Rechtsprechung
| BVerwG, 02.01.2008 - 5 B 11.07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 22.11.2006 - 4 LC 49/04
- BVerwG, 02.01.2008 - 5 B 11.07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05
Verhältnis von aktivem und passivem Schallschutz; Hinweispflicht des Vorsitzenden …
Auszug aus BVerwG, 02.01.2008 - 5 B 11.07
Dann aber bedarf es nicht der Prüfung, ob die auf §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützten Rügen durchgreifen, die auf die weitere Begründung des Berufungsgerichts (Urteilsgründe unter 1. ) bezogen sind, die Außenwohngruppe C. sei im entscheidungserheblichen Zeitraum für die Betreuung des Klägers schon nicht geeignet gewesen; denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Revision gegen ein Urteil, das nebeneinander auf mehrere, je selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (s. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2006 - BVerwG 9 B 21.05 - juris Rn. 13). - BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 156.07
Vorlage eines genügenden Leistungsangebots bei einer Betreuung in einer nicht …
Auszug aus BVerwG, 02.01.2008 - 5 B 11.07
Rn. 2 Das hat der Senat in Bezug auf die Begründung des Berufungsgerichts, dass für den streitbefangenen Zeitraum kein Leistungsangebot vorgelegen hat, das die Voraussetzungen des § 93a Abs. 1 BSHG erfüllt (Urteilsgründe unter 2. ), auf welche die Berufungsentscheidung sein Urteil selbstständig tragend begründet hat, zu entsprechenden Rügen der Prozessbevollmächtigten in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 2007 - BVerwG 5 B 152.07 und 5 B 156.07 - näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen. - BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 152.07
Revisionsrechtliche Bedeutung einer auf eine fallübergreifende Klärung der …
Auszug aus BVerwG, 02.01.2008 - 5 B 11.07
Rn. 2 Das hat der Senat in Bezug auf die Begründung des Berufungsgerichts, dass für den streitbefangenen Zeitraum kein Leistungsangebot vorgelegen hat, das die Voraussetzungen des § 93a Abs. 1 BSHG erfüllt (Urteilsgründe unter 2. ), auf welche die Berufungsentscheidung sein Urteil selbstständig tragend begründet hat, zu entsprechenden Rügen der Prozessbevollmächtigten in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 2007 - BVerwG 5 B 152.07 und 5 B 156.07 - näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
- BVerwG, 04.02.2008 - 5 B 171.07
Zulassung einer Beschwerde
Soweit die Beschwerdeschrift im Streitverfahren eine zusätzliche Frage anspricht und hierzu Darlegungen enthält (Frage 4 auf S. 14 und hierzu Darlegungen auf S. 30 f.), rechtfertigt dies die Zulassung - abgesehen von dem Umstand, dass es sich insoweit um die einzelfallbezogene Auslegung von ausgelaufenem Recht handelt - jedenfalls deswegen nicht, weil auch insoweit der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte Grundsatz gilt, wonach die Revision gegen eine berufungsgerichtliche Entscheidung in der Hauptsache, die nebeneinander auf mehrere, je selbständig tragende Begründungen gestützt ist - wie dies hier auch nach den Darlegungen der Beschwerde der Fall ist -, nur dann zuzulassen ist, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. insoweit den Beschluss vom 2. Januar 2008 - BVerwG 5 B 11.07 - mit einem Nachweis).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 11.07 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 11.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 1.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 12.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 13.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 14.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 2.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 3.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 5 B 4.13
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14
Rückmeldegebühren iHv 100 DM bzw 51 Euro gem § 30 Abs 1a S 1 des …
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Oktober 2013 - OVG 5 B 11.07 (alt) - OVG 5 B 1.13 (neu) - - 2 BvL 2/14 - ,.
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2009 - L 5 B 11/07 AS |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 05.01.2007 - S 12 AS 854/06
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2009 - L 5 B 11/07 AS
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Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 19.02.2007 - 5 B 11/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- milo.bamf.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VG Magdeburg, 04.09.2007 - 5 A 17/07
Auszug aus VG Osnabrück, 19.02.2007 - 5 B 11/07
Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 A 17/07 gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26.01.2007 wird angeordnet, soweit darin die Ausreisefrist auf eine Woche festgesetzt worden ist.
- VG Osnabrück, 25.11.2009 - 5 B 105/09
Asylverfahren, Verzicht; Familieneinheit; Vollziehung, faktische; Wirkung, …
Auch § 38 Abs. 2 AsylVfG (Ausreisefrist bei Rücknahme des Asylantrages) ist auf den Fall des Verzichts auf die Durchführung des Asylverfahrens nach § 14a Abs. 3 AsylVfG nicht anwendbar (insoweit st. Rspr. der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 2007 - 5 B 69/07 -, vom 8. Mai 2007 - 5 B 48/07 - und vom 19. Februar 2007 - 5 B 11/07 -, jew. veröffentl. in juris).
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