Rechtsprechung
| BVerwG, 18.04.1996 - 5 B 10.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer Klärungsbedürftigkeit bezüglich des Ausschlusses eines Sozialhilfeanspruchs durch die Hilfe eines Dritten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 10.11.1995 - 4 L 3141/94
- BVerwG, 18.04.1996 - 5 B 10.96
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …
Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 5 B 10.96
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist - wie auch die Beschwerdebegründung nicht verkennt - bereits geklärt, daß die Hilfe eines Dritten den Sozialhilfeanspruch nicht ausschließt, wenn der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 96, 152 [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92] m.w.N.). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 5 B 10.96
An dieser Klärungsbedürftigkeit fehlt es aber, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage bereits ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1987 - BVerwG 5 B 49.87 - ) oder sich auf der Grundlage höchstrichterlicher Entscheidungen beantworten läßt (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86
Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund
Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 5 B 10.96
Dazu ist erforderlich, daß die von der Beschwerde darzulegende Rechtsfrage klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 5 B 10.96
An dieser Klärungsbedürftigkeit fehlt es aber, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage bereits ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1987 - BVerwG 5 B 49.87 - ) oder sich auf der Grundlage höchstrichterlicher Entscheidungen beantworten läßt (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 31.07.1987 - 5 B 49.87
Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 5 B 10.96
An dieser Klärungsbedürftigkeit fehlt es aber, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage bereits ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1987 - BVerwG 5 B 49.87 - ) oder sich auf der Grundlage höchstrichterlicher Entscheidungen beantworten läßt (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- OVG Niedersachsen, 26.01.1998 - 12 M 345/98
Eheähnliche Gemeinschaft; Sozialhilfe; Beweislast; Wirtschaftsgemeinschaft
Mit Blick auf die der Antragstellerin tatsächlich seit dem Zeitpunkt des Antrages auf Gewährung von Sozialleistungen durch Herrn B. gewährte Unterstützung ist darauf hinzuweisen, daß zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…s. BVerwG, Urt. v. 23. Juni 1996 - BVerwG 5 C 26.92 -, BVerwGE 96, 152 [157] m.w.N.) die Hilfe eines Dritten den Sozialhilfeanspruch nicht ausschließt, wenn der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat, es aber hierbei darauf ankommt, aus welchen - subjektiven - Gründen der Dritte dem Anspruchsteller beigesprungen ist und für ein Eingreifen der Sozialhilfe kein Raum ist, wenn sich nicht feststellen läßt, daß der Dritte gerade wegen des Ausbleibens der Sozialhilfe eingesprungen ist (BVerwG, B. v. 18. April 1996 - BVerwG 5 B 10.96 -, JURIS). - VGH Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 12 S 2429/04
In der Sozialhilfe trägt der Hilfe Suchende die materielle Beweislast für das …
Verbleiben nach Durchführung der im Einzelfall gebotenen Tatsachenfeststellung Zweifel daran, dass der Hilfesuchende seinen notwendigen Lebensunterhalt tatsächlich nicht aus eigenen Mitteln beschaffen kann, geht dies zu Lasten des Hilfesuchenden mit der Folge, dass kein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt besteht (BVerwG, Urteile vom 02.06.1965, BVerwGE 21, 208 ff., vom 23.02.1966, BVerwGE 23, 255 ff., vom 16.01.1974, BVerwGE 44, 265 ff. und Beschlüsse vom 18.04.1996 - 5 B 10.96 -, juris web und vom 13.04.2000 - 5 B 14.00, juris web; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.06.2004 - 12 S 2654/03 -, VBlBW 2004, 386 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.1989 - 6 S 3259/88 -). - VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05
Einkommen; Grundsicherung; tatsächlich erbrachte Unterhaltszahlungen
Die Hilfe des Dritten schließt den Sozialhilfeanspruch nur dann nicht aus, wenn sich feststellen lässt, der Dritte gerade wegen des Ausbleibens rechtzeitiger Sozialhilfe anstelle des Sozialhilfeträgers geleistet hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.04.1996 - 5 B 10.96 -, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - L 7 SO 5854/07 Die Inanspruchnahme von Hilfe durch Dritte, die lediglich in Vorleistung für den bereits informierten Sozialhilfeträger erbracht wird, konnte dem Sozialhilfeanspruch trotz der Geltung der genannten Strukturprinzipien nicht entgegen gehalten werden (BVerwG 18. April 1996 - 5 B 10/96 - (juris); BVerwGE 96, 152).
