Rechtsprechung
| BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anrechnung von Vermögensverhältnissen von Familienmitgliedern bei der Bedarfsbestimmung - Grundsätzlich anzuwendende Rechtsgrundlagen bei der Einkommensanrechnung hinsichtlich Grund, Art und Umfang - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 20.03.1992 - 9 UE 1901/89
- BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92
Daß dies im Einzelfall zu Ergebnissen führt, die mit der unterhaltsrechtlichen Betrachtungsweise nicht übereinstimmen, ist unvermeidlich und hält sich im Rahmen zulässiger Pauschalierung und Typisierung, weil auf diese gesetzestechnischen Instrumente nicht verzichtet werden kann, wenn die Massenvorgänge im Rahmen der Förderungsverwaltung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bewältigt werden sollen, und weil Gleichheitsverstöße in größerem Umfang und von erheblichem Gewicht hierbei nicht zu besorgen sind (vgl. BVerfGE 71, 146 [BVerfG 06.11.1985 - 1 BvL 47/83]; BVerfG, Nichtannahmebeschluß vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 - <FamRZ 1987, 901>; BVerwGE 74, 260 [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 48/84] mit weiteren Nachweisen).Insbesondere verletzt die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAföG, anders als dies die Klägerin unter Berufung auf die andere Sachverhalte betreffenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1985 (BVerfGE 71, 146) und des Bundessozialgerichts vom 7. September 1988 (BSGE 64, 52) anzunehmen scheint, nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
- BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 91.79
Bewilligung von Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung - …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92
Wie sich unmittelbar Absatz 2 Halbsatz 1 der vorangeführten Regelung entnehmen läßt, sind bei der Prüfung, ob dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig zur Verfügung stehen (vgl. § 1 Halbsatz 2 BAföG), zunächst Einkommen und Vermögen des Auszubildenden selbst, sodann - bei deren nicht ausreichendem Vorhandensein - Einkommen und Vermögen des Ehegatten des Auszubildenden und schließlich, soweit auch hierdurch dessen Bedarf nicht oder nicht vollständig gedeckt werden kann, Einkommen und Vermögen der Eltern des Auszubildenden zu berücksichtigen (s. auch Urteil des beschließenden Senats vom 26. November 1981 - BVerwG 5 C 91.79 -). Verfassungsrechtliche Bedenken sind dagegen, wovon der Senat auch in seinem schon angeführten Urteil vom 26. November 1981 (a.a.O.) ausgegangen ist, nicht zu erheben.
- BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86
Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92
Daß dies im Einzelfall zu Ergebnissen führt, die mit der unterhaltsrechtlichen Betrachtungsweise nicht übereinstimmen, ist unvermeidlich und hält sich im Rahmen zulässiger Pauschalierung und Typisierung, weil auf diese gesetzestechnischen Instrumente nicht verzichtet werden kann, wenn die Massenvorgänge im Rahmen der Förderungsverwaltung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bewältigt werden sollen, und weil Gleichheitsverstöße in größerem Umfang und von erheblichem Gewicht hierbei nicht zu besorgen sind (vgl. BVerfGE 71, 146 [BVerfG 06.11.1985 - 1 BvL 47/83]; BVerfG, Nichtannahmebeschluß vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 - <FamRZ 1987, 901>; BVerwGE 74, 260 [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 48/84] mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84
Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92
Daß dies im Einzelfall zu Ergebnissen führt, die mit der unterhaltsrechtlichen Betrachtungsweise nicht übereinstimmen, ist unvermeidlich und hält sich im Rahmen zulässiger Pauschalierung und Typisierung, weil auf diese gesetzestechnischen Instrumente nicht verzichtet werden kann, wenn die Massenvorgänge im Rahmen der Förderungsverwaltung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bewältigt werden sollen, und weil Gleichheitsverstöße in größerem Umfang und von erheblichem Gewicht hierbei nicht zu besorgen sind (vgl. BVerfGE 71, 146 [BVerfG 06.11.1985 - 1 BvL 47/83]; BVerfG, Nichtannahmebeschluß vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 - <FamRZ 1987, 901>; BVerwGE 74, 260 [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 48/84] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88
Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht
Auszug aus BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92
In den vorerörterten Zusammenhang gehört auch die Vorschrift des § 24 BAföG (s. BVerwGE 87, 217 [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 21/88]), nach deren Absatz 1 für die Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten des Auszubildenden die Einkommens Verhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgebend sind. - BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 7.78
