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| BVerwG, 07.04.1988 - 5 B 141.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Rechtsnatur der 'laufenden Beihilfen' in der Kriegsopferfürsorge
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.06.1987 - 4 A 38/83
- BVerwG, 07.04.1988 - 5 B 141.87
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …
- BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für vergangene Zeitabschnitte - Hilfe zum …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1988 - 5 B 141.87
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind - insoweit vergleichbar mit Leistungen der Sozialhilfe (vgl. BVerwGE 25, 307 ; 28, 216 ; 57, 237 ) - keine rentengleichen wirtschaftlichen Dauerleistungen mit Versorgungscharakter. - BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67
Voraussetzungen des Anspruchs auf Blindenhilfe für Sehbehinderte - Begriff der …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1988 - 5 B 141.87
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind - insoweit vergleichbar mit Leistungen der Sozialhilfe (vgl. BVerwGE 25, 307 ; 28, 216 ; 57, 237 ) - keine rentengleichen wirtschaftlichen Dauerleistungen mit Versorgungscharakter. - BVerwG, 07.04.1988 - 5 B 142.87
Zuständigkeitsvorschrift für den Bereich der Sonderfürsorge als selbstständige …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1988 - 5 B 141.87
Vgl. auch Parallelentscheidung, BVerwG, 1988-04-07, 5 B 142/87.
- BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes - …
Vielmehr sind sie - auch als "laufende" Leistungen - besondere Hilfen im Einzelfall (§ 25 Abs. 1 BVG, § 24 Abs. 1 Nr. 2 SGB I), die grundsätzlich (Ausnahmen: § 25 c Abs. 3 BVG und hierzu BVerwGE 99, 45) nur dann und nur soweit gewährt werden, als die Berechtigten nicht in der Lage sind, den nach den §§ 25 b ff. BVG anzuerkennenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach diesem Gesetz und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken (§ 25 a Abs. 1 BVG und Beschluß des Senats vom 7. April 1988 - BVerwG 5 B 141.87 - ), wobei auch sie auf die Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs zielen (vgl. BVerwGE 26, 217 [BVerwG 22.02.1967 - V C 131/66]; 27, 119 [BVerwG 24.05.1967 - V C 157/66]; 36, 260 [BVerwG 11.11.1970 - V C 32/70]; Urteil des Senats vom 2. November 1993 - BVerwG 5 C 25.91 - ). - VG Gelsenkirchen, 18.11.2020 - 11 K 9430/17
Klagebefugnis, Heimträger, Rechtsnachfolge, Verfahrenszeitraum,, …
Rn. 30 vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 7. April 1988 - 5 B 141.87 -, Behindertenrecht 1988, 119 f. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2006 - 12 A 5146/04 Rn. 9 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 1988 - 5 B 141.87 -, Buchholz 436.7 § 25b BVG Nr. 1.
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