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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.08.2015 - 5 B 14.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24276
BVerwG, 20.08.2015 - 5 B 14.15 (https://dejure.org/2015,24276)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.2015 - 5 B 14.15 (https://dejure.org/2015,24276)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 2015 - 5 B 14.15 (https://dejure.org/2015,24276)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 133 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 133 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Unterscheidung zwischen qualifiziert beplanten Gebieten und unbeplanten Innenbereichen als klärungsbedürftige Rechtsfrage; Generelle Zulässigkeit nicht akzessorischer Wohnnutzung im faktischen Kerngebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterscheidung zwischen qualifiziert beplanten Gebieten und unbeplanten Innenbereichen als klärungsbedürftige Rechtsfrage; Generelle Zulässigkeit nicht akzessorischer Wohnnutzung im faktischen Kerngebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2015 - 5 B 14.15
    Rn. 10 a) Dies gilt zunächst, soweit die Beschwerde geltend macht, die angefochtene Entscheidung weiche mit den Ausführungen zum "Postulat nach architektonischer Selbsthilfe (RdNr 31 des Urteils)" sowohl vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1986 - 8 C 53.85 - (Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 14) als auch vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 - (BVerwGE 145, 145) ab.

    Gleiches gilt für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 - (BVerwGE 145, 145).

    Soweit in diesem Urteil ausgeführt wird, "das Oberverwaltungsgericht durfte jedoch das Rücksichtnahmegebot des § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO nicht deswegen als gewahrt ansehen, weil der Beigeladene im Wege der architektonischen Selbsthilfe passive Schallschutzmaßnahmen für die ihm genehmigte Wohnnutzung vorgesehen hat" (BVerwGE 145, 145 Rn. 14), handelt es sich um das Ergebnis der Subsumtion des Sachverhalts unter die nachfolgend formulierten Rechtssätze, das nicht in einen eigenständigen allgemeinen Rechtssatz umgedeutet werden kann.

  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 53.85

    Verbot der Zweckentfremdung - Wohnraumnutzung - Baurecht - Plangebiet - …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2015 - 5 B 14.15
    Vielmehr ist die Beschwerde darauf gerichtet, in Erfahrung zu bringen, ob das Bundesverwaltungsgericht an der im Urteil vom 1. Oktober 1986 - 8 C 53.85 - (Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 14) vertretenen, von der Beschwerde nicht näher dargelegten Rechtsauffassung festhält.

    Rn. 10 a) Dies gilt zunächst, soweit die Beschwerde geltend macht, die angefochtene Entscheidung weiche mit den Ausführungen zum "Postulat nach architektonischer Selbsthilfe (RdNr 31 des Urteils)" sowohl vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1986 - 8 C 53.85 - (Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 14) als auch vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 - (BVerwGE 145, 145) ab.

    Des Weiteren ist dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1986 - 8 C 53.85 - (Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 14) der ihm von der Beschwerde zugeschriebene Rechtssatz nicht zu entnehmen.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2015 - 5 B 14.15
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende übergeordnete Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, BVerwG, vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26…, vom 22. Februar 2011 - 2 B 72.10 - juris Rn. 4 …und vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 2 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.05.2015 - 3 B 6.14

    Rechtmäßigkeit lastenausgleichsrechtlicher Bescheide im Hinblick auf den …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2015 - 5 B 14.15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann bei einer solchen Mehrfachbegründung die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 3 B 6.14 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2015 - 5 B 14.15
    Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 150/11

    Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung bei anderer …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2015 - 5 B 14.15
    Rn. 12 c) Soweit die Beschwerde eine Abweichung von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 2012 (NJW-RR 2012, 1207) beanstandet (vgl. Beschwerdebegründung vom 16. Dezember 2014 S. 6), erfüllt dies die Begründungsanforderungen bereits deshalb nicht, weil Entscheidungen jenes Gerichts im Verfahren der verwaltungsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde nicht divergenzfähig sind.
  • BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 72.10

    Steuerfahnder; Beamter der Steuerfahndung; Außendienst; Polizeizulage; …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2015 - 5 B 14.15
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende übergeordnete Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, BVerwG, vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, vom 22. Februar 2011 - 2 B 72.10 - juris Rn. 4 …und vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.12.1983 - 8 C 155.81

