Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 27.01.2015 - 5 B 123/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 80 Abs. 5 SächsKAG § 35
Vorläufiger Rechtsschutz, aufwendige Tatsachenfeststellungen, ungeklärte Rechtsfragen, Fremmdenverkehrsabgabe, Rehaklinik, Kalkulation, Rückwirkungsverbot, Vorteilssatz, Schätzung, Auswahlentscheidung der Patienten und ihrer Leistungsträger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 12.06.2014 - 1 L 65/13
- OVG Sachsen, 27.01.2015 - 5 B 123/14
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- OVG Sachsen, 29.01.2003 - 5 D 11/01
Fremdenverkehrsbeitrag, Beitragskalkulation, Vorteilssätze
Auszug aus OVG Sachsen, 27.01.2015 - 5 B 123/14
Rn. 15 (1) Es ist nicht erkennbar, dass die Kalkulation der Fremdenverkehrsabgabe dem Grunde nach von den Anforderungen abweicht, die der Senat bisher an eine solche gestellt hat (vgl. SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2003 - 5 D 11/01 -, juris Rn. 56 bis 59).Dass die somit durch den Vorteilssatz ausgedrückte, durch den Fremdenverkehr ermöglichte Umsatz- bzw. Gewinnsteigerung nicht nach einem Wirklichkeitsmaßstab, sondern nur durch eine Schätzung ermittelt werden kann, die jedoch nicht auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen oder unrichtigen Maßstäben beruhen sowie die wesentlichen Tatsachen ermitteln und nicht außer Acht lassen darf, wie das Verwaltungsgericht weiter ausführt, ist ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2003 - 5 D 11/01 -, juris Rn. 67/68).
Rn. 21 Dafür, bei der Bestimmung des Vorteilssatzes auch auf die Gründe der Patienten und/oder ihrer zuweisenden Leistungsträger (möglicherweise auch ihrer Ärzte) abzustellen, die für den Aufenthalt in den Rehakliniken des Stadtgebiets der Antragsgegnerin maßgeblich sind, spricht allerdings, dass die Fremdenverkehrsabgabe eine Gegenleistung des Abgabepflichtigen für die Aufwendungen der Gemeinde zur Fremdenverkehrsförderung darstellt, weil der Abgabepflichtige fremdenverkehrsbedingt erhöhte Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten in Anspruch nehmen kann (SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2003 - 5 D 11/01 -, juris Rn. 54).
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09
Fremdenverkehrsbeitrag; unmittelbare wirtschaftliche Vorteile für Kurklinik; …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.01.2015 - 5 B 123/14
Dann wäre auch zu entscheiden, welches Gewicht solchen Gründen im Verhältnis zu nicht fremdenverkehrsbedingten Gründen zukommen muss, inwieweit diesbezüglich pauschalisiert werden kann und ob dann der fremdenverkehrsbedingte Gewinn, den die einzelnen, in § 5 Buchst. a Nr. 1 FAVS zu einer Veranlagungsgruppe zusammengefassten Rehakliniken des Stadtgebiets erzielen, noch hinreichend vergleichbar ist, um bei ihnen einen einheitlichen Vorteilssatz zugrunde legen zu können (vgl. die ausdifferenzierte Rechtsprechung zu § 44 Abs. 2 des baden-württembergischen Kommunalabgabengesetzes: VGH BW, Urt. v. 29. April 2010 - 2 S 2160/09 -, juris Rn. 28 ff.;… VGH BW, Urt. v. 22. Dezember 2011 - 2 S 2011/11 -, juris Rn. 54 ff.;… ebenso zu § 11 des nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetzes: OVG NRW, Beschl. v. 17. Mai 1999 - 15 A 6907/95 -, juris Rn. 4 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 22.12.2011 - 2 S 2011/11
Fremdenverkehrsbeitrag: Gruppenbezogene Beitragsmaßstäbe, Umfang der Heranziehung …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.01.2015 - 5 B 123/14
Dann wäre auch zu entscheiden, welches Gewicht solchen Gründen im Verhältnis zu nicht fremdenverkehrsbedingten Gründen zukommen muss, inwieweit diesbezüglich pauschalisiert werden kann und ob dann der fremdenverkehrsbedingte Gewinn, den die einzelnen, in § 5 Buchst. a Nr. 1 FAVS zu einer Veranlagungsgruppe zusammengefassten Rehakliniken des Stadtgebiets erzielen, noch hinreichend vergleichbar ist, um bei ihnen einen einheitlichen Vorteilssatz zugrunde legen zu können (…vgl. die ausdifferenzierte Rechtsprechung zu § 44 Abs. 2 des baden-württembergischen Kommunalabgabengesetzes: VGH BW, Urt. v. 29. April 2010 - 2 S 2160/09 -, juris Rn. 28 ff.; VGH BW, Urt. v. 22. Dezember 2011 - 2 S 2011/11 -, juris Rn. 54 ff.;… ebenso zu § 11 des nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetzes: OVG NRW, Beschl. v. 17. Mai 1999 - 15 A 6907/95 -, juris Rn. 4 ff.).
