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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9575
BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07 (https://dejure.org/2008,9575)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2008 - 5 B 198.07 (https://dejure.org/2008,9575)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - 5 B 198.07 (https://dejure.org/2008,9575)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Einholung eines Sachverständigengutachtens bzw. einer Auskunft des Bundesarchivs als Beweis über die Eintragung der Großmutter in der Deutschen Volksliste der Ukraine als unzulässiger Ausforschungsbeweisantrag; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und Verstoß ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07
    Das Berufungsgericht hat den Beweisantrag damit nicht im Wege tatrichterlichen Ermessens (§ 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO in entsprechender Anwendung) mit Blick auf bereits ausreichend vorhandene zeitgeschichtliche Erkenntnismittel oder eine insoweit ausreichend bestehende eigene Sachkunde abgelehnt (vgl. dazu etwa Beschlüsse vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 und vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69); eine solche tatrichterliche Ermessensentscheidung kann auch nicht im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht ersetzt werden (vgl. Beschluss vom 27. März 2000, a.a.O.).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212, 217 f.; Beschluss vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris).
  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07
    Rn. 5 Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag liegt nur in Bezug auf Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (vgl. etwa Beschluss vom 29. April 2002 - BVerwG 1 B 59.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60; ebenso BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. August 1996 - 2 BvR 1968/94 - juris).
  • BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212, 217 f.; Beschluss vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris).
  • BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01

    Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung, …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07
    Das Berufungsgericht hat den Beweisantrag damit nicht im Wege tatrichterlichen Ermessens (§ 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO in entsprechender Anwendung) mit Blick auf bereits ausreichend vorhandene zeitgeschichtliche Erkenntnismittel oder eine insoweit ausreichend bestehende eigene Sachkunde abgelehnt (vgl. dazu etwa Beschlüsse vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 und vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69); eine solche tatrichterliche Ermessensentscheidung kann auch nicht im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht ersetzt werden (…vgl. Beschluss vom 27. März 2000, a.a.O.).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05

    Anwendung eines herabgestuften Maßstabs für die Beurteilung einer drohenden …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07
    Zur Substanziierung eines Sachverständigenbeweisantrags kann es daher genügen, wenn wie hier das Beweisthema im Beweisantrag hinreichend konkret umschrieben ist (vgl. etwa Beschluss vom 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 128.05 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 17).
  • BVerfG, 26.08.1996 - 2 BvR 1968/94

    Zeugenbeweis und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07
    Rn. 5 Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag liegt nur in Bezug auf Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (vgl. etwa Beschluss vom 29. April 2002 - BVerwG 1 B 59.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60; ebenso BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. August 1996 - 2 BvR 1968/94 - juris).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Das ist dann der Fall, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsache nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, d.h. wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60, vom 30. Juni 2008 - 5 B 198.07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 98 Rn. 5 m.w.N. und vom 12. März 2010 - 8 B 90.09 - juris; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. August 1996 - 2 BvR 1968/94 - juris und BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 - MDR 1995, 738).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - 12 A 2085/05
    Auf die Revision der Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. Juni 2008 - 5 B 198.07 - den Beschluss des Senats aufgehoben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das OVG NRW zurückverwiesen.

    Rn. 92 - 5 B 198.07 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. August 1996 - 2 BvR 1968/94 -, juris; BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60, und vom 24. Mai 2006 - 1 B 128.05 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 17.

    Rn. 224 - 5 B 198.07 -, juris,.

  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 40.19

    Beweiserleichterung für die erstmalige Anerkennung eines Asylsuchenden als …

    Das ist dann der Fall, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsache nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, d.h. wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60, vom 30. Juni 2008 - 5 B 198.07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 98 Rn. 5 m.w.N. und vom 12. März 2010 - 8 B 90.09 - juris; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. August 1996 - 2 BvR 1968/94 - juris und BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 - MDR 1995, 738).
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