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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.08.2012 - 5 B 163/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26241
OVG Sachsen, 09.08.2012 - 5 B 163/12 (https://dejure.org/2012,26241)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.08.2012 - 5 B 163/12 (https://dejure.org/2012,26241)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. August 2012 - 5 B 163/12 (https://dejure.org/2012,26241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 1, § 80 Abs. 4 S. 3, § 80 Abs. 5 S. 1, § 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen Abgabenbescheid bei Geltendmachung einer unbilligen Härte i.S.d. § 80 Abs. 4 S. 3 Hs. 2 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen Abgabenbescheid bei Geltendmachung einer unbilligen Härte i.S.d. § 80 Abs. 4 S. 3 Hs. 2 VwGO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 984
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.08.2012 - 5 B 163/12
    Deshalb ist es gerechtfertigt, die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen Abgabenbescheid gemäß § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO nur dann anzuordnen, wenn entweder die vom Rechtsschutzsuchenden selbst erhobenen Einwände oder sonst bei summarischer Prüfung offensichtliche Fehler ohne aufwendige Tatsachenfeststellungen ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Abgabenbescheides begründen oder - sofern dies nicht der Fall ist - nur dann, wenn dessen Vollziehung ausnahmsweise eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (…OVG NRW, Beschl. v. 26. Januar 1999 - 3 B 2861/97 -, juris Rn. 4 = NVwZ-RR 1999, 696 f.; OVG NRW, Beschl. v. 17. März 1994 - 15 B 3022/93 -, juris Rn. 4 bis 7 = NVwZ-RR 1994, 617 f.).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.08.2012 - 5 B 163/12
    Vielmehr erfolgt hier nur eine Prognose der Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs, die nur vorläufigen und deshalb - auch hinsichtlich der Sachverhaltsaufklärung - grundsätzlich summarischen Charakter hat, weil es im Eilverfahren vornehmlich darum geht, Rechtsnachteile bis zum (rechtskräftigen) Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu verhindern (…HessVGH, Beschl. v. 21. Januar 2010 - 9 B 2936/09 -, juris Rn. 10; ThürOVG, Beschl. v. 23. April 1998 - 4 EO 6/97 -, juris Rn. 24 = LKV 1999, 70 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - 3 B 2861/97

    Erschließungsbeitrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Verwaltungsgerichtliche …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.08.2012 - 5 B 163/12
    Deshalb ist es gerechtfertigt, die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen Abgabenbescheid gemäß § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO nur dann anzuordnen, wenn entweder die vom Rechtsschutzsuchenden selbst erhobenen Einwände oder sonst bei summarischer Prüfung offensichtliche Fehler ohne aufwendige Tatsachenfeststellungen ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Abgabenbescheides begründen oder - sofern dies nicht der Fall ist - nur dann, wenn dessen Vollziehung ausnahmsweise eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (OVG NRW, Beschl. v. 26. Januar 1999 - 3 B 2861/97 -, juris Rn. 4 = NVwZ-RR 1999, 696 f.;… OVG NRW, Beschl. v. 17. März 1994 - 15 B 3022/93 -, juris Rn. 4 bis 7 = NVwZ-RR 1994, 617 f.).
  • OVG Sachsen, 28.07.2003 - 5 B S 456/02

    Abwasserbeitrag, Aufschiebende Wirkung, Vorteilsgrundsatz, Typengerechtigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.08.2012 - 5 B 163/12
    Rn. 4 Angesichts des Beschwerdevorbringens ist der Erfolg der Rechtsbehelfe in der Hauptsache (der Erfolg der erhobenen Widersprüche) nach derzeitigem Erkenntnisstand im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allenfalls offen, aber nicht wahrscheinlicher als deren Misserfolg, so dass keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 VwGO an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bestehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Juli 2003 - 5 BS 456/02 -, juris Rn. 6/7 = SächsVBl. 2004, 34 ff., st. Rspr. des Senats).
  • VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2936/09