- OVG Niedersachsen, 11.09.2007 - 9 ME 119/07
Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer von einem Rentenversicherungsträger …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.01.2015 - 5 B 123/14
Darauf gestützt sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu vergleichbaren Vorschriften wie in § 35 Abs. 2 SächsKAG Vorteilssätze von 100 % für Rehakliniken bestätigt worden, unabhängig davon, ob die ortsfremden Patienten, die die gemeindlichen Fremdenverkehrseinrichtungen nutzen konnten, sich selbst für die Klinik entschieden haben oder von ihrem Sozialversicherungsträger - mit oder ohne ihre Beteiligung - zugewiesen wurden (…so zu Art. 6 Abs. 2 des bayerischen Kommunalabgabengesetzes: BayVGH, Urt. v. 14. März 2000 - 4 B 96.809 -, juris Rn. 19 bis 25; zu § 9 Abs. 2 des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes: OVG Lüneburg, Beschl. v. 11. September 2007 - 9 ME 119/07 -, juris Rn. 18/19). - VGH Bayern, 14.03.2000 - 4 B 96.809
Auszug aus OVG Sachsen, 27.01.2015 - 5 B 123/14
Darauf gestützt sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu vergleichbaren Vorschriften wie in § 35 Abs. 2 SächsKAG Vorteilssätze von 100 % für Rehakliniken bestätigt worden, unabhängig davon, ob die ortsfremden Patienten, die die gemeindlichen Fremdenverkehrseinrichtungen nutzen konnten, sich selbst für die Klinik entschieden haben oder von ihrem Sozialversicherungsträger - mit oder ohne ihre Beteiligung - zugewiesen wurden (so zu Art. 6 Abs. 2 des bayerischen Kommunalabgabengesetzes: BayVGH, Urt. v. 14. März 2000 - 4 B 96.809 -, juris Rn. 19 bis 25;… zu § 9 Abs. 2 des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes: OVG Lüneburg, Beschl. v. 11. September 2007 - 9 ME 119/07 -, juris Rn. 18/19). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1999 - 15 A 6907/95
Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdübernachtung; Fremdenverkehrszweck; …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.01.2015 - 5 B 123/14
Dann wäre auch zu entscheiden, welches Gewicht solchen Gründen im Verhältnis zu nicht fremdenverkehrsbedingten Gründen zukommen muss, inwieweit diesbezüglich pauschalisiert werden kann und ob dann der fremdenverkehrsbedingte Gewinn, den die einzelnen, in § 5 Buchst. a Nr. 1 FAVS zu einer Veranlagungsgruppe zusammengefassten Rehakliniken des Stadtgebiets erzielen, noch hinreichend vergleichbar ist, um bei ihnen einen einheitlichen Vorteilssatz zugrunde legen zu können (…vgl. die ausdifferenzierte Rechtsprechung zu § 44 Abs. 2 des baden-württembergischen Kommunalabgabengesetzes: VGH BW, Urt. v. 29. April 2010 - 2 S 2160/09 -, juris Rn. 28 ff.;… VGH BW, Urt. v. 22. Dezember 2011 - 2 S 2011/11 -, juris Rn. 54 ff.; ebenso zu § 11 des nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetzes: OVG NRW, Beschl. v. 17. Mai 1999 - 15 A 6907/95 -, juris Rn. 4 ff.). - BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.01.2015 - 5 B 123/14
Sofern die Gründe für die Rechtswidrigkeit der Satzung in einer Weise behoben werden können, die den Charakter und die wesentliche Struktur der von Anfang an beabsichtigten Abgabe unberührt lässt, steht das durch Art. 20 Abs. 3 GG geschützte Vertrauen des Bürgers der rückwirkenden "Reparatur" einer solchen Satzung nicht entgegen, unabhängig davon, ob die Abgabe den Charakter einer Gegenleistung für entgegengenommene Sondervorteile hat, deren Unentgeltlichkeit der Bürger grundsätzlich nicht erwarten kann, wie bei Gebühren und Beiträgen, oder ob die Abgabe gegenleistungsunabhängig geschuldet wird, wie bei Steuern (so ausführlich m. w. N.: BVerfG, Beschl. v. 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, juris Rn. 18 bis 23). - OVG Sachsen, 29.05.2009 - 5 D 20/06
