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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.2005 - 5 B 127.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10254
BVerwG, 30.06.2005 - 5 B 127.04 (https://dejure.org/2005,10254)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2005 - 5 B 127.04 (https://dejure.org/2005,10254)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 5 B 127.04 (https://dejure.org/2005,10254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf nachträgliche Einbeziehung in den Aufnahmebescheid als Aussiedler des Adoptivvaters; Verfahrensbedingte Härte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; Würdigung der Bedeutung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Familie; Verstoß gegen das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2005 - 5 B 127.04
    Während das Verwaltungsgericht eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG mit Blick auf die besondere familiäre Situation bejahte, hat das Oberverwaltungsgericht den Tatbestand der besonderen Härte und insbesondere auch eine verfahrensbedingte Härte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. April 2001 - BVerwG 5 C 19.00 - DVBl 2001, 1527>) verneint.

    Zur Begründung der geltend gemachten Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2001 (a.a.O.) trägt die Beschwerde vor, das Berufungsgericht habe "den Anspruch der Klägerinnen auf nachträgliche Einbeziehung wegen verfahrensbedingter Härte verkannt", indem es davon ausgehe, "dass bei Unterstellung des normalen Verfahrensablaufs bei der Beklagten eine tatsächliche Einbeziehung unter Zustimmung des zu beteiligenden Bundeslandes hätte erfolgen können", während es in der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich um die "rechtliche Möglichkeit einer Einbeziehung" gehe; bei richtiger Würdigung der Bedeutung des Art. 6 GG wäre die Einbeziehung der Klägerinnen möglich gewesen.

    "ob die Entscheidung des erkennenden Senates - 5 C 19.00 vom 12.04.2001 - dahingehend zu verstehen ist, ob allein die Stellung eines Aufnahmeantrages oder Einbeziehungsantrages zur Berücksichtigung einer verfahrensbedingten Härte ausreichend ist oder ob es sich um einen entscheidungsreifen Antrag handeln muss".

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2005 - 5 B 127.04
    Die Beschwerde hat nicht, wie erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - <NVwZ-RR 1996, 712>), aufgezeigt, dass die Berufungsentscheidung mit einem tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2007 - 12 A 3608/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines vertriebenenrechtlichen Anspruchs eines in …

    Rn. 24 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 5 B 134.04 - Beschluss vom 7. Juli 2005 - 5 B 133.04 - Beschluss vom 30. Juli 2005 - 5 B 127.04 - siehe etwa auch OVG NRW, Beschluss vom 8. August 2006 - 12 A 4189/05 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - 12 A 352/05

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Ausländers auf Einbeziehung in den der Mutter …

    Rn. 12 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - 5 B 134.04 -, vom 7. Juli 2005 - 5 B 133.04 - und vom 30. Juni 2005 - 5 B 127.04 - OVG NRW, Urteil vom 26. Oktober 2005 - 2 A 2383/05 - mit Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2005, a.a.O., Beschluss vom 29. Juni 2006 - 2 A 3232/04 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 1159/07

    Anspruch auf Einbeziehung von Familienangehörigen in einen Aufnahmebescheid gem. …

    Ungeachtet des Umstandes, dass es im Zeitpunkt der Ausreise der Klägerin aus dem Aussiedlungsgebiet am 7. September 2001 auf Grund unvollständiger Antragsunterlagen und mangelnden Nachweises einer Bevollmächtigung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin für das Einbeziehungsverfahren an einem entscheidungsreifen Einbeziehungsantrag bezüglich der Tochter der Klägerin und ihrer Familie gefehlt haben dürfte (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 174.07 -, sowie vom 30. Juni 2005 - 5 B 127.04 -, juris; letzterer unter Bezugnahme auf Urteil vom 12. April 2001 - 5 C 19.00 - DVBl. 2001, 1527; OVG NRW, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 2 A 2894/05 - und vom 23. Januar 2008 - 12 A 2918/06 -), scheitert der geltend gemachte Anspruch im Hinblick auf die Tochter der Klägerin und ihre Kinder derzeit aller Voraussicht nach jedenfalls daran, dass die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Klägerin - worauf die Beklagte schon in ihrem Widerspruchsbescheid vom 11. Januar 2007 hingewiesen hat, der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist und auf den in ihrer Klageerwiderung vom 21. März 2007 auch ausdrücklich Bezug genommen hat - noch nicht einmal vorgetragen geschwaige denn nachgewiesen hat, dass die einzubeziehenden Personen über die nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG erforderlichen Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
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