Rechtsprechung
| BVerwG, 18.03.2009 - 5 B 10.09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2; VwGO § 133 Abs. 3
Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 04.12.2008 - 12 S 2549/06
- BVerwG, 18.03.2009 - 5 B 10.09
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 5 B 10.09
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass die Beschwerde konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328). - BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92
Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage - …
Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 5 B 10.09
Die Beschwerde stellt nicht in Abrede, dass die Frage, ob sich die Klägerin gegen die Rücknahme der Bewilligung gewährter Ausbildungsförderung auf Vertrauensschutz berufen kann, sich danach beurteilt, ob sie vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, und geht im Einklang mit dem Berufungsgericht davon aus, dass dieser höchste Grad der Fahrlässigkeit dann gegeben sei, wenn schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. - zu § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG - Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 47.92 - BVerwGE 92, 81; s.a. BSG…, Urteil vom 12. Februar 1980 - 7 RAr 13/79 - SozR 4100 § 152 Nr. 10). - BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84
Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung
Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 5 B 10.09
In Bezug auf diese rechtsgrundsätzlich klärungsfähigen, indes bereits geklärten Maßstäbe macht die Beschwerde weiteren oder zusätzlichen Klärungsbedarf nicht geltend (s.a. Beschluss vom 28. Mai 2004 - BVerwG 5 B 52.04 - juris, Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 5 B 10.09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Beschluss vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 B 23.06 - juris) genügt für die Darlegung nicht die bloße Benennung von Rechtsfragen in Verbindung mit der Behauptung, diese Rechtsfragen seien von grundsätzlicher Bedeutung, vielmehr bedeutet "darlegen" soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ). - BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 13/79
Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit iS des AFG § 152 Abs 1
Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 5 B 10.09
Die Beschwerde stellt nicht in Abrede, dass die Frage, ob sich die Klägerin gegen die Rücknahme der Bewilligung gewährter Ausbildungsförderung auf Vertrauensschutz berufen kann, sich danach beurteilt, ob sie vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, und geht im Einklang mit dem Berufungsgericht davon aus, dass dieser höchste Grad der Fahrlässigkeit dann gegeben sei, wenn schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. - zu § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG - Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 47.92 - BVerwGE 92, 81; s.a. BSG, Urteil vom 12. Februar 1980 - 7 RAr 13/79 - SozR 4100 § 152 Nr. 10). - BVerwG, 28.05.2004 - 5 B 52.04
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des …
Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 5 B 10.09
In Bezug auf diese rechtsgrundsätzlich klärungsfähigen, indes bereits geklärten Maßstäbe macht die Beschwerde weiteren oder zusätzlichen Klärungsbedarf nicht geltend (s.a. Beschluss vom 28. Mai 2004 - BVerwG 5 B 52.04 - juris, Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101). - BSG, 27.02.2001 - B 7 AL 184/00 B
Grundsätzliche Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 5 B 10.09
Rn. 4 Die weitergehende Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig einzustufen ist, betrifft auch hinsichtlich der Berücksichtigung von Umständen aus dem familiären Bereich die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall, nicht die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes (s.a. BSG, Beschluss vom 27. Februar 2001 - B 7 AL 184/00 B -). - BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 23.06
Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 5 B 10.09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Beschluss vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 B 23.06 - juris) genügt für die Darlegung nicht die bloße Benennung von Rechtsfragen in Verbindung mit der Behauptung, diese Rechtsfragen seien von grundsätzlicher Bedeutung, vielmehr bedeutet "darlegen" soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
- BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; …
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (Beschluss vom 18. März 2009 - BVerwG 5 B 10.09 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 14; s.a. - zu § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG - Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 47.92 - BVerwGE 92, 81;… s.a. BSG, Urteile vom 31. August 1976 - 7 RAr 112/74 - BSGE 42, 184, vom 12. Februar 1980 - 7 RAr 13/79 - SozR 4100 § 152 Nr. 10, vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85 - BSGE 62, 32 und vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R - FEVS 52, 494). - OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 201/10
Soldat, Übergangsgebührnisse, Anrechnung, Rücknahme
Grobe Fahrlässigkeit erfordert ein besonders schwerwiegendes und auch subjektiv schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten, das über das gewöhnliche Maß an Fahrlässigkeit hinausgeht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17. September 1964, BVerwGE 19, 243 und v. 17. Februar 1993, BVerwGE 92, 81, 84; BVerwG, Beschl. v. 22. November 2006 - 2 B 47.06 -, juris; Beschl. v. 12. Dezember 2007 - 2 B 93.08 -, juris; Beschl. v. 18. März 2009 - 5 B 10.09 -, juris, st. Rspr.).Als grob fahrlässig ist ein Verhalten daher regelmäßig dann anzusehen, wenn die gebotene Sorgfalt, die vom Begünstigten erwartet hätte werden können und müssen, in besonders schwerer Weise oder in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, insbesondere einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was gegebenenfalls jedem hätte einleuchten müssen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Februar 1993 a. a. O.; Beschl. v. 18. März 2009 a. a. O.).
