Rechtsprechung
| BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 174.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit für eine Einbeziehung des im Aussiedlungsgebiet lebenden nichtdeutsche Ehegatten in den Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) der Beantragung durch die Bezugsperson; Kriterien ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2007 - 2 A 4643/04
- BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 174.07
- BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 65.08
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 174.07
Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr; vgl. Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19).Rn. 10 b) Die Rüge, das Oberverwaltungsgericht habe den Sachverhalt entgegen den Anforderungen des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO fehlerhaft gewürdigt, zeigt einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht auf, weil die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung regelmäßig revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19).
- BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01
Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren
Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 174.07
Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3). - BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 174.07
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte jedoch nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995, 2839).
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 174.07
Rn. 10 b) Die Rüge, das Oberverwaltungsgericht habe den Sachverhalt entgegen den Anforderungen des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO fehlerhaft gewürdigt, zeigt einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht auf, weil die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung regelmäßig revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19). - BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05
Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 174.07
Das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör gewährleistet auch nicht, dass die angegriffene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern ergeht, sondern stellt grundsätzlich nur sicher, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. Beschluss vom 3. Januar 2006 - BVerwG 7 B 103.05 - ZOV 2006, 40). - BVerwG, 30.10.2006 - 5 B 55.06
Voraussetzungen der Einbeziehung und "Härtefall" nach § 27 Abs. 1, Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 174.07
Dementsprechend kommt, wenn die Einbeziehung nicht von der Bezugsperson beantragt worden ist, auch keine nachträgliche Einbeziehung auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 BVFG in Betracht, weil es dafür jedenfalls an den "sonstigen Voraussetzungen" des Absatzes 1 fehlen würde (vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - BVerwG 5 B 134.04 - juris und vom 30. Oktober 2006 - BVerwG 5 B 55.06 - juris). - BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 134.04
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 174.07
Dementsprechend kommt, wenn die Einbeziehung nicht von der Bezugsperson beantragt worden ist, auch keine nachträgliche Einbeziehung auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 BVFG in Betracht, weil es dafür jedenfalls an den "sonstigen Voraussetzungen" des Absatzes 1 fehlen würde (vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - BVerwG 5 B 134.04 - juris und vom 30. Oktober 2006 - BVerwG 5 B 55.06 - juris). - BVerwG, 25.05.2000 - 5 B 26.00
Vorgehensmöglichkeiten gegen die Abweisung eines Antrags auf Einbeziehung in den …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 174.07
Der Senat hat bereits in seinem dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten, noch das alte Recht betreffenden Beschluss vom 25. Mai 2000 - BVerwG 5 B 26.00 - klargestellt, dass nach Ausreise der Bezugsperson eine nachträgliche Einbeziehung - auch im Härtewege - grundsätzlich nicht in Betracht kommt und ein etwaiger Rechtsirrtum mangels Vertrauenstatbestand keine besondere Härte begründet.
- BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 65.08
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör hinsichtlich eines …
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2008 (BVerwG 5 B 174.07 ) wird zurückgewiesen.Letzteres hat der Senat in dem mit der Anhörungsrüge angegriffenen Beschluss vom 22. Mai 2008 (BVerwG 5 B 174.07 - BA S. 4) als im Rahmen der Grundsatzrügen der Klägerin nicht angreifbar bestätigt.
- BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08
Rückwirkende Bewertung eines Antrags eines Abkömmlings des Klägers auf Aufnahme …
Die von der Beschwerde hiermit verbundene Schlussfolgerung, für die von ihr so bezeichneten Altfälle müsse eine nachträgliche Einbeziehung in den Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 2 BVFG auch noch erfolgen können, "wenn die Bezugsperson keinen Einbeziehungsantrag zum Zwecke der gemeinsamen Ausreise stellte oder ihn stellte, aber vor einer Entscheidungsreife der Einbeziehung mit einem Aufnahmebescheid nach Deutschland kam" (Beschwerdebegründung, S. 5 unten), geht an der Rechtsprechung des Senats zu der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Neufassung des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG vorbei (…Beschlüsse vom 30. Oktober 2006 a.a.O. und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 5 B 174.07 - juris). - BVerwG, 30.06.2015 - 5 B 43.14
Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund des erheblichen Vorschubleistens für den …
Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 174.07 - juris Rn. 8; BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2009 - 12 A 993/08
Anspruch auf Einbeziehung der Abkömmlinge in einen erteilten Aufnahmebescheid bei …
Rn. 21 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 174.07 -, Juris, m. w. N.; zur Ablehnung einer echten Rückwirkung auch: BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 B 41.08, 5 PKH 15.08 -, a. a. O. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 1159/07
Anspruch auf Einbeziehung von Familienangehörigen in einen Aufnahmebescheid gem. …
Ungeachtet des Umstandes, dass es im Zeitpunkt der Ausreise der Klägerin aus dem Aussiedlungsgebiet am 7. September 2001 auf Grund unvollständiger Antragsunterlagen und mangelnden Nachweises einer Bevollmächtigung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin für das Einbeziehungsverfahren an einem entscheidungsreifen Einbeziehungsantrag bezüglich der Tochter der Klägerin und ihrer Familie gefehlt haben dürfte (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 174.07 -, sowie vom 30. Juni 2005 - 5 B 127.04 -, juris; letzterer unter Bezugnahme auf Urteil vom 12. April 2001 - 5 C 19.00 - DVBl. 2001, 1527; OVG NRW, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 2 A 2894/05 - und vom 23. Januar 2008 - 12 A 2918/06 -), scheitert der geltend gemachte Anspruch im Hinblick auf die Tochter der Klägerin und ihre Kinder derzeit aller Voraussicht nach jedenfalls daran, dass die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Klägerin - worauf die Beklagte schon in ihrem Widerspruchsbescheid vom 11. Januar 2007 hingewiesen hat, der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist und auf den in ihrer Klageerwiderung vom 21. März 2007 auch ausdrücklich Bezug genommen hat - noch nicht einmal vorgetragen geschwaige denn nachgewiesen hat, dass die einzubeziehenden Personen über die nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG erforderlichen Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
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