Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 13.07.2012 - 5 B 218/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsKAG § 17, § 18, § 19 Abs. 1
Abwasserbeitrag, Eingemeindung, Ersetzung bestehendem Ortsrecht, Teilflächenabgrenzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 23.04.2012 - 2 L 64/12
- OVG Sachsen, 13.07.2012 - 5 B 218/12
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Sachsen, 23.10.2012 - 5 B 235/12
Abwasserbeitrag, Teilflächenabgrenzung, Streuobstwiese
Insoweit korrespondiert § 19 Abs. 1 SächsKAG mit § 18 Abs. 1 SächsKAG, der jedes Grundstück seiner baulichen oder sonstigen Nutzungsmöglichkeit entsprechend der Beitragspflicht unterwirft (SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, Rn. 14).Rn. 9 Abzugrenzen sind lediglich Flächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen baulich nicht genutzt werden können, wenn auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (…SächsOVG, Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl. 1999, 271; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, Rn. 15).
- OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13
Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung; …
Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; SächsOVG, NK- Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl. - OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11
Gerechte Verteilung der Beitragslast aufgrund des Nutzflächenmaßstabs bei …
Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; SächsOVG, NK-Urt. v. 13. April 1999 - 2 S 627/95 -, SächsVBl.
- OVG Sachsen, 17.06.2015 - 5 A 483/13
Schmutzwasserbeitrag, Streuobstwiese, Biotopkartierung, bauakzessorische Nutzung, …
In diesem Fall ist eine Teilflächenabgrenzung dann vorzunehmen, wenn auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20;… Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9). - OVG Sachsen, 22.02.2016 - 5 A 340/15
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel, Divergenz, …
Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015, SächsVBl. 2016, 30 Rn. 46; Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; NK-Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl. - OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13
Schmutzwasserbeitrag; Voraussetzungen der Teilflächenabgrenzung; überschlägige …
Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 46; Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; NK-Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl. - VG Dresden, 22.01.2013 - 2 K 1038/11
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines erneuten Schmutzwasserbeitrags für ein …
Insoweit korrespondiert § 19 Abs. 1 SächsKAG mit § 18 Abs. 1 SächsKAG, der jedes Grundstück seiner baulichen oder sonstigen Nutzungsmöglichkeit entsprechend der Beitragspflicht unterwirft (vgl. SächsOVG, B. v. 23.10.2012 - 5 B 235/12 -, [...]; B. v. 13.07.2012 - 5 B 218/12 -, [...]). - OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 823/11
Teilflächenabgrenzung, Billigkeitsmaßnahmen, Kleinsiedlungsgebiet, …
Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; SächsOVG, NK-Urt. v. 13. April 1999 - 2 S 627/95 -, SächsVBl.
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 18.09.2012 - 5 B 218/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Anrechnung von Rente auf Beamtenversorgung; Sofortvollzug
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus VG Magdeburg, 18.09.2012 - 5 B 218/12
Rn. 8 Abgesehen davon, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 30.09.1987 (2 BvR 933/82, juris) diese Regelung bereits für verfassungsmäßig erklärt hat, bestehen diesbezüglich auch seitens der Kammer keinerlei Bedenken. - BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08
Zulässigkeit einer Kürzung der Versorgungsbezüge eines Beamten durch das …
Auszug aus VG Magdeburg, 18.09.2012 - 5 B 218/12
Denn das Bundesverfassungsgericht hat in der genannten Entscheidung und auch später (Beschluss vom 16.03.09, 2 BvR 1003/08) ausgeführt, dass alleinentscheidend sei, dass der Beamte im Ruhestand amtsangemessen alimentiert wird. - VG Magdeburg, 20.11.2012 - 5 A 201/11
Anrechnung von Rente auf Beamtenversorgung
Auszug aus VG Magdeburg, 18.09.2012 - 5 B 218/12
Im Klageverfahren 5 A 201/11 MD hat das Gericht entsprechend der Wertschätzung des Klägers den monatlichen Kürzungsbetrag, um welchen es geht, auf 59, 42 Euro bemessen.
- VG Magdeburg, 20.11.2012 - 5 A 201/11
Anrechnung von Rente auf Beamtenversorgung
Rn. 13 Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt das Gericht zunächst Bezug auf die zutreffende Begründung des Widerspruchsbescheides vom 17.06.2011 (§ 117 Abs. 5 VwGO) sowie auf die Begründung des Beschlusses des Gerichts vom 18.09.2012 ( 5 B 218/12 MD), mit welchem die Anordnung des Sofortvollzuges der Ruhensregelung durch die Kammer bestätigt worden ist.