- VGH Bayern, 11.03.2020 - 11 CS 20.85
Rücknahme einer Bescheinigung über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und …
Der Antragsteller hat hierbei einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und außer Acht gelassen, was in der konkreten Situation jedem ohne weiteres hätte einleuchten müssen, so dass zumindest von grob fahrlässiger Unkenntnis im Sinne von Art. 48 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 BayVwVfG auszugehen ist (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.2009 - 5 B 10.09 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 14 = juris Rn. 3;… BGH, U.v. 23.9.2008 - XI ZR 395/07 - NJW 2009, 587 = juris Rn. 14 zur grob fahrlässigen Unkenntnis).
- VG Augsburg, 29.01.2016 - Au 3 K 15.234
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen infolge nicht angegebener …
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat (§ 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Halbsatz 2 SGB X), weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BVerwG, B. v. 18.3.2009 - 5 B 10/09 - juris). - VG Würzburg, 05.08.2014 - W 1 K 13.1275
Ausbildungsförderung; Rückforderung; anrechenbares Vermögen; Übertragung von …
Grobe Fahrlässigkeit ist zu bejahen, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat (§ 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X), weil schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (VG München, U.v. 19.9.2013 - M 15 K 12.1704 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 18.3.2009, 5 B 10/09 - juris). - VGH Bayern, 24.07.2020 - 11 CS 20.637
Rücknahme der Bescheinigung über den Nachweis der fachlichen Eignung zum Beruf …
Der Antragsteller hat hierbei einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und außer Acht gelassen, was in der konkreten Situation jedem ohne weiteres hätte einleuchten müssen, so dass zumindest von grob fahrlässiger Unkenntnis im Sinne von Art. 48 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 BayVwVfG auszugehen ist (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.2009 - 5 B 10.09 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 14 = juris Rn. 3;… BGH, U.v. 23.9.2008 - XI ZR 395/07 - NJW 2009, 587 = juris Rn. 14 zur grob fahrlässigen Unkenntnis). - VG München, 17.10.2019 - M 15 K 18.1334
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nicht angegebenen Kontoguthabens
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt (§ 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Halbs. 2 SGB X), weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt wurden und das nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BVerwG, B.v. 18.3.2009 - 5 B 10.09 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 27.11.2006 - 12 C 06.1171 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 26.03.2020 - 11 CS 19.2047
Rücknahme einer Bescheinigung über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und …
Der Antragsteller hat hierbei einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und außer Acht gelassen, was in der konkreten Situation jedem ohne weiteres hätte einleuchten müssen, so dass zumindest von grob fahrlässiger Unkenntnis im Sinne von Art. 48 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 BayVwVfG auszugehen ist (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.2009 - 5 B 10.09 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 14 = juris Rn. 3;… BGH, U.v. 23.9.2008 - XI ZR 395/07 - NJW 2009, 587 = juris Rn. 14 zur grob fahrlässigen Unkenntnis). - VG München, 19.09.2013 - M 15 K 12.1704
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat (§ 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Halbsatz 2 SGB X), weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BVerwG, B.v. 18.3.2009 - 5 B 10/09 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 14). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2009 - 12 A 2175/08 Rn. 26 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2009 - 5 B 10.09 -, Juris; BSG, Urteil vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 14/93 -, BSGE 74, 20 ff.; zu § 48 VwVfG: OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 2008 - 12 A 4705/05 -, Juris.
- VG München, 07.12.2017 - M 15 K 17.841
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nachträglicher Vermögensanrechnung
- VG München, 02.05.2013 - M 15 K 12.4905
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
- VG München, 25.04.2013 - M 15 K 12.4095
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
- VG München, 25.10.2012 - M 15 K 12.1367
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenem …
- VG München, 01.08.2019 - M 15 K 18.709
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nachträglicher Vermögensanrechnung
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