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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 27.01.2005 - 5 B 211/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10498
OVG Brandenburg, 27.01.2005 - 5 B 211/04 (https://dejure.org/2005,10498)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2005 - 5 B 211/04 (https://dejure.org/2005,10498)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 5 B 211/04 (https://dejure.org/2005,10498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § ... 80 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; StVG § 4; ; StVG § 4 Abs. 3; ; StVG § 4 Abs. 3 Satz 1; ; StVG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; StVG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; StVG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Satz 2; ; StVG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; ; StVG § 4 Abs. 5; ; StVG § 4 Abs. 5 Satz 1; ; StVG § 4 Abs. 5 Satz 2; ; StVG § 4 Abs. 7 Satz 2

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    18 Punkte - Zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Generelle Vermutung der Ungeeignetheit bei Erreichen der Achtzehn-Punkte-Grenze; Rechtfertigung der grundsätzlich zwingenden Entziehung der Fahrerlaubnis beim Erreichen von Achtzehn Punkten; Sinn und Zweck des abgestuften Maßnahmenkatalogs des § 4 Straßenverkehrgesetz ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2003 - 19 B 337/03

    Punktestand eines Fahrerlaubnisinhabers zwischen 14 und 17 Punkten

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.01.2005 - 5 B 211/04
    Mit der Zielrichtung des in § 4 StVG normierten Punktsystems, dem Fahrerlaubnisinhaber Angebote und Hilfestellungen zum Abbau von Defiziten zu geben, stellt sich der Maßnahmenkatalog als ein verhältnismäßiger Ausgleich dafür dar, dass nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG bei Erreichen von 18 Punkten und mehr generell die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vermutet wird (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2003 - 19 B 337/03 -, NVwZ-RR 2003, 681;… zur Fiktion der Ungeeignetheit auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 4 StVG, Rdn. 14).

    Ein solcher Punktestand rechtfertigt die gesetzliche Ungeeignetheitsvermutung nur deshalb, weil es sich nach der Wertung des Gesetzgebers um einen uneinsichtigen Mehrfachtäter handelt, der sämtliche Angebote und Hilfestellungen zum Abbau von vorhandenen Defiziten und auch die Möglichkeiten, durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und einer verkehrspsychologischen Beratung "Bonus-Gutschriften" zu erhalten (§ 4 Abs. 4 StVG), nicht oder nicht hinreichend genutzt hat (…vgl. Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze, BR-Drucks. 821/96, S. 53; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2003 - 19 B 337/03 -, a.a.O.).

    Diese Bewertung und die gesetzliche Ungeeignetheitsvermutung können freilich nur greifen, wenn die in § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich auch ins Werk gesetzt werden, so dass die damit verbundenen Warn- und Appellfunktionen überhaupt wirksam werden können; anderenfalls wäre, wie auch § 4 Abs. 5 StVG deutlich macht, eine Rechtfertigung für die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG geregelte Fiktion der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben (ebenso OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 2. Februar 2000 - 19 B 1886/99 -, NZV 2000, 219, und vom 21. März 2003, a.a.O.; Thüringer OVG, Beschluss vom 12. März 2003 - 2 EO 688/02 -, NJW 2003, 2770).

  • OVG Thüringen, 12.03.2003 - 2 EO 688/02

    Anknüpfungszeitpunkt bei der Anwendung des Punktsystems ("Tattagprinzip"); …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.01.2005 - 5 B 211/04
    Diese Bewertung und die gesetzliche Ungeeignetheitsvermutung können freilich nur greifen, wenn die in § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich auch ins Werk gesetzt werden, so dass die damit verbundenen Warn- und Appellfunktionen überhaupt wirksam werden können; anderenfalls wäre, wie auch § 4 Abs. 5 StVG deutlich macht, eine Rechtfertigung für die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG geregelte Fiktion der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben (ebenso OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 2. Februar 2000 - 19 B 1886/99 -, NZV 2000, 219, …und vom 21. März 2003, a.a.O.; Thüringer OVG, Beschluss vom 12. März 2003 - 2 EO 688/02 -, NJW 2003, 2770).

