Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.1995 - 5 B 11743/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei einem Zugangskontrollsystem einer Datenerfassung; Schutz der Persönlichkeit beim Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung; Voraussetzungen für den Mitbestimmungstatbestand
Verfahrensgang
- VG Mainz, 02.05.1995 - 5 L 196/95
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.1995 - 5 B 11743/95
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79
Einlieferungsersuchen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80
Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.1991 - 2 B 10005/91
Richterernennung; Beteiligung des Präsidialrats; Mitwirkungsrecht; Einstweilige …
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- VG Mainz, 14.01.2005 - 5 L 1238/04
Heranziehung zu so genannten "Ein Euro-Jobs"; mitbestimmungspflichtige Maßnahme
Zwar stellt sich die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung als gesetzlich umverteilte staatliche Organisationsgewalt dar, so dass der Personalrat sich bei seiner Tätigkeit auf Grundrechte nicht berufen kann; wirkungsvoller Rechtsschutz ist aber außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG - ein Gebot des Rechtsstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 5 B 11743/95.OVG mit weiteren Nachweisen).Wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 22. Juni 1995 (a.a.O) auch unter Berufung auf das Bundesverwaltungsgericht betont hat, hindert der objektive Charakter des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens nicht den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ausspruch verfahrensrechtlichen Inhalts.
In Fällen, in denen der Dienststellenleiter das Teilhaberecht des Personalrats dadurch faktisch außer Kraft setzt, dass er mit der schlichten Durchführung einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme vollendete Tatsachen zu schaffen droht, ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten, mit der dem Dienststellenleiter z. B. untersagt wird, eine Maßnahme ohne vorherige Durchführung eines Mitbestimmungsverfahrens zu realisieren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 22. Juni 1995, a.a.O sowie OVG Rheinland-Pfalz vom 27. Februar 1991 - 2 B 10005/91.OVG - ).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1996 - 4 B 11343/96
Zulässigkeit des Erlasses einer einstweiligen Verfügung bei …
Dies rechtfertigt sich aus dem verfassungsrechtlichen Gebot wirksamen Rechtsschutzes, der es bei Streit über Beteiligungsrechte erfordern kann, ein einseitiges Vorgehen zu verhindern (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 15. März 1995, DÖV 1996, 120, 121, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 22. Juni 1995 - 5 B 11743/95.0VG -). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2000 - 15 B 10437/00
Umfang des Mitbestimmungsrechts bei Verfahren über Auswahl einer der Anbieter von …
Ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung danach "nötig" ist, muss anhand einer Einschätzung der Erfolgsaussichten des Begehrens des Antragstellers in der Hauptsache und einer abwägenden Betrachtung der "Risiken" beurteilt werden, die sich für die Beteiligten nach der konkreten materiellen und prozessualen Rechtslage ergeben (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Juni 1995 - 5 B 11743/95.OVG -). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1997 - 5 B 10594/97
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei vorgesehener Dienstpostenbesetzung ohne …
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