Normenkontrolle; Abwassersatzung; Beiträge; Gebühren; Äquivalenzprinzip; …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.01.2015 - 5 B 123/14
Nach der Rechtsprechung des Senats ist es gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO nur erforderlich, dass den Stadträten rechtzeitig vor der Sitzung, i. d. R. mit den Versammlungsunterlagen, auch die Kalkulation der Abgabe übermittelt wird, damit sie sich ihre Meinung über den Erlass und den Inhalt der Abgabensatzung bilden können (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Urt. v. 29. Mai 2009 - 5 D 20/06 -, juris Rn. 159;… SächsOVG, Urt. v. 16. Mai 2007 - 5 D 11/04 -, juris Rn. 25;… SächsOVG, Urt. v. 28. April 2004 - 5 D 31/02 -, juris Rn. 77). - OVG Sachsen, 28.07.2003 - 5 BS 456/02
Auszug aus OVG Sachsen, 27.01.2015 - 5 B 123/14
Rn. 4 Ernstliche Zweifel i. S. v. § 80 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 VwGO an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen vorliegend nicht, weil der Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache (des Widerspruchs vom 9. Januar 2013 gegen den Fremdenverkehrsabgabenbescheid vom 11. Dezember 2012) nach derzeitigem Erkenntnisstand allenfalls offen, aber nicht wahrscheinlicher ist als dessen Misserfolg (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Juli 2003 - 5 BS 456/02 -, juris Rn. 6/7). - OVG Sachsen, 16.05.2007 - 5 D 11/04
Verbandsversammlung; Gemeinderat; Beschlussfassung; erforderliche Unterlage
Auszug aus OVG Sachsen, 27.01.2015 - 5 B 123/14
Nach der Rechtsprechung des Senats ist es gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO nur erforderlich, dass den Stadträten rechtzeitig vor der Sitzung, i. d. R. mit den Versammlungsunterlagen, auch die Kalkulation der Abgabe übermittelt wird, damit sie sich ihre Meinung über den Erlass und den Inhalt der Abgabensatzung bilden können (…st. Rspr., u. a. SächsOVG, Urt. v. 29. Mai 2009 - 5 D 20/06 -, juris Rn. 159; SächsOVG, Urt. v. 16. Mai 2007 - 5 D 11/04 -, juris Rn. 25;… SächsOVG, Urt. v. 28. April 2004 - 5 D 31/02 -, juris Rn. 77). - OVG Sachsen, 09.08.2012 - 5 B 163/12
Anordnung einer aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen …
- OVG Sachsen, 28.04.2004 - 5 D 31/02
Beiträge
- OVG Sachsen, 19.05.2021 - 5 A 1209/18
Fremdenverkehrsabgabe; Vorteilssatz; Rehaklinik; Bettlägerigkeit; Wunsch- und …
Da zu den gemeindlichen Aufwendungen zur Fremdenverkehrsförderung auch die Werbung für die Gemeinde als Fremdenverkehrsort gehört, sind bei Aufenthaltnahme Ortsfremder im Gemeindegebiet erhöhte Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten auch dann fremdenverkehrsbedingt, wenn die Aufenthaltnahme im Hinblick auf die (beworbene) Attraktivität der Gemeinde als Fremdenverkehrsort erfolgt (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 27. Januar 2015 - 5 B 123/14 -, juris Rn. 21 ).Rn. 18 Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 B 123/14 -, mit dem es über die Beschwerde einer Rehaklinik gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz betreffend einen aufgrund der Fremdenverkehrsabgabensatzung vom 29. November 2012 ergangenen Abgabenbescheid entschieden habe - nicht die Rechtmäßigkeit der Fremdenverkehrsabgabensatzung festgestellt, sondern klargestellt, dass notwendige aufwändige Tatsachenfeststellungen sowie die Beantwortung schwieriger, nicht geklärter Rechtsfragen grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten blieben.
