Rechtsprechung
| BVerwG, 29.11.1978 - 5 B 21.75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Bekanntmachung, öffentliche; Revision; Rüge eines Verfahrensmangels; Voraussetzungen; Widerspruch; Zulassung, nachträgliche; Zustellung
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Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Voraussetzungen der Nachsichtgewährung - Pflicht zur Hinnahme von Änderungen der Nutzungsart, der Beschaffenheit und der Bodengüte im Fall der wertgleichen Abfindung durch die Zuteilung insgesamt
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Revision/Voraussetzungen; Revision/Rüge eines Verfahrensmangels; Bekanntmachung, öffentliche/Zustellung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1974 - IX G 44/73
- BVerwG, 29.11.1978 - 5 B 21.75
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1979 - IX G 44/73
- BVerwG, 20.08.1979 - 5 B 78.79
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65
Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 5 B 21.75
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Gerichte in eigener Zuständigkeit berechtigt, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen des § 134 Abs. 2 FlurbG für eine Nachsichtgewährung vorliegen (BVerwGE 15, 271; 21, 93) [BVerwG 07.05.1965 - IV C 24/65].In der Entscheidung BVerwGE 21, 93 (95) [BVerwG 07.05.1965 - IV C 78/65] ist ferner klargestellt, daß sich aus dem Gebot der beschleunigten Durchführung des Verfahrens zeitliche Grenzen für die nach § 134 Abs. 2 Satz 1 FlurbG im Ermessen der Behörde stehende Nachsichtgewährung ergeben.
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 5 B 21.75
Ferner ist anzugeben, warum sich dem Tatsachengericht gerade diese Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen und inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhe (BVerwGE 31, 212 [217]). - BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Unbillige Härte; Beschleunigungsgrundsatz
Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 5 B 21.75
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Gerichte in eigener Zuständigkeit berechtigt, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen des § 134 Abs. 2 FlurbG für eine Nachsichtgewährung vorliegen (BVerwGE 15, 271; 21, 93) [BVerwG 07.05.1965 - IV C 24/65].
- BVerwG, 07.05.1965 - IV C 24.65
Verhältnis der Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Teilnehmer an einem …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 5 B 21.75
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Gerichte in eigener Zuständigkeit berechtigt, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen des § 134 Abs. 2 FlurbG für eine Nachsichtgewährung vorliegen (BVerwGE 15, 271; 21, 93) [BVerwG 07.05.1965 - IV C 24/65]. - BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72
Zulässigkeit einer Abfindung in Grünland für eingelegtes Ackerland - …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 5 B 21.75
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß jeder Teilnehmer Änderungen hinsichtlich der Nutzungsart, der Beschaffenheit und der Bodengüte hinnehmen muß, wenn die Zuteilung insgesamt zu einer wertgleichen Abfindung führt (Beschluß vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - RdL 1960, 189; Beschluß Vom 11. Februar 1975 - BVerwG 5 B 33.72 - RdL 1975, 268). - BVerwG, 03.02.1960 - I CB 135.59
Beschwerde gegen einen Flurbereinigungsplan mit der Begehr auf Wiederzuteilung …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 5 B 21.75
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß jeder Teilnehmer Änderungen hinsichtlich der Nutzungsart, der Beschaffenheit und der Bodengüte hinnehmen muß, wenn die Zuteilung insgesamt zu einer wertgleichen Abfindung führt (Beschluß vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - RdL 1960, 189; Beschluß Vom 11. Februar 1975 - BVerwG 5 B 33.72 - RdL 1975, 268). - BVerwG, 21.01.1969 - IV CB 10.68
Rechtmäßigkeit der Abfindung eines Teilnehmers eines Flurbereinigungsverfahrens …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1978 - 5 B 21.75
Ob dabei ein Geldausgleich nach § 44 Abs. 3 Satz 2 FlurbG zulässig ist, kann, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 21. Januar 1969 - BVerwG 4 CB 10.68 - (RzF § 44 III/2 S. 11) ausgeführt hat, nur nach Lage des Einzelfalles beurteilt werden und entzieht sich damit einer grundsätzlichen Klärung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2026 - 32 D 24/24
Flurbereinigungsverfahren; Einleitungsbeschluss; Änderungsbeschluss; …
Rn. 78 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.11.1978 - 5 B 21.75 -, RzF 28 zu § 134 Abs. 2 FlurbG; OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 30.8.2023 - 70 A 2/22 -, juris Rn. 30; Nds. OVG, Urteil vom 6.3.2013 - 15 KF 8/11 -, juris Rn. 24.Rn. 81 Vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 29.11.1978 - 5 B 21.75 -, RzF 28 zu § 134 Abs. 2 FlurbG (Ausscheiden einer Nachsichtgewährung zehn Jahre nach der unanfechtbar geworden Wertermittlung); Bay. VGH, Urteil vom 26.10.2006 - 13 A 05.2432 -, juris Rn. 14 (Ausscheiden einer Nachsichtgewährung zwei Jahre nach Bekanntgabe des unanfechtbar gewordenen Flurbereinigungsplans); Nds. OVG, Urteil vom 6.3.2013 - 15 KF 8/11 -, juris Rn. 24 (Ausscheiden einer Nachsichtgewährung bei einem unter zwei Jahren liegenden Zeitraum).