Wie das SG zutreffend ausgeführt hat, schließt die Hilfe eines Dritten den Hilfeanspruch in solchen Fällen nicht aus, wenn er sie nur vorläufig - gleichsam anstelle des Sozialhilfeträgers und unter dem Vorbehalt des Erstattungsverlangens - erbringt (…BSG SozR 4-3500 § 41 Nr. 1 unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg FEVS 57, 333; BVerwG 18. April 1996 - 5 B 10/96 - (juris); BVerwGE 96, 152).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2006 - L 9 B 12/06
Sozialhilfe
Es entspricht insofern gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, dass die Hilfe eines Dritten den Sozialhilfeanspruch nur dann nicht ausschließt, wenn sich feststellen lässt, dass dieser gerade wegen des Ausbleibens rechtzeitiger Sozialhilfe anstelle des Sozialhilfeträgers geleistet hat (BVerwG, Beschluss v. 18.4.1996 - 5 B 10.96 - BVerwG, Urt. v. 23.6.1994 - 5 C 26.92 - BVerwGE 96, 152). - LSG Baden-Württemberg, 25.08.2009 - L 7 AS 2040/09 Bereits die Hilfebedürftigkeit des Antragstellers (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 9 Abs. 1 und 2 SGB II), für welche grundsätzlich er - und nicht die Antragsgegner zu 1 und 2 - die objektive Beweislast trägt (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 6/08 R - (juris;… Rdnr. 19); BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R (juris;… Rdnr. 21); ferner die ständige Senatsrechtsprechung; vgl. nur Urteile vom 18. Oktober 2007 - L 7 SO 4334/06 - (juris), vom 23. Oktober 2008 - L 7 AS 4552/07 - und vom 23. Juli 2009 - L 7 AS 3135/07 - Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) BVerwGE 67, 163, 171 f.; BVerwG, Beschluss vom 18. April 1996 - 5 B 10/96 - (juris)), erscheint zweifelhaft; der Senat teilt insoweit die Bedenken des SG, wobei das Merkmal der Hilfebedürftigkeit im vorliegenden summarischen Verfahren allerdings nicht weiter vertieft werden soll.
- LSG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - L 7 SO 2594/10 Die Zahlung eines Dritten kann dem Hilfeempfänger nicht als bedarfsdeckendes Einkommen entgegengehalten werden, wenn die hilfesuchende Person ihren unaufschiebbaren Bedarf nach Eingang des Leistungsantrages, aber vor dessen Bescheidung, vorläufig von einem Dritten erhält (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 5 C 96/92 - (juris); Beschluss vom 18. April 1996 - 5 B 10/96 - (juris);… Armborst/Brühl in LPK-SGB XII, a.a.O., § 2, Rdnr. 13).
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - L 15 SO 141/06
Anrechnung von Zuwendungen Dritter auf Leistungen der Grundsicherung im Alter
Im Ergebnis eine Ausnahme hiervon ist von dem bis Ende 2004 für Angelegenheiten der Sozialhilfe zuständigen Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) jedoch für die Sozialhilfe nach dem BSHG unter anderem dann angenommen worden, wenn eine hilfesuchende Person ihren unaufschiebbaren Lebensunterhalt nach Eingang eines Leistungsantrags, aber vor dessen (positiver) Bescheidung, vorläufig von Dritten erhalten hat (s. - auch zum folgenden - etwa BVerwGE 96, 152; BVerwG, Beschluss vom 18. April 1996 - 5 B 10/96 -, zitiert nach Juris). - VG Düsseldorf, 20.08.2004 - 13 K 402/01
Anforderungen an das Vorliegen des sozialhilferechtlichen Anspruchs auf Gewährung …
Rn. 28 vgl. BVerwG, Urteile vom 2. September 1993 - 5 C 50/91 -, BVerwGE 94, 127 (135), und vom 23. Juni 1994, a. a. O., S. 157, sowie Beschluss vom 18. April 1996 - 5 B 10/96 - (…juris: Rn. 2), jeweils m. w. N.; BayVGH, Urteil vom 9. Februar 2004 - 12 B 99.3472 - (…juris: Rn. 38),.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".