Mit Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgericht vom 27. Januar 2015 - 5 B 123/14 -sei festgestellt worden, dass die Festsetzung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Beklagte bei summarischer Prüfung dem Grunde und der Höhe nach rechtmäßig sei.
Hinsichtlich der Festsetzung des Vorteilssatzes habe sie sich an den Ausführungen im Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Februar 2015 - 5 B 123/14 - orientiert.
Es ist gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO nur erforderlich, dass den Stadträten rechtzeitig vor der Sitzung, i. d. R. mit den Versammlungsunterlagen, auch die Kalkulation der Abgabe übermittelt wird, damit sie sich ihre Meinung über den Erlass und den Inhalt der Abgabensatzung bilden können (so bereits SächsOVG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 B 123/14 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
Rn. 63 a) Die Beklagte als staatlich anerkanntes Mineral- und Moorheilbad (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsKurG) war gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG a. F. zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe berechtigt (so bereits SächsOVG, Beschl. v. 27. Januar 2015 - 5 B 123/14 -, juris Rn. 7).
Rn. 68 2. Die zum 1. Mai 2011 in Kraft getretene Satzung verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot (SächsOVG, Beschl. v. 27. Januar 2015 - 5 B 123/14 -, juris Rn. 11 ff.) und auch nicht gegen das Bestimmtheitsgebot.
Rn. 75 Hierauf dürfte die Beklagte anspielen, wenn sie vorträgt, hinsichtlich der Festsetzung des Vorteilssatzes habe sie sich an den Ausführungen im Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Februar 2015 - 5 B 123/14 - orientiert, d. h. der dort für rechtmäßig erachteten Methode.
Gemeint sein dürfte der Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 B 123/14 -, in dem der Senat auf eben den Beschluss vom 29. Januar 2003 - 5 D 11/01 - Bezug nimmt (SächsOVG, Beschl. v. 27. Januar 2015 - 5 B 123/14 -, juris Rn. 15).
Rn. 78 Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 27. Januar (- 5 B 123/14 -, juris Rn. 21) angedeutet, dass bei der Bestimmung des Vorteilssatzes auch auf die Gründe der Patienten und bzw. oder ihrer zuweisenden Leistungsträger, die für den Aufenthalt in den Rehakliniken der Gemeinde maßgeblich sind, abzustellen sein könnte.
Da zu den gemeindlichen Aufwendungen zur Fremdenverkehrsförderung auch die Werbung für die Gemeinde als Fremdenverkehrsort gehört, sind bei Aufenthaltnahme Ortsfremder im Gemeindegebiet erhöhte Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten auch dann fremdenverkehrsbedingt, wenn die Aufenthaltnahme im Hinblick auf die (beworbene) Attraktivität der Gemeinde als Fremdenverkehrsort erfolgt (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 27. Januar 2015 - 5 B 123/14 -, juris Rn. 21 <"oder zumindest wegen ihres Charakters als Kur- bzw. Erholungsort">).
Die Beklagte verweist hinsichtlich des Vorteilssatzes auf die Richtsatzsammlung, die zum Satzungsmuster einer Fremdenverkehrsabgabensatzung vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag veröffentlichte Übersicht der Rahmensätze, die Fremdenverkehrsabgabensatzung der Stadt Bad S1 und die Ausführungen im Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Februar 2015 (- 5 B 123/14 -).
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 2 S 2534/16
Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags bei Vorsorge- und Rehabilitationskliniken; …
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe im Beschluss vom 27.01.2015 (- 5 B 123/14 -, juris) entschieden, dass der Inhaber einer Reha-Klinik fremdenverkehrsabgabepflichtig sei und dass alle Patienten einer Reha-Klinik, die ortsfremd und in der Lage seien, die Fremdenverkehrseinrichtungen zu nutzen, dem Fremdenverkehr zugerechnet werden könnten.Rn. 98 Soweit die Beklagte auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27.01.2015 (- 5 B 123/14 -, juris) verweist, vermag dies die dargelegte Rechtsauffassung des Senats nicht in Zweifel zu ziehen.
- VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865
Fremdenverkehrsbeitrag für Naturheilpraxis
Gleiches gilt für Patienten von Einrichtungen, die sogenannten Anschlussbehandlungen oder sonstige Rehabilitation betreiben, wenn sie ortsfremd und in der Lage sind, die Fremdenverkehrseinrichtungen der Gemeinde zu nutzen (vgl. SächsOVG, B.v. 27.1.2015 - 5 B 123/14 - juris Rn. 20; VGH BW, U.v. 29.4.2010 - 2 S 2160/09 - DÖV 2010, 739), oder für Kliniken, die sogenannte "Frischzellentherapien" anbieten (…BayVGH, U.v. 15.11.1989, a.a.O.).
- VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.517
Rechtmäßig erhobener Fremdenverkehrsbeitrag
Solche Belege wären nur für solche Patienten sinnvoll, die tatsächlich wegen schwerer Erkrankung das Klinikgelände gar nicht verlassen können (…s. Engelbrecht, a. a. O., Art. 6 Rn. 50;… BayVGH, U. v. 14.3.2000 - 4 B 96.899 - juris Rn. 29; s. auch Sächsisches OVG, B. v. 27.1.2015 - 5 B 123/14), bzw. für Ortsansässige.Ohne Belang ist es, ob die ortsfremden Patienten, die die gemeindlichen Fremdenverkehrseinrichtungen nutzen konnten, sich selbst für die Klinik entschieden haben oder von ihrem Sozialversicherungsträger - mit oder ohne Selbstbeteiligung - zugewiesen wurden (Sächsisches OVG, B. v. 27.1.2015 - 5 B 123/14 - juris Rn. 20).
- VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.156
Rechtmäßiger Fremdenverkehrsbeitrag einer Privatklinik
Solche Belege wären nur für solche Patienten sinnvoll, die tatsächlich wegen schwerer Erkrankung das Klinikgelände gar nicht verlassen können (…s. Engelbrecht, a. a. O., Art. 6 Rn. 50;… BayVGH, U. v. 14.3.2000 - 4 B 96.899 - juris Rn. 29; s. auch Sächsisches OVG, B. v. 27.1.2015 - 5 B 123/14), bzw. für Ortsansässige.Ohne Belang ist es, ob die ortsfremden Patienten, die die gemeindlichen Fremdenverkehrseinrichtungen nutzen konnten, sich selbst für die Klinik entschieden haben oder von ihrem Sozialversicherungsträger - mit oder ohne Selbstbeteiligung - zugewiesen wurden (Sächsisches OVG, B. v. 27.1.2015 - 5 B 123/14 - juris Rn. 20).
- OVG Niedersachsen, 27.05.2015 - 9 LA 268/13
Abgabengerechtigkeit; Bagatellabgabe; Berater; Gleichheitssatz; Notar; …
Die durch den Vorteilssatz ausgedrückte Steigerung von Umsatz und Gewinn durch den Fremdenverkehr kann somit nur durch eine Schätzung ermittelt werden (SächsOVG, Beschluss vom 27.1.2015 - 5 B 123/14 - juris Rn. 15). - OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 A 670/13
Veröffentlichung, Rückwirkung, Zweckverband, Verbandsversammlung, Gebühren, …
Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, von einer solchen Abgabe verschont zu werden, kann dann nicht entstehen (BVerfG, Beschl. v. 3. September 2009, NVwZ 2010, 313 f.;… BVerwG, Urt. v. 15. April 1983, BVerwGE 67, 129, 132; SächsOVG, Beschl. v. 27. Januar 2015 - 5 B 123/14 -, juris Rn. 13; jeweils m. w. N., st. Rspr.). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2026 - 12 B 8.25
Tourismusbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag, Reha-Klinik, Rehabilitationsklinik, …
Dementsprechend geht die obergerichtliche Rechtsprechung zu Recht inzwischen einhellig von der Fremdenverkehrs- bzw. Tourismusbeitragspflicht auch von Reha-Kliniken aus (OVG SN…, Urteil vom 19. Mai 2021 - 5 A 1209/18 -, juris Rn. 66 und Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 B 123/14 -, juris Rn. 6; OVG NI…, Beschluss vom 11. September 2007 - 9 ME 119/07 -, juris Rn. 14; BayVGH…, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 4 ZB 17.1865 -, juris Rn. 11; VGH BW…, Urteil vom 8. März 2018 - 2 S 2534/16 -, juris Rn. 98; wie ausgeführte unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung auch OVG NW…, Beschluss vom 3. Juli 2025, a.a.O. Rn. 43;… implizit auch: Benedens, in: Becker u.a., KAG, § 11 Rn. 119).
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