    TA Lärm ist auf Windenergieanlagen anwendbar; Umfang und Reichweite des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.08.2012 - 5 B 163/12
    Vielmehr erfolgt hier nur eine Prognose der Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs, die nur vorläufigen und deshalb - auch hinsichtlich der Sachverhaltsaufklärung - grundsätzlich summarischen Charakter hat, weil es im Eilverfahren vornehmlich darum geht, Rechtsnachteile bis zum (rechtskräftigen) Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu verhindern (HessVGH, Beschl. v. 21. Januar 2010 - 9 B 2936/09 -, juris Rn. 10;… ThürOVG, Beschl. v. 23. April 1998 - 4 EO 6/97 -, juris Rn. 24 = LKV 1999, 70 ff.).
  • OVG Sachsen, 28.07.2003 - 5 BS 456/02
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.08.2012 - 5 B 163/12
    Rn. 4 Angesichts des Beschwerdevorbringens ist der Erfolg der Rechtsbehelfe in der Hauptsache (der Erfolg der erhobenen Widersprüche) nach derzeitigem Erkenntnisstand im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allenfalls offen, aber nicht wahrscheinlicher als deren Misserfolg, so dass keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 VwGO an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bestehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Juli 2003 - 5 BS 456/02 -, juris Rn. 6/7 = SächsVBl. 2004, 34 ff., st. Rspr. des Senats).
  • OVG Sachsen, 22.06.2007 - 5 BS 73/07
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.08.2012 - 5 B 163/12
    Rn. 14 Es entspricht deshalb bereits ständiger Rechtsprechung des Senats, dass im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur - bei summarischer Prüfung - offensichtlich unwirksame Rechtsgrundlagen eines Abgabenbescheides ernstliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit begründen und die Beantwortung schwieriger, noch nicht geklärter Rechtsfragen grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt (SächsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2007 - 5 BS 73/07 - und v. 28. Juni 2005 - 5 BS 371/04 -).
  • OVG Sachsen, 22.03.2024 - 5 B 249/23

    Beweislastentscheidung; Beweislast; vorläufiger Rechtsschutz; …

    Ebenso bleiben aufwendige Tatsachenfeststellungen sowie die Beantwortung schwieriger, noch nicht geklärter Rechtsfragen grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (…st. Rspr., u. a. SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2017 - 5 B 181/17 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 3, Beschl. v. 9. August 2012 - 5 B 163/12 -, juris Rn. 12 bis 14, …sowie Beschl. v. 28. Juli 2003 - 5 BS 456/02 -, juris Rn. 6 f.).

    Rn. 10 Eine Entscheidung anhand der materiellen Beweislast ist im vorläufigen Rechtsschutzverfahren wegen dessen begrenzten Prüfungsgegenstandes grundsätzlich nicht geboten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. August 2012 - 5 B 163/12 -, juris Rn. 15).

    Vielmehr erfolgt hier lediglich eine Prognose der Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs, die nur vorläufigen und deshalb - auch hinsichtlich der Sachverhaltsaufklärung - grundsätzlich summarischen Charakter hat, weil es im Eilverfahren vornehmlich darum geht, Rechtsnachteile bis zum (rechtskräftigen) Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu verhindern (SächsOVG, Beschl. v. 9. August 2012 - 5 B 163/12 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

    Dies gilt vor allem für die Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten, die gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO trotz erhobenen Rechtsbehelfs grundsätzlich zunächst zu zahlen sind, u. a. weil dadurch wegen deren Rückzahlbarkeit nebst Verzinsung (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b SächsKAG i. V. m. § 236 AO) i. d. R. keine irreparablen Verhältnisse geschaffen werden (SächsOVG, Beschl. v. 9. August 2012 - 5 B 163/12 -, juris Rn. 13).

  • OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren; Schmutzwassergebühren; Frischwassermaßstab; …

    Ebenso bleiben aufwendige Tatsachenfeststellungen sowie die Beantwortung schwieriger, noch nicht geklärter Rechtsfragen grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (st. Rspr., vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 3, v. 9. August 2012 - 5 B 163/12 -, juris Rn. 12 bis 14, und v. 28. Juli 2003 - 5 BS 456/02 -, juris Rn. 6/7).
  • OVG Sachsen, 14.12.2017 - 5 B 298/17

    Einstweilige Anordnung; Rundfunkbeitragsbescheid; Bekanntgabe; Zugangsfiktion; …

    Wäre der Erfolg in der Hauptsache somit - wie hier - nur offen, könnte der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nur Erfolg haben, wenn die Vollziehung des Abgabenbescheids für die Abgabenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 3, v. 9. August 2012 - 5 B 163/12 -, juris Rn. 12 bis 14, und v. 28. Juli 2003 - 5 BS 456/02 -, juris Rn. 6/7).
  • OVG Sachsen, 02.10.2017 - 5 B 181/17

    Aufschiebende Wirkung; Ausbaubeitrag; hinreichend bestimmtes Bauprogramm; …

    Ebenso bleiben aufwendige Tatsachenfeststellungen sowie die Beantwortung schwieriger, noch nicht geklärter Rechtsfragen grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 3, v. 9. August 2012 - 5 B 163/12 -, juris Rn. 12 bis 14, u. v. 28. Juli 2003 - 5 BS 456/02 -, juris Rn. 6/7).
  • VG Freiburg, 12.06.2014 - 4 K 1212/14