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen - Begriff des Einkommens im …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92
Trifft diese Annahme im Einzelfall, abweichend von der Regel, einmal nicht zu, kann der Auszubildende nach § 24 Abs. 3 BAföG beantragen, daß bei der Anrechnung von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum ausgegangen wird; Voraussetzung hierfür ist die Glaubhaftmachung, daß das Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger sein wird als in dem nach § 24 Abs. 1 BAföG maßgeblichen Zeitraum (vgl. BVerwGE 58, 200 [BVerwG 12.07.1979 - 5 C 7/78]; Beschluß vom 6. August 1991 - BVerwG 5 B 18.90 - ). - BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84
Bafög - Ausbildungsförderung - Unterhalt aus sittlicher Verpflichtung - …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92
Das Gesetz geht dabei davon aus, daß die Pauschalen im Regelfall ausreichend sind, um die Kosten der Lebensführung für die Eltern und ihre Kinder zu decken, und mutet den Eltern zu, das oberhalb der Pauschbeträge verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung des Auszubildenden einzusetzen (BVerwGE 49, 331 [BVerwG 06.11.1975 - V C 16/74]; 59, 204 [BVerwG 12.12.1979 - 8 C 69/79]; 77, 222 ). - BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 60.78
Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92
Das Gesetz geht dabei davon aus, daß die Pauschalen im Regelfall ausreichend sind, um die Kosten der Lebensführung für die Eltern und ihre Kinder zu decken, und mutet den Eltern zu, das oberhalb der Pauschbeträge verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung des Auszubildenden einzusetzen (BVerwGE 49, 331 [BVerwG 06.11.1975 - V C 16/74]; 59, 204 [BVerwG 12.12.1979 - 8 C 69/79]; 77, 222 ). - BSG, 07.09.1988 - 11 RAr 25/88
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz - …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92
Insbesondere verletzt die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAföG, anders als dies die Klägerin unter Berufung auf die andere Sachverhalte betreffenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1985 (BVerfGE 71, 146) und des Bundessozialgerichts vom 7. September 1988 (BSGE 64, 52) anzunehmen scheint, nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. - BVerwG, 06.11.1975 - V C 16.74
Eelternunabhängige Ausbildungsförderung - Prüfungskompetenz - Unterhaltsanspruch
Auszug aus BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92
Das Gesetz geht dabei davon aus, daß die Pauschalen im Regelfall ausreichend sind, um die Kosten der Lebensführung für die Eltern und ihre Kinder zu decken, und mutet den Eltern zu, das oberhalb der Pauschbeträge verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung des Auszubildenden einzusetzen (BVerwGE 49, 331 [BVerwG 06.11.1975 - V C 16/74]; 59, 204 [BVerwG 12.12.1979 - 8 C 69/79]; 77, 222 ). - BGH, 19.12.1984 - IVb ZR 57/83
Unterhaltsbedarf eines in der Ausbildung befindlichen Ehegatten
- BVerwG, 06.08.1991 - 5 B 18.90
Ausbildungsförderung - Rückforderung - Bewilligungszeitraum - Aktualisiertes …
- BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 69.79
Gesetzliche Bindung von Wohnraum - Rückwirkung - Rückzahlung des …
- VG Stuttgart, 21.03.2011 - 11 K 4176/10
Ausbildungsförderung, Anrechnung eines Selbstbehalts
Dies entspräche durchaus dem mit dem BAföG auch sonst verbundenen und vielfach zum Ausdruck kommenden Ziel der Verwaltungsvereinfachung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1992, - 5 B 104/92 -, , zur Ermittlung des Einkommens nach § 24 Abs. 1 BAföG; Urteil vom 18.10.1990, - 5 C 11/86 -, , zur Frage der anerkannten Schultypen nach § 2 Abs. 1 BAföG; Urteil vom 14.05.2009, - 5 C 14/08 -, > zur Bewertung von Vermögen; Urteil vom 27.05.1999, - 5 C 10/98 -, , zur Ermittlung des Ausbildungsendes § 18 BAföG) oder auch durch Pauschalierungen oder durch Festlegung von Bagatellbeträgen wie in § 51 Abs. 4 BAföG (vgl. Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. A., Anm. 27 zu § 25;… a.A. Rothe/Blanke, aaO., Anm. 46 zu § 25). - VG Stuttgart, 21.03.2011 - 11 K 4175/10
Ausbildungsförderungsrechtliche Anerkennung eines Härtefalls
Dies entspräche durchaus dem mit dem BAföG auch sonst verbundenen und vielfach zum Ausdruck kommenden Ziel der Verwaltungsvereinfachung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1992, - 5 B 104/92 -, , zur Ermittlung des Einkommens nach § 24 Abs. 1 BAföG; Urteil vom 18.10.1990, - 5 C 11/86 -, , zur Frage der anerkannten Schultypen nach § 2 Abs. 1 BAföG; Urteil vom 14.05.2009, - 5 C 14/08 -, > zur Bewertung von Vermögen; Urteil vom 27.05.1999, - 5 C 10/98 -, , zur Ermittlung des Ausbildungsendes § 18 BAföG) oder auch durch Pauschalierungen oder durch Festlegung von Bagatellbeträgen wie in § 51 Abs. 4 BAföG (vgl. Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. A., Anm. 27 zu § 25;… a.A. Rothe/Blanke, aaO., Anm. 46 zu § 25).
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