Rechtsprechung
| BVerwG, 21.07.2006 - 5 B 102.05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 7 S 2970/04
- BVerwG, 27.02.2006 - 5 PKH 2.06
- BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 102.05
- BVerwG, 21.07.2006 - 5 B 102.05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87
BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2006 - 5 B 102.05
Urteil vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303) dahin geklärt, dass auch nach der Herauslösung rechtlicher Verwertungshindernisse aus dem Anwendungsbereich der Härtevorschrift des § 29 Abs. 3 BAföG und ihrer ausdrücklichen Regelung im Rahmen des förderungsrechtlichen Vermögensbegriffs (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG) durch das 4. BAföG-Änderungsgesetz daran festzuhalten ist, dass wirtschaftliche Verwertungshindernisse die Annahme einer unbilligen Härte im Sinne des § 29 Abs. 3 BAföG rechtfertigen können und die Gefahr eines Verwertungszugriffs auf ein selbstbewohntes kleines Hausgrundstück nur dann den Tatbestand der unbilligen Härte im Sinne des § 29 Abs. 3 BAföG erfüllt, wenn entweder die Veräußerung oder aber zumindest eine wesentliche Belastung des Hausgrundstücks und damit sein tatsächlicher oder doch zumindest wirtschaftlicher Verlust als Wohnstatt zu.besorgen sind; auch dem Urteil vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 33.87 - (BVerwGE 88, 303) ergibt sich weiterhin, dass der Härtegrund der wirtschaftlichen Unverwertbarkeit bzw. eines wirtschaftlichen Verwertungshindernisses selbständig von der Frage zu beantworten ist, ob sich die Verwertung selbstbewohnten Grundvermögens, zu der auch ein Miteigentumsanteil an einem Mehrfamilienhaus rechnen kann (BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1986 - BVerwG 5 C 65.84 - BVerwGE 74, 267), als unbillige Härte erweist.
- BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 65.84
Unbillige Härte - Verwertung von Grundstückseigentum - Wohnungseigentum - …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2006 - 5 B 102.05
Denn die aufgeworfenen Fragen sind, soweit sie sich auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen und Bewertungen des Berufungsgerichts überhaupt stellten, in der vom Berufungsgericht auch herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. Juni 1986 - BVerwG 5 C 65.84 - BVerwGE 74, 267;.besorgen sind; auch dem Urteil vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 33.87 - (BVerwGE 88, 303) ergibt sich weiterhin, dass der Härtegrund der wirtschaftlichen Unverwertbarkeit bzw. eines wirtschaftlichen Verwertungshindernisses selbständig von der Frage zu beantworten ist, ob sich die Verwertung selbstbewohnten Grundvermögens, zu der auch ein Miteigentumsanteil an einem Mehrfamilienhaus rechnen kann (BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1986 - BVerwG 5 C 65.84 - BVerwGE 74, 267), als unbillige Härte erweist.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2006 - 5 B 102.05
Rn. 3 Es bedarf keiner Entscheidung, ob das Beschwerdevorbringen, das im Kern geltend macht, die Entscheidung des Berufungsgerichts sei falsch und verkenne die Grundsystematik der Anrechnungsvorschriften, insoweit schon nicht den nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu stellenden Mindestanforderungen an die Darlegung genügt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26).
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2006 - 5 B 102.05
Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302; stRspr); für die Darlegung (§ 133 Abs. 3 VwGO) ist die Gegenüberstellung der voneinander abweichenden Rechtssätze unverzichtbar (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712). - BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2006 - 5 B 102.05
Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302; stRspr); für die Darlegung (§ 133 Abs. 3 VwGO) ist die Gegenüberstellung der voneinander abweichenden Rechtssätze unverzichtbar (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712). - BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 99.03
Moralisches Verwertungshindernis nach § 29 Abs. 3 …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2006 - 5 B 102.05
Das Berufungsgericht hat damit ein wirtschaftliches Verwertungshindernis und nicht ein - für sich nicht ausreichendes (BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - BVerwG 5 B 99.03 - juris) - "moralisches Verwertungshindernis" angenommen und auch nicht nur darauf abgestellt, es sei für die Klägerin - so die Bewertung des Beklagten - eine Verwertung unerfreulich bzw. mit unzumutbaren Konsequenzen für die Miteigentümergemeinschaft verbunden. - BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00
Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Revisionsgrundes der Divergenz …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2006 - 5 B 102.05
Das bloße "Übergehen" einer Entscheidung, deren Entscheidungserheblichkeit sich hier zumindest nicht aufdrängt, oder eine fehlerhafte Anwendung eines nicht bestrittenen Rechtssatzes im Einzelfall rechtfertigten eine Divergenzzulassung nicht (stRspr des BVerwG, vgl. Beschluss vom 5. Januar 2001 - BVerwG 4 B 57.00 - NVwZ-RR 2001, 422).
