Rechtsprechung
| BVerwG, 22.12.2010 - 5 B 14.10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung; Förderungsfähigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 3 S 1 Nr 2c AFBG vom 31.10.2006, § 2 Abs 3 S 7 AFBG vom 18.06.2009, § 2 Abs 3 S 8 AFBG vom 18.06.2009
Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung; Förderungsfähigkeit - ra.de
- datenbank.nwb.de
Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung; Förderungsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 05.06.2008 - 4 A 101/07
- OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 4 LC 232/08
- BVerwG, 22.12.2010 - 5 B 14.10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09
Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2010 - 5 B 14.10
Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts verleihen einer Rechtssache jedoch regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil dieser Zulassungsgrund die Revision eröffnen soll, um Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungweisend zu klären (…stRspr, vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2007 - BVerwG 3 B 16.07 - juris Rn. 2 f., vom 5. Mai 2009 - BVerwG 3 B 14.09 - juris Rn. 3 und vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4).Dies muss jedoch offensichtlich sein, weil es nicht Aufgabe des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist, in diesem Zusammenhang mehr oder weniger komplexe Fragen des jetzt geltenden Rechts zu klären und die frühere mit der geltenden Rechtslage zu vergleichen (Beschluss vom 5. Oktober 2009 a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2010 - 5 B 14.10
Hierauf beruft sich die Beschwerdeführerin, die für das Vorliegen einer solchen Sachlage darlegungspflichtig ist (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 m.w.N.), jedoch ohne Erfolg. - BVerwG, 08.10.2007 - 3 B 16.07
Einfuhrlizenz; Gemeinschaftsrecht; Konzern; Nichtzulassungsbeschwerde; Rücknahme; …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2010 - 5 B 14.10
Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts verleihen einer Rechtssache jedoch regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil dieser Zulassungsgrund die Revision eröffnen soll, um Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungweisend zu klären (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2007 - BVerwG 3 B 16.07 - juris Rn. 2 f., vom 5. Mai 2009 - BVerwG 3 B 14.09 - juris Rn. 3 und vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4). - BVerwG, 05.05.2009 - 3 B 14.09
Gerichtliche Klärung von Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts zur …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2010 - 5 B 14.10
Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts verleihen einer Rechtssache jedoch regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil dieser Zulassungsgrund die Revision eröffnen soll, um Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungweisend zu klären (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2007 - BVerwG 3 B 16.07 - juris Rn. 2 f., vom 5. Mai 2009 - BVerwG 3 B 14.09 - juris Rn. 3 und vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4).
- OVG Niedersachsen, 24.02.2011 - 8 LA 214/10
Bezeichnung "Labordiagnostik - fachgebunden im Gebiet der Urologie" als "neue …
Eine solche Frage ausgelaufenen Rechts verleiht einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.12.2010 - 5 B 14.10 -, juris Rn. 3 (zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO);… Senatsbeschl. v. 20.6.2008 - 8 LA 11/08 -, juris Rn. 25).
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