen …
Aus der Rechtsprechung ist aus einer Reihe von Fällen betreffend das türkische Generalkonsulat in Nürnberg bekannt, dass manche Betroffene bei Abholung ihrer Entlassungspapiere sogar überredet wurden, einen Antrag auf Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit zu stellen (VG Würzburg…, Urteil vom 15.10.2008, W 6 K 07.1028, juris Rn. 20; BayVGH…, Urteil vom 14.11.2007, 5 B 05.2958, juris Rn. 2, Urteil vom 14.11.2007, 5 B 05.3039, juris Rn. 3, …und Urteil vom 14.11.2007, 5 B 06.2769, juris Rn. 2 f.; VG Darmstadt…, Urteil vom 3.11.2006, 5 E 1807/05 (3), 5 E 1807/05, juris Rn. 1 f.; VG Ansbach…, Urteil vom 14.12.2005, AN 15 K 05.02076, juris Rn. 2 ff.).. - BVerfG, 16.07.2012 - 2 BvQ 31/12
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Auslieferung in die USA zu …
- VG Hamburg, 03.04.2014 - 15 K 1628/09
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung als türkische …
- VG Hannover, 18.11.2016 - 10 A 12381/14
Anscheinsbeweis; Beurteilungszeitpunkt; Staatsangehörigkeit; Verlust der …
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 5 ZB 07.2080
Staatsangehörigkeit; Verlust; (Wieder-)Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit
- VG Köln, 05.03.2008 - 10 K 4014/06
Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen …
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