Rechtsprechung
| BVerwG, 29.01.2014 - 5 B 1.13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Bezugnahme einer in der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfenen Frage auf den durch das Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
Bezugnahme einer in der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfenen Frage auf den durch das Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85
Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 29.01.2014 - 5 B 1.13
Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1988 - BVerwG 5 C 35.85 -.Rn. 6 BVerwGE 80, 290 = Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 28 S. 8).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2014 - 5 B 1.13
Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2014 - 5 B 1.13
Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn das Oberverwaltungsgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage in dem erstrebten Revisionsverfahren erheblich sein würde, vielmehr lediglich die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden kann (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 6. Juni 2006 - BVerwG 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 35 Rn. 8).
- BVerwG, 29.06.2015 - 5 PB 14.14
Heilung eines unwirksamen Beschlusses über den Antrag auf Ausschließung eines …
Rn. 8 Schließlich genügt die hier in Rede stehende Frage auch deshalb nicht den Darlegungsanforderungen, weil sie von einem Sachverhalt ausgeht, den das Oberverwaltungsgericht nicht festgestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 5 B 1.13 - juris Rn. 4). - BVerwG, 14.04.2016 - 5 B 7.16
Erneuter Sachvortrag nach Anhörung zur Entscheidung über beschleunigtes …
Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage in dem erstrebten Revisionsverfahren erheblich sein würde, nicht festgestellt hat und somit lediglich die Möglichkeit besteht, dass die Rechtsfrage nach Zurückverweisung der Sache auf Grund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 5 B 1.13 - juris Rn. 4 …und vom 25. August 2015 - 5 B 58.15 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 26.11.2018 - 4 LB 404/17
BAföG-Verwaltungsvorschriften; Leistungsbescheinigung; Prognose; Psychische …
Der vom Auszubildenden geltend gemachte Verzögerungsgrund muss allerdings für den Ausbildungsrückstand auch ursächlich sein; dafür trägt der Auszubildende die Beweislast, so dass sich Ungewissheiten und Unklarheiten bei der Feststellung der Ursächlichkeit zum Nachteil des Auszubildenden auswirken, wenn sie in seine Verantwortungs- und Verfügungssphäre fallen (…BVerwG, Urt. v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290, 297; Beschl. v. 29.1.2014 - 5 B 1.13 -, juris). - OVG Niedersachsen, 06.01.2021 - 4 LB 112/20
ECTS-Leistungsnachweis; ECTS-Punkte; Medizinische Hochschule Hannover; …
In jedem Fall erfordert eine Verschiebung des Vorlagezeitpunktes nach § 48 Abs. 2 BAföG, dass der nach § 15 Abs. 3 BAföG berücksichtigungsfähige Grund auch ursächlich für die eingetretene Verzögerung ist (…BVerwG, Urt. v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290, 297; Beschl. v. 29.1.2014 - 5 B 1.13 -, juris). - BVerwG, 10.08.2015 - 5 PB 9.15
Anforderungen an die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher …
Rn. 5 Soweit sich die Frage auf den "örtlichen Personalrat" bezieht, wird die Beschwerde den an die Darlegung einer Grundsatzrüge zu stellenden Anforderungen schon deshalb nicht gerecht, weil sie von einem Sachverhalt ausgeht, den das Oberverwaltungsgericht nicht festgestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 5 B 1.13 - juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 1.13 |
Kurzfassungen/Presse
- astaup.de (Kurzinformation)
Rückmeldegebühren auf dem Prüfstand
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 1.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 11.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 12.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 13.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 14.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 2.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 3.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 4.13
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14
Rückmeldegebühren iHv 100 DM bzw 51 Euro gem § 30 Abs 1a S 1 des …
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Oktober 2013 - OVG 5 B 11.07 (alt) - OVG 5 B 1.13 (neu) - - 2 BvL 2/14 - ,. - OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2021 - 5 B 23.19
Erstattung von nach dem brandenburgischen Hochschulgesetz geleisteter …
Eine frühere Klageerhebung etwa aufgrund der Vorlagebeschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 24. Oktober 2013 - OVG 5 B 1.13 u.a. - wäre dem Kläger zum einen aufgrund der erforderlichen komplexen Betrachtung der Gebührenzwecke und des Verhältnisses der Gebührenhöhe zu den Gebührenzwecken nicht zumutbar gewesen.
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