    Dass der Antragsgegner, wie er in der Beschwerdeerwiderung ausführt, über diesen Verkehrsverstoß erst am 17. September 2002 informiert worden sei, ist für die Errechung des für die Anwendung des § 4 StVG maßgeblichen Punktestandes unerheblich (vgl. dazu im Einzelnen den vorerwähnten Beschluss des 4. Senats des beschließenden Gerichts vom 16. Juli 2003 - 4 B 145/03 -, DAR 2004, 46, 47 f.; ferner Thüringer OVG, Beschluss vom 12. März 2003 - 2 EO 688/02 -, NJW 2003, 2770: sog. "Tattagprinzip") und hätte dem Antragsgegner im Übrigen erst Recht Anlass geben müssen, schon wegen des damit auch für ihn ersichtlich gewordenen Fehlers bei der unter dem 4. September 2002 erfolgten Mitteilung des Punktestandes jedenfalls nach dem 17. September 2002 (erneut) an den Antragsteller heranzutreten.

  • OVG Brandenburg, 16.07.2003 - 4 B 145/03

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis ; Warnfunktion der der …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.01.2005 - 5 B 211/04
    Dementsprechend hat der bisher mit dem Fahrerlaubnisrecht befasst gewesene 4. Senat des beschließenden Gerichts bereits im Beschluss vom 16. Juli 2003 - 4 B 145/03 - (DAR 2004, 46 ff.) wie folgt ausgeführt:.

    Dass der Antragsgegner, wie er in der Beschwerdeerwiderung ausführt, über diesen Verkehrsverstoß erst am 17. September 2002 informiert worden sei, ist für die Errechung des für die Anwendung des § 4 StVG maßgeblichen Punktestandes unerheblich (vgl. dazu im Einzelnen den vorerwähnten Beschluss des 4. Senats des beschließenden Gerichts vom 16. Juli 2003 - 4 B 145/03 -, DAR 2004, 46, 47 f.; ferner Thüringer OVG, Beschluss vom 12. März 2003 - 2 EO 688/02 -, NJW 2003, 2770: sog. "Tattagprinzip") und hätte dem Antragsgegner im Übrigen erst Recht Anlass geben müssen, schon wegen des damit auch für ihn ersichtlich gewordenen Fehlers bei der unter dem 4. September 2002 erfolgten Mitteilung des Punktestandes jedenfalls nach dem 17. September 2002 (erneut) an den Antragsteller heranzutreten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 19 B 1886/99

    Punktestand eines Fahrerlaubnisinhabers über 14 oder 18 Punkten

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.01.2005 - 5 B 211/04
    Diese Bewertung und die gesetzliche Ungeeignetheitsvermutung können freilich nur greifen, wenn die in § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich auch ins Werk gesetzt werden, so dass die damit verbundenen Warn- und Appellfunktionen überhaupt wirksam werden können; anderenfalls wäre, wie auch § 4 Abs. 5 StVG deutlich macht, eine Rechtfertigung für die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG geregelte Fiktion der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben (ebenso OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 2. Februar 2000 - 19 B 1886/99 -, NZV 2000, 219, …und vom 21. März 2003, a.a.O.; Thüringer OVG, Beschluss vom 12. März 2003 - 2 EO 688/02 -, NJW 2003, 2770).
  • OVG Hamburg, 25.11.1999 - 3 Bs 393/99

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis; Notwendigkeit …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.01.2005 - 5 B 211/04
    Erforderlich ist mithin, dass die einzelnen Schritte des Maßnahmenkatalogs vor der Entziehung der Fahrerlaubnis erfolglos durchlaufen werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 25. November 1999 - 3 Bs 393/99 -, NJW 2000, 1353 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2002 - 1 L 18/02 -, NZV 2002, 431; vgl. auch VG Potsdam, Beschluss vom 16. September 2002 - 10 L 580/02 -, veröffentlicht in juris; a. A. VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 11 A 286/02 -, NZV 2002, 338 f.)".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2002 - 1 L 18/02

    Zulässigkeit einer auf Punkteabzug gerichteten Verpflichtungsklage; Entscheidung …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.01.2005 - 5 B 211/04
    Erforderlich ist mithin, dass die einzelnen Schritte des Maßnahmenkatalogs vor der Entziehung der Fahrerlaubnis erfolglos durchlaufen werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 25. November 1999 - 3 Bs 393/99 -, NJW 2000, 1353 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2002 - 1 L 18/02 -, NZV 2002, 431; vgl. auch VG Potsdam, Beschluss vom 16. September 2002 - 10 L 580/02 -, veröffentlicht in juris; a. A. VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 11 A 286/02 -, NZV 2002, 338 f.)".
  • VG Berlin, 31.01.2002 - 11 A 286.02

    Sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten; Punkterabatt vor …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.01.2005 - 5 B 211/04
    Erforderlich ist mithin, dass die einzelnen Schritte des Maßnahmenkatalogs vor der Entziehung der Fahrerlaubnis erfolglos durchlaufen werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 25. November 1999 - 3 Bs 393/99 -, NJW 2000, 1353 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2002 - 1 L 18/02 -, NZV 2002, 431; vgl. auch VG Potsdam, Beschluss vom 16. September 2002 - 10 L 580/02 -, veröffentlicht in juris; a. A. VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 11 A 286/02 -, NZV 2002, 338 f.)".
  • VG Potsdam, 16.09.2002 - 10 L 580/02

    Die Warnfunktion der Maßnahmen nach dem Punktsystem

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.01.2005 - 5 B 211/04
    Erforderlich ist mithin, dass die einzelnen Schritte des Maßnahmenkatalogs vor der Entziehung der Fahrerlaubnis erfolglos durchlaufen werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 25. November 1999 - 3 Bs 393/99 -, NJW 2000, 1353 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2002 - 1 L 18/02 -, NZV 2002, 431; vgl. auch VG Potsdam, Beschluss vom 16. September 2002 - 10 L 580/02 -, veröffentlicht in juris; a. A. VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 11 A 286/02 -, NZV 2002, 338 f.)".
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.2005 - 1 M 154/05

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Punktesystem; Punktestand; Reduzierung; Rechtskraft; …

    Nur die nach Auffassung des Senats vorzunehmende Reduzierung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG wird dem Punktesystem bzw. der gesetzlichen Ungeeignetheitsvermutung bei Erreichung eines Punktestandes von 18 gerecht: Die mit Erreichung dieses Punktestandes verbundene Wertung des Gesetzgebers, es handele sich um einen uneinsichtigen Mehrfachtäter, ist nur deshalb gerechtfertigt, weil bzw. wenn die betreffende Person sämtliche Angebote und Hilfestellungen zum Abbau von vorhandenen Defiziten und auch die Möglichkeiten, durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und einer verkehrspsychologischen Beratung "Bonus-Gutschriften" zu erhalten, nicht oder nicht hinreichend nutzt (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 27.01.2005 - 5 B 211/04 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2006 - 1 M 10/06

    Ergreifen einer vorgesehenen Maßnahme nach dem Punktesystem

    Die mit Erreichung eines Punktestandes von 18 verbundene Wertung des Gesetzgebers, es handele sich um einen uneinsichtigen Mehrfachtäter, ist dabei nur deshalb gerechtfertigt, weil bzw. wenn die betreffende Person sämtliche Angebote und Hilfestellungen zum Abbau von vorhandenen Defiziten und auch die Möglichkeiten, durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und einer verkehrspsychologischen Beratung "Bonus-Gutschriften" zu erhalten, nicht oder nicht hinreichend nutzt (vgl. Beschluss des Senats vom 28.12.2005 - 1 M 154/05; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 27.01.2005 - 5 B 211/04 -, juris).
  • VG Cottbus, 24.10.2007 - 2 L 344/07

    Dauerhafte Punktereduzierung durch Punkteabzug nach § 4 Abs. 5 StVG

    Wenn die zu einem Punktestand von 18 Punkten führende Verfehlung zuvor schon begangen wurde, verfehlt die Maßnahme, da der Betroffene sein Verhalten nicht mehr ändern kann, aber ihren Zweck (vgl. hierzu auch OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2005 -5 B 211/04- und Beschluss vom 16. Juli 2003 -4 B 145/03-, jeweils veröffentlicht in Juris; Beschluss der Kammer vom 06. Mai 2003 -2 L 602/02-).
  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2011 - 7 L 194/11

    Fahrerlaubnis, Punktesystem, Mehrfachtäter

    Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf einen Beschluss des OVG Brandenburg vom 27. Januar 2005 (5 B 211/04 - VRS 2005, S. 316 ff) vorträgt, die Aufforderung zu einem Aufbauseminar sei nicht ausreichend gewesen, der Antragsteller habe zusätzlich verwarnt werden müssen, ist dies unzutreffend.
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