Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 22.05.2019 - 5 B 197/19 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 22.05.2019 - 5 B 197/19
- OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19
Wird zitiert von ...
- VG Gießen, 09.08.2019 - 4 K 2279/19
NPD-Plakate in Ranstadt zu Unrecht abgehängt
In diesem Sinne sind die mit der Verbotsverfügung belegten Wahlplakate des Klägers nicht als volksverhetzend i. S. d. § 130 StGB und damit nicht als strafrechtsrelevant zu qualifizieren, die Wahlwerbung ist erlaubt und zu gestatten (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 21.05.2019, 3 B 151/19 und Beschl. v. 15.05.2019, 5 B 140/19; VG Weimar, Beschl. v. 21.05.2019, 1 E 834/19; VG Braunschweig, Beschl. v. 22.05.2019, 5 B 197/19; zu Rundfunk- und Fernsehwahlwerbung: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.05.2019, 2 B 10755/19; Hess. VGH, Beschl. v. 08.05.2019, 8 B 961/19 ; VG Hamburg Beschl. v. 09.05.2019, 17 E 2213/19; VG München, Beschl. v. 10.05.2019, M 17 E 19.1956).
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