    Bebauungsrechtliche Unzulässigkeit der Wohnnutzung - Zweckentfremdungsverbot - …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2015 - 5 B 14.15
    "ob das Bundesverwaltungsgericht die im Urteil vom 1. Oktober 1986 noch vorgenommene Unterscheidung zwischen qualifiziert beplanten Gebieten und unbeplanten Innenbereichen angesichts der inzwischen veränderten Rechtslage auch heute noch genauso treffen würde (vgl. Urteil v. 01.10.1986 - 8 C 155/81 - juris Rn. 16 a.E. unter Hinweis auf Urteil v. 02.12.1983)" (vgl. Beschwerdebegründung vom 16. Dezember 2014 S. 7).
  • BVerwG, 04.02.2015 - 5 B 28.14

    Nachweis des Ausnahmefalls einer von Willkür geprägten oder gegen Denkgesetze …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2015 - 5 B 14.15
    Damit sind Verstöße gegen Vorschriften gemeint, die den Verfahrensablauf bzw. den Weg zu dem Urteil bzw. Beschluss und die Art und Weise des Urteils- bzw. Beschlusserlasses regeln, nicht jedoch Vorschriften, die den Urteils- bzw. Beschlussinhalt betreffen und deren Verletzung sich als Mangel der sachlichen Entscheidung darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2015 - 5 B 28.14 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 7.13

    Aufstiegsfortbildung; berufliche Vorqualifikation; grundsätzliche Bedeutung von …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2015 - 5 B 14.15
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende übergeordnete Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, BVerwG, vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26…, vom 22. Februar 2011 - 2 B 72.10 - juris Rn. 4 und vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.09.2022 - 4 C 3.21

    Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen im Dorfgebiet

    Dabei obliegt es der später hinzutretenden Wohnnutzung, stärkere Belastungen durch mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe", etwa in Bezug auf die Stellung des Gebäudes auf dem Grundstück, zu vermeiden und so auf die benachbarte emittierende Nutzung Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314 und Beschluss vom 20. August 2015 - 5 B 14.15 - juris Rn. 10).
  • VG Düsseldorf, 26.08.2024 - 4 K 8859/22

    Baustopp am Belsenplatz

    Rn. 145 Vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 4 C 6.98 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 20. August 2015 - 5 B 14.15 -, juris Rn. 10.
  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23

    Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts wegen Ablehnung der in …

    Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2015 - 5 B 14.15 - juris Rn. 14 m. w. N.).

    Rn. 10 Bei einer derartigen selbstständig tragenden Mehrfachbegründung ist die Revision nur zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2015 - 5 B 14.15 - juris Rn. 15 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2024 - 8 S 2532/22

    Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen in einem durch landwirtschaftliche Betriebe …

    Dabei obliegt es der später hinzutretenden Wohnnutzung, stärkere Belastungen durch mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe", etwa in Bezug auf die Stellung des Gebäudes auf dem Grundstück, zu vermeiden und so auf die benachbarte emittierende Nutzung Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, BVerwGE 109, 314 u. Beschl. v. 20.08.2015 - 5 B 14.15 -, juris Rn. 10).
  • VG Düsseldorf, 12.06.2023 - 4 L 640/23

    Baustopp am Belsenplatz

    Rn. 59 Vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 4 C 6.98 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 20. August 2015 - 5 B 14.15 -, juris Rn. 10.
  • BVerwG, 02.08.2023 - 1 B 20.23

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein eine Ausweisung bestätigendes …

    Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2015 - 5 B 14.15 - juris Rn. 14 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 9 LA 95/15

    Äquivalenzprinzip; Außenbereichsgrundstück; Bebauungszusammenhang; Eis; Graben; …

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren und näher zu begründen, worin die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.8.2015 - 5 B 14.15 - juris Rn. 3 zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • VG Augsburg, 29.03.2023 - Au 4 K 20.2554

    An bestandsgeschützte Tierhaltung heranrückende Wohnbebauung

    Insoweit begründet die zeitliche Priorität des Landwirtschaftsbetriebs eine besondere Pflichtigkeit eines später heranrückenden Wohnbauvorhabens (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314/323; B.v. 20.8.2015 - 5 B 14.15 - juris Rn. 10).
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