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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1972 - V B 20.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1567
BVerwG, 18.12.1972 - V B 20.72 (https://dejure.org/1972,1567)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1972 - V B 20.72 (https://dejure.org/1972,1567)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1972 - V B 20.72 (https://dejure.org/1972,1567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Beweissicherungspflicht; Prima-facie-Beweis

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Flurbereinigungsbehörde zur Beweissicherung des Zustandes eines Grundstücks vor Beginn der vorläufigen Anordnung - Beweislastverteilung bei Geltendmachung von Schäden durch Flurbereinigung - Beweis des ersten Anscheins bei Flurbereinigungsschäden - ...

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Prima-facie-Beweis; Beweissicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - V B 20.72
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, besteht allerdings dort, wo das angewendete Gesetz selbst eine abweichende Regelung trifft (BVerwGE 14, 181 [186, 187]).

    Die darüber hinaus zum Beweis des ersten Anscheins - auf den der Kläger sich berief - sich ergebenden Fragen sind durch die Rechtsprechung ebenfalls geklärt (BVerwGE 14, 181 unter Hinweis auf BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53] und die ständige Rechtsprechung des BVerwG).

  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - V B 20.72
    Die darüber hinaus zum Beweis des ersten Anscheins - auf den der Kläger sich berief - sich ergebenden Fragen sind durch die Rechtsprechung ebenfalls geklärt (BVerwGE 14, 181 unter Hinweis auf BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53] und die ständige Rechtsprechung des BVerwG).
  • BVerwG, 09.04.1959 - II C 304.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - V B 20.72
    Die Frage der Umkehrung der materiellen Beweislast im Rahmen der freien Beweiswürdigung beim Wahrscheinlichkeitsbeweis auf Grund einer gewissen tatsächlich widerlegbaren Vermutung ist durch die Rechtsprechung ebenfalls geklärt (Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG II C 304.57 - und Beschluß vom 26. November 1958 - BVerwG II CB 18.58 - [Buchholz 234 § 7 G 131 Nrn. 45 und 41]).
  • BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62

    Anfechtung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung - Voraussetzungen für die …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - V B 20.72
    Wegen des formelhaften (typischen) Charakters des Geschehensablaufs erbringt er vollen Beweis, hinterläßt also keine Ungewißheit über rechtserhebliche Tatsachen, die zu einer Verteilung der materiellen Beweislast nötigen würde, zumal die konkreten Umstände des Einzelfalles auf das Typische des Geschehensablaufs ohne Belang für die tatsächliche Beurteilung sind (Urteil vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 111.62 -).
  • BVerwG, 13.01.1967 - V B 81.66

    Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Aufgaben eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - V B 20.72
    Demnach ergibt sich aus den geäußerten Bedenken gegen die umfassende Beweiserhebung und Beweiswürdigung des Flurbereinigungsgerichts keine klärungsbedürftige Rechtsfrage, zumal in dem vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten verwaltungsgerichtlichen Verfahren behördlich erstellte Gutachten nicht ohne weiteres beweiskräftigere Bedeutung zugemessen werden kann als Privat gut achten (Beschluß vom 13. Januar 1967 - BVerwG V B 81.66 -)und jegliches von den Beteiligten beigebrachte Beweismaterial der freien Beweiswürdigung unterfällt.
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 11.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - V B 20.72
    Bei dem zum prima-facie-Beweis erhobenen Beschwerdevorbringen handelt es sich bei näherer Sicht um Einwendungen gegen die dem Tatsachengericht obliegende Beweiswürdigung, deren Nachprüfung dem Revisionsgericht durch § 137 Abs. 2 VwGO verwehrt ist (Urteil vom 26. Mai 1966 - BVerwG II C 11.63 - [Buchholz 310 § 86 Anh. Nr. 34]), weshalb hierauf keine Revisionszulassung gegründet werden kann.
  • BVerwG, 02.01.1967 - V CB 170.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - V B 20.72
    Abgesehen davon, daß das Gericht in seinem Urteil sich nicht mit jedem einzelnen Vorbringen der Parteien auseinanderzusetzen hat, sondern sich darauf beschränken kann, die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz und sachlich darzulegen (Beschluß vom 2. Januar 1967 - BVerwG V CB 170.65 -), sind in dem angegriffenen Urteil die Aussagen der vom Kläger benannten Zeugen ausführlich gewürdigt worden.
  • BVerwG, 26.11.1958 - II CB 18.58

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1972 - V B 20.72
    Die Frage der Umkehrung der materiellen Beweislast im Rahmen der freien Beweiswürdigung beim Wahrscheinlichkeitsbeweis auf Grund einer gewissen tatsächlich widerlegbaren Vermutung ist durch die Rechtsprechung ebenfalls geklärt (Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG II C 304.57 - und Beschluß vom 26. November 1958 - BVerwG II CB 18.58 - [Buchholz 234 § 7 G 131 Nrn. 45 und 41]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 8 R 6/21

    Vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsverfahren

    Durch § 36 Abs. 2 FlurbG wird die Flurbereinigungsbehörde verpflichtet, bei zwischenzeitlichen Regelungen nach Abs. 1 den Zustand eines Grundstücks - notfalls unter Zuziehung von Sachverständigen - rechtzeitig festzustellen, soweit er für die Ermittlung des Wertes und die Bemessung der Entschädigung von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1972 - V B 20.72 - RzF 1 zu § 36 Abs. 2 FlurbG).

    Rn. 24 Die der Flurbereinigungsbehörde nach § 36 Abs. 2 FlurbG obliegende Verpflichtung zur Beweissicherung des Zustandes eines Grundstücks vor Beginn der vorläufigen Anordnung besteht nur, soweit sie für die Bemessung der Entschädigung von Bedeutung ist, wenn also ernstlich zu besorgen ist, dass die Grundstücksveränderung für voraussehbare Nachteile ursächlich werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1972 - V B 20.72 - a.a.O.) und eine spätere Bewertung zu spät käme, weil die Schaffung vollendeter Tatsachen droht (…vgl. Wingerter/Mayr, a.a.O., § 36 Rn. 25).

  • BVerwG, 19.11.1991 - 7 B 124.91

    Absetzung der für das ARD-Gemeinschaftsprogramm hergestellten Sendung …

    Unabhängig davon ist die Frage nach der Darlegungs- und Beweislast ohne weitere revisionsgerichtliche Klärung dahin zu beantworten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Unerweislichkeit der Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst eine besondere Regelung trifft (vgl. Urteil vom 23. Mai 1962 - BVerwG 6 C 39.60 - BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; Urteil vom 19. Februar 1964 - BVerwG 6 C 107.61 - BVerwGE 18, 66 [BVerwG 19.02.1964 - VI C 107/61]; Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 5 B 20.72 - Buchholz 424.01 § 36 FlurbG Nr. 3).
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