- OVG Niedersachsen, 08.07.2015 - 15 KF 6/13
Abfindung; Abfindungsdefizit; Bauerwartungsland; Enteignung; …
Bei der erforderlichen Abwägung ist außerdem der Zeitablauf zwischen dem Eintritt der Säumnis und der Erhebung des verspäteten Rechtsmittels zu berücksichtigen; aus dem Beschleunigungsgrundsatz ergeben sich zeitliche Grenzen für die im Ermessen der Behörde stehende Nachsichtgewährung (…BVerwG, Urt. v. 7.5.1965 - 4 C 78.65 -, juris, und Beschl. v. 29.11.1978 - 5 B 21.75 -, RzF § 134 Abs. 2 FlurbG). - OVG Thüringen, 17.01.2002 - 7 F 944/00
Agrarordnung, Flurbereinigung; Agrarordnung, Flurbereinigung; …
Da auf dem Gebiet des Flurbereinigungsrechts nicht nur das Verwaltungsverfahren, sondern auch das gerichtliche Verfahren beschleunigt durchzuführen ist, hat das Gericht in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Nachsichtgewährung nach § 134 FlurbG vorliegen (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1963 - I B 141.61 -, RzF - 3 - zu § 134 Abs. 2 FlurbG = BVerwGE 15, 271, 273; Urteil vom 7. Mai 1965 - IV C 78.65 -, BVerwGE 21, 93 ff. = RzF - 4 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG; Beschluss vom 29. November 1978 - 5 B 21.75 -, RzF - 30 - zu § 134 Abs. 2 FlurbG) und ist nicht an die Entscheidung der Behörde zur Frage der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs gebunden.
- VGH Bayern, 03.03.2022 - 13 A 21.1148
Zur Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung der Ausführungsanordnung nach § …
Rn. 22 Da auf dem Gebiet des Flurbereinigungsrechts nicht nur das Verwaltungsverfahren, sondern auch das gerichtliche Verfahren beschleunigt durchzuführen ist, hat das Gericht in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Nachsichtgewährung nach § 134 FlurbG vorliegen und ist nicht an die Entscheidung der Behörde zur Frage der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs gebunden (…vgl. BVerwG, B.v. 12.2.1963 - I B 141.61 - BVerwGE 15, 271 - RzF 3 zu § 134 Abs. 2 FlurbG - juris Rn. 16; U.v. 7.5.1965 - IV C 78.65 - BVerwGE 21, 93 ff. - RzF 4 zu § 59 Abs. 2 FlurbG - juris; B.v. 29.11.1978 - 5 B 21.75 - RzF 30 zu § 134 Abs. 2 FlurbG;… siehe zum Ganzen: ThürOVG, U.v. 17.1.2002 - 7 F 944/00 - RdL 2002, 275 - juris Rn. 27;… Mayr in Wingerter/Mayr a.a.O. § 142 Rn. 5). - BVerwG, 06.05.1987 - 5 B 153.85
Auswirkungen einer Nichtverzeichnung einer neu begründeten Dienstbarkeit in dem …
Soweit mit diesen Ausführungen auf das Vorliegen besonderer Umstände hingewiesen werden sollte, die eine Nachsichtgewährung hinsichtlich ihres verspäteten Widerspruchsvorbringens nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG hätten rechtfertigen können, wäre darauf hinzuweisen, daß durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, welche Grundsätze bei der Anwendung dieser Bestimmungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217; BVerwGE 21, 93 = RdL 1965, 244; Beschlüsse vom 19. November 1970 - BVerwG 4 B 51.69 - <RdL 1971, 72> und 29. November 1978 - BVerwG 5 B 21.75 - sowie Urteil vom 21. März 1978 - BVerwG 5 C 57.76 - <RdL 1979, 38 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 13>). - BVerwG, 10.01.1991 - 5 B 123.90
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Widerspruch gegen …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Flurbereinigungsgerichte in eigener Zuständigkeit berechtigt, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen des § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 FlurbG für eine Nachsichtgewährung vorliegen (vgl. BVerwGE 15, 271 [BVerwG 12.02.1963 - I B 141/61] ; 21, 93 [BVerwG 07.05.1965 - IV C 24/65] sowie Beschluß vom 29. November 1978 - BVerwG 5 B 21.75 - ). - BVerwG, 28.12.1987 - 5 B 96.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulassung eines verspäteten …
Soweit mit den verfassungsrechtlichen Bedenken, die in der Beschwerde gegen die in § 44 Abs. 1 Satz 4 FlurbG enthaltene Regelung des für die Gleichwertigkeit der Abfindung maßgeblichen Zeitpunktes in den Fällen der vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG) erhoben werden, besondere Umstände geltend gemacht werden, die eine Nachsichtgewährung hinsichtlich des verspäteten Widerspruchsvorbringens nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG rechtfertigen sollen, ist darauf hinzuweisen, daß durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt ist, welche Grundsätze bei der Anwendung dieser Bestimmungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217; BVerwGE 21, 93 = RdL 1965, 244 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 2; Beschlüsse vom 19. November 1970 - BVerwG 4 B 51.69 - <RdL 1971, 72> und 29. November 1978 - BVerwG 5 B 21.75 - sowie Urteil vom 21. März 1978 - BVerwG 5 C 57.76 -<RdL 1979, 38 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 13>). - BVerwG, 12.12.1979 - 5 ER 234.79
Rechtsmittel
Die Klägerin hat ein Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht geführt, das durch die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem ergangenen Urteil mit Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1978 - BVerwG 5 B 21.75 - abgeschlossen worden ist.
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