Rechtsprechung
| BVerwG, 19.05.2005 - 5 B 106.04, 5 PKH 52.04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache durch in Frage stellen der Richtigkeit des angegriffenen Urteils - Einordnung geerbten Schmerzensgeldes als Schonvermögen
- Wolters Kluwer
Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache durch in Frage stellen der Richtigkeit des angegriffenen Urteils; Einordnung geerbten Schmerzensgeldes als Schonvermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 28.07.2004 - 4 LB 232/04
- BVerwG, 19.05.2005 - 5 B 106.04, 5 PKH 52.04
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93
Schmerzensgeld im Sozialhilferecht
Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 5 B 106.04
Durch das auch vom Berufungsgericht angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 18. Mai 1995 - BVerwG 5 C 22.93 - (BVerwGE 98, 256 ) ist geklärt, dass das zum Ausgleich eines immateriellen Schadens und zur Genugtuung erlittenen Unrechts erhaltene Schmerzensgeld zum Schonvermögen des Geschädigten gehört, weil sein Einsatz zur Deckung sozialhilferechtlichen Bedarfs angesichts der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes eine Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG bedeuten würde.
- OLG Braunschweig, 14.11.2019 - 9 U 119/15
Haftung des vermögenssorgenden Berufsbetreuers wegen pflichtwidrigen Umgangs mit …
Rn. 44 aa) Wie die Klägerin mit der Berufung zutreffend ausführt, wird im Sozialhilferecht aus Schmerzensgeldzahlungen stammendes Vermögen in der Regel gemäß § 90 SGB XII nicht auf die Sozialhilfe angerechnet, weil sein Einsatz zur Deckung sozialhilferechtlichen Bedarfs angesichts der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes eine Härte bedeutet, wobei auch angespartes (jedoch nicht ererbtes) Schmerzensgeld geschützt ist (BVerwG, Beschluss vom 19.5.2005 - 5 B 106/04 -, juris-Rn. 3; BSG…, Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 6/07 R, juris-Rn. 17-19; vgl. zu §§ 77 Abs. 2, 88 BSHG: BVerwG…, Urteil vom 18.5.1995 - 5 C 22/93 -, juris-Rn. 11-16; vgl. zu sozialen Ausgleichsleistungen nach den §§ 16 ff. StrRehaG: BGH…, Beschluss vom 26.11.2014 - XII ZB 542/13 -, juris-Rn. 17;… Mecke in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, Rn. 101).Denn die höchstrichterlichen Entscheidungen zur mangelnden Anrechnung von Schmerzensgeld bei der Bewilligung von Leistungen, waren sowohl im Hinblick auf die Sozialhilfe als auch bzgl. der Asylbewerberleistungen bereits ergangen (zu § 90 SGB XII: BVerwG, Beschluss vom 19.5.2005- 5 B 106/04 -, juris-Rn. 3; BSG…, Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 6/07 R -, juris-Rn. 17; vgl. zu §§ 77 Abs. 2, 88 BSHG: BVerwG…, Urteil vom 18.5.1995 - 5 C 22/93 -, juris-Rn. 11-16; zu § 7 Abs. 5 AsylbLG: Einführung mit Gesetz vom 19.8.2007, gültig ab 28.8.2007; BVerfG, Beschluss vom 11.7.2006 - 1 BvR 293/05, BVerfGE 116, 229-242, juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 13 AS 237/07
Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen oder …
Rn. 26 Soweit das LSG Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 3. Mai 2007 (L 20 B 18/07 AS ER, zit. nach juris) unter Bezugnahme auf den Beschluss des BVerwG vom 19. Mai 2005 ( 5 B 106/04 = FEVS 57, 212) die Rechtsfrage, ob ein Barvermögen aus einer Erbschaft als Einkommen oder als Vermögen i. S. der §§ 11, 12 SGB II zu behandeln ist, als offen ansieht, vermag der Senat dem nicht zu folgen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 9 AS 58/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende; Berücksichtigung einer Erbschaft …
Der 20. Senat des LSG NRW ist zunächst von Einkommen ausgegangen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 23.03.2006 - L 20 B 72/06 AS -), hat aber in einer weiteren Entscheidung (Beschluss vom 03.05.2007 - L 20 B 18/07 AS ER ) unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 17.03.2005 - B 7/7a AL 10/04 R - und einen Beschluss des BVerwG vom 19.05.2005 - 5 B 106/04 - offen gelassen, ob er an dieser Rechtsauffassung festhält.Rn. 44 Auch der Beschluss des BVerwG vom 19.05.2005 (- 5 B 106/04 -) stellt die hier vertretene Auffassung nicht in Frage.
- SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05
Sozialhilfe - Kostenerstattungsanspruch gegen den Erben - Anwendung altes oder …
Das BVerwG (Beschl. v. 19.05.2005, Az.: 5 B 106/04) hat dementsprechend auch ausdrücklich die weitere Verschonung von Schmerzensgeld in der Person des Erben abgelehnt. - LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 25 AS 1746/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende - Aufhebungs- und Erstattungsbescheid - …
Mit seinem Tod geht dieser Charakter verloren, weil die Zahlungen nur ihm gegenüber dazu dienen, einen immateriellen Schaden auszugleichen und Genugtuung zu geben (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 5 B 106/04 -). - OLG Karlsruhe, 15.07.2024 - 2 WF 54/24
Beschwerde gegen Anordnung der Zahlung der Vergütung des bisherigen Vormundes aus …
Rn. 17 Denn wenngleich die sozialrechtliche Regelung, die bestimmt, dass Schmerzensgeld nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist (§ 83 Abs. 2 SGB XII, vormals: § 77 Abs. 2 BSHG), nicht dahin ausgelegt werden kann, dass sie auch die Einsatzfreiheit des Schmerzensgeldes als Vermögen regele, schließt dies nicht aus, den gesetzgeberischen Grund für die Nichtberücksichtigung des Schmerzensgeldes oder einer Schmerzensgeldrente als Einkommen auch im Rahmen des Vermögenseinsatzes durchgreifen zu lassen, weil das Schmerzensgeld als Vermögen den gleichen Zwecken zu dienen bestimmt ist wie die Schmerzensgeldrente als Einkommen (…vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 5 B 106/04 -, juris). - SG Schwerin, 17.09.2014 - S 3 KA 23/10 Die Relevanz der Zulassungsvoraussetzung für die Honorarabrechnung war in dem hier zu beurteilenden Zeitraum in der Rechtsprechung noch weniger geklärt, so dass etwa das LSG Berlin-Brandenburg 2004 (v. 25.10.2004 - L 5 B 106/04 KA ER) angenommen hatte, die Berufsordnungswidrigkeit mindere nicht den Wert der ärztlichen Leistung (dazu auch: LSG Niedersachsen v. 13.08.2002 - L 3 KA 161/02 ER; LSG Bayern v. 05.05.2003 - L 12 B 170/03 KA ER; LSG Thüringen v. 28.07.1999 - L 4 KA 55/97).
- LSG Saarland, 24.10.2013 - L 11 SO 8/12
Sozialgerichtliches Verfahren - allgemeine Leistungsklage - Rechtsschutzbedürfnis …
Dies entspricht auch dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, dass die Berücksichtigung eines aus einer Schmerzensgeldzahlung stammenden Vermögens in der Regel eine besondere Härte bedeutet (vgl. so z.B. für den Bereich des SGB II und des SGB XII: BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7 B AS 6/07 R; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 18.05.1995 - 5 C 22/93; noch zu den Vorgängerregelungen im Bundessozialhilfegesetz: BVerwG, Beschluss vom 19.05.2005 - 5 B 106/04; zu § 7 Asylbewerberleistungsgesetz: Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 11.07.2006 - 1 BvR 293/05). - LSG Saarland, 30.01.2014 - L 11 SO 10/12
Sozialgerichtliches Verfahren - allgemeine Leistungsklage - fehlendes …
Dies entspricht auch dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, dass die Berücksichtigung eines aus einer Schmerzensgeldzahlung stammenden Vermögens in der Regel eine besondere Härte bedeutet (vgl. so z.B. für den Bereich des SGB II und des SGB XII: BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7 B AS 6/07 R; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 18.05.1995 - 5 C 22/93; noch zu den Vorgängerregelungen im Bundessozialhilfegesetz: BVerwG, Beschluss vom 19.05.2005 - 5 B 106/04; zu § 7 Asylbewerberleistungsgesetz: Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 11.07.2006 - 1 BvR 293/05).
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