    Vergnügungssteuerpflicht bei Bordellbetrieben - einstweilige Einstellung der …

    Diese Vorschrift ist nach allgemeiner Auffassung bei Abgabenbescheiden - wie hier - auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO anzuwenden (siehe u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.12.2007 - 2 S 1830/07 -, juris; OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 25.02.2014 - 2 S 49/13 -, juris, m.w.N.; Sächs. OVG, Beschluss vom 09.08.2012 - 5 B 163/12 -, juris, m.w.N.; Beschlüsse der Kammer vom 16.12.2011 - 4 K 2193/11 - …und vom 18.10.2011 - 4 K 1477/11 - Bostedt, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2013, Teil 2-VwGO, § 80 RdNr. 155, m.w.N.).
  • VG Cottbus, 05.04.2019 - 3 L 214/18

    Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Umfang der gerichtlichen Überprüfung durch die Gegebenheiten des Verfahrens beschränkt und eine abschließende rechtliche Klärung nicht tunlich, weil dies Sinn und Zweck dieser Verfahrensart zuwiderliefe (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 - juris Orientierungssatz und Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2019 - OVG 10 S 17.18 - S. 6; VGH Bayern…, Beschluss vom 6. November 2000 - 23 ZS 00.3079 - juris Rn. 3; OVG Sachsen, Beschluss vom 9. August 2012 - 5 B 163/12 - juris Rn. 12 f.).
  • VG Ansbach, 21.08.2023 - AN 3 S 23.1454

    Zur Abgrenzung von Wohnnutzung und gewerblicher Fremdenbeherbergung - hier …

    Vielmehr erfolgt hier nur eine Prognose der Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs, die nur vorläufigen und deshalb - auch hinsichtlich der Sachverhaltsaufklärung - grundsätzlich summarischen Charakter hat, weil es im Eilverfahren vornehmlich darum geht, Rechtsnachteile bis zum (rechtskräftigen) Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu verhindern (SächsOVG, B.v. 9.8.2012 - 5 B 163/12 - juris Rn. 12 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 26.2.2001 - 23 ZS 00.2999 - juris Rn. 4;… OVG NRW, B.v. 29.9.2011 - 12 B 1088/11 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 11.09.2017 - 5 B 158/17

    Ausbaubeitragspflicht einer nicht zur Straße gehörenden Teilfläche eines …

    Ebenso bleiben aufwendige Tatsachenfeststellungen sowie die Beantwortung schwieriger, noch nicht geklärter Rechtsfragen grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 3, v. 9. August 2012 - 5 B 163/12 -, juris Rn. 12 bis 14, und v. 28. Juli 2003 - 5 BS 456/02 -, juris Rn. 6/7).
  • OVG Sachsen, 27.01.2015 - 5 B 123/14

    Vorläufiger Rechtsschutz, aufwendige Tatsachenfeststellungen, ungeklärte …

    Ebenso bleiben aufwendige Tatsachenfeststellungen sowie die Beantwortung schwieriger, noch nicht geklärter Rechtsfragen grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (SächsOVG, Beschl. v. 9. August 2012 - 5 B 163/12 -, juris Rn. 12 bis 14).
  • OVG Sachsen, 18.07.2019 - 5 B 451/18

    Zum Prüfungsmaßstab im vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Pfändungs- und …

    Die Rechtmäßigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung unterliegt entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO, der ebenso wie bei der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) auch bei Rechtsbehelfen gegen deren Vollstreckung - wie hier - gilt (vgl. § 11 Satz 2 SächsVwVG), weder ernstlichen Zweifeln noch ist erkennbar, dass ihre Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (vgl. zu diesem Maßstab bei der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten: SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 3, v. 9. August 2012 - 5 B 163/12 -, juris Rn. 12 bis 14, und v. 28. Juli 2003 - 5 BS 456/02 -, juris Rn. 6/7;… ähnlich zur Zwangsgeldfestsetzung: SächsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2010 - 4 B 269/10 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 17.03.2026 - 5 B 327/25
  • OVG Sachsen, 05.09.2016 - 5 B 172/16

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren, Wasserzähler, ungewöhnlich hoher …

  • OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 B 270/17

    Sondernutzungsgebühr; öffentliche Abgabe

  • VG Ansbach, 21.08.2023 - AN 3 S 23.1476

    Zweckentfremdung von Wohnraum als Arbeiterunterkunft

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