- VG Gelsenkirchen, 12.09.2025 - 15 K 6349/24
Ausbildungsförderung, Vermögensanrechnung, unbillige Härte, Waisenrente, …
Gegenstand der Entscheidungen vom 21. Juli 2006 (5 B 102.05) wie auch 13. Juni 1991 (5 C 33.87) war zwar jeweils vom Auszubildenden selbst bewohntes Eigentum.Rn. 82 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 5 B 102.05 -, juris Rn. 3.
Rn. 85 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 5 B 102.05 -, juris Rn. 3.
- VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14
Eine unbillige Härte i. S. d. § 29 Abs. 3 BAföG liegt dann vor, wenn die …
Umstände, die als moralisches Hindernis für eine Verwertung gesehen werden, weil diese unerfreulich sind oder als unzumutbar für die Erbengemeinschaft empfunden werden, erfüllen nicht den Tatbestand einer unbilligen Härte (BVerwG, Beschluss vom 21.07.2006, Az.: 5 B 102.05).Nach dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu bestimmten Rahmen (…vgl. insbesondere Urteile vom 12.06.1986 - a. a. O., vom 13.06.1991 - a. a. O., vom 05.12.1991 - 5 C 20.88 - BVerwGE 89, 241; sowie die Beschlüsse vom 29.12.2003 - 5 B 99.03 - und vom 21.07.2006 - 5 B 102.05 - beide Juris) kann es sich vornehmlich als Härte erweisen, wenn die Verwertung selbstbewohnten Grundvermögens, zu der auch ein Miteigentumsanteil rechnen kann, in Rede steht, also der Verlust der eigenen Wohnstadt zu besorgen ist.
Auch Umstände, die als gleichsam moralisches Hindernis für eine Verwertung gesehen werden, weil diese als unerfreulich bzw. mit unzumutbaren Konsequenzen für die Miteigentümergemeinschaft empfunden wird, erfüllen nicht den Tatbestand einer unbilligen Härte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.07.2006 - a. a. O. - insoweit auch klarstellend zu der von der Klägerin erwähnten Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg).
- VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509
Vermögensanrechnung eines geerbten Hausgrundstückanteils im …
Könnte folglich der Ausbildungsbedarf aus dem angerechneten Vermögen nicht gedeckt werden, läge darin eine unbillige Härte, da sie den Auszubildenden auf Vermögen verweist, das einem Vermögenszugriff nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2006 - 5 B 102.05 - BeckRS 2006, 24764; U.v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303, [307]). - VG Berlin, 17.11.2015 - 18 K 152.15
Kein BAföG bei drei Eigentumswohnungen
Zwar können wirtschaftliche Verwertungshindernisse weiterhin die Annahme einer unbilligen Härte im Sinne des § 29 Abs. 3 BAföG rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 5 B 102.05 - juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.02.2006 - 5 PKH 2.06, 5 B 102.05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 7 S 2970/04
- BVerwG, 27.02.2006 - 5 PKH 2.06, 5 B 102.05
- BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 102.05
- BVerwG, 21.07.2006 - 5 B 102.05
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 102.05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Mindestanforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Voraussetzungen einer Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung für die Divergenzrüge - "Übergehen" einer Entscheidung, deren ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 7 S 2970/04
- BVerwG, 27.02.2006 - 5 PKH 2.06
- BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 102.05
- BVerwG, 21.07.2006 - 5 B 102.05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 102.05
Es bedarf keiner Entscheidung, ob das Beschwerdevorbringen, das im Kern geltend macht, die Entscheidung des Berufungsgerichts sei falsch und verkenne die Grundsystematik der Anrechnungsvorschriften, insoweit schon nicht den nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu stellenden Mindestanforderungen an die Darlegung genügt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26). - BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87
BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 102.05
Denn die aufgeworfenen Fragen sind, soweit sie sich auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen und Bewertungen des Berufungsgerichts überhaupt stellten, in der vom Berufungsgericht auch herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. Juni 1986 - BVerwG 5 C 65.84 - BVerwGE 74, 267; Urteil vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303) dahin geklärt, dass auch nach der Herauslösung rechtlicher Verwertungshindernisse aus dem Anwendungsbereich der Härtevorschrift des § 29 Abs. 3 BAföG und ihrer ausdrücklichen Regelung im Rahmen des förderungsrechtlichen Vermögensbegriffs (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG) durch das 4. BAföG-Änderungsgesetz daran festzuhalten ist, dass wirtschaftliche Verwertungshindernisse die Annahme einer unbilligen Härte im Sinne des § 29 Abs. 3 BAföG rechtfertigen können und die Gefahr eines Verwertungszugriffs auf ein selbstbewohntes kleines Hausgrundstück nur dann den Tatbestand der unbilligen Härte im Sinne des § 29 Abs. 3 BAföG erfüllt, wenn entweder die Veräußerung oder aber zumindest eine wesentliche Belastung des Hausgrundstücks und damit sein tatsächlicher oder doch zumindest wirtschaftlicher Verlust als Wohnstatt zu besorgen sind; auch dem Urteil vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 33.87 - (BVerwGE 88, 303) ergibt sich weiterhin, dass der Härtegrund der wirtschaftlichen Unverwertbarkeit bzw. eines wirtschaftlichen Verwertungshindernisses selbstständig von der Frage zu beantworten ist, ob sich die Verwertung selbstbewohnten Grundvermögens, zu der auch ein Miteigentumsanteil an einem Mehrfamilienhaus rechnen kann (BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1986 - BVerwG 5 C 65.84 - BVerwGE 74, 267), als unbillige Härte erweist. - BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 102.05
Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302; stRspr); für die Darlegung (§ 133 Abs. 3 VwGO) ist die Gegenüberstellung der voneinander abweichenden Rechtssätze unverzichtbar (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712 [BVerwG 20.12.1995 - 6 B 35/95]).
- BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 102.05
Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302; stRspr); für die Darlegung (§ 133 Abs. 3 VwGO) ist die Gegenüberstellung der voneinander abweichenden Rechtssätze unverzichtbar (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712 [BVerwG 20.12.1995 - 6 B 35/95]). - BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 65.84
Unbillige Härte - Verwertung von Grundstückseigentum - Wohnungseigentum - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 102.05
Denn die aufgeworfenen Fragen sind, soweit sie sich auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen und Bewertungen des Berufungsgerichts überhaupt stellten, in der vom Berufungsgericht auch herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. Juni 1986 - BVerwG 5 C 65.84 - BVerwGE 74, 267; Urteil vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303) dahin geklärt, dass auch nach der Herauslösung rechtlicher Verwertungshindernisse aus dem Anwendungsbereich der Härtevorschrift des § 29 Abs. 3 BAföG und ihrer ausdrücklichen Regelung im Rahmen des förderungsrechtlichen Vermögensbegriffs (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG) durch das 4. BAföG-Änderungsgesetz daran festzuhalten ist, dass wirtschaftliche Verwertungshindernisse die Annahme einer unbilligen Härte im Sinne des § 29 Abs. 3 BAföG rechtfertigen können und die Gefahr eines Verwertungszugriffs auf ein selbstbewohntes kleines Hausgrundstück nur dann den Tatbestand der unbilligen Härte im Sinne des § 29 Abs. 3 BAföG erfüllt, wenn entweder die Veräußerung oder aber zumindest eine wesentliche Belastung des Hausgrundstücks und damit sein tatsächlicher oder doch zumindest wirtschaftlicher Verlust als Wohnstatt zu besorgen sind; auch dem Urteil vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 33.87 - (BVerwGE 88, 303) ergibt sich weiterhin, dass der Härtegrund der wirtschaftlichen Unverwertbarkeit bzw. eines wirtschaftlichen Verwertungshindernisses selbstständig von der Frage zu beantworten ist, ob sich die Verwertung selbstbewohnten Grundvermögens, zu der auch ein Miteigentumsanteil an einem Mehrfamilienhaus rechnen kann (BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1986 - BVerwG 5 C 65.84 - BVerwGE 74, 267), als unbillige Härte erweist. - BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 99.03
Moralisches Verwertungshindernis nach § 29 Abs. 3 …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 102.05
Das Berufungsgericht hat damit ein wirtschaftliches Verwertungshindernis und nicht ein - für sich nicht ausreichendes (BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - BVerwG 5 B 99.03 - juris) - "moralisches Verwertungshindernis" angenommen und auch nicht nur darauf abgestellt, es sei für die Klägerin - so die Bewertung des Beklagten - eine Verwertung unerfreulich bzw. mit unzumutbaren Konsequenzen für die Miteigentümergemeinschaft verbunden. - BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00
Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Revisionsgrundes der Divergenz …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 102.05
Das bloße "Übergehen" einer Entscheidung, deren Entscheidungserheblichkeit sich hier zumindest nicht aufdrängt, oder eine fehlerhafte Anwendung eines nicht bestrittenen Rechtssatzes im Einzelfall rechtfertigten eine Divergenzzulassung nicht (stRspr des BVerwG, vgl. Beschluss vom 5. Januar 2001 - BVerwG 4 B 57.00 - NVwZ-RR 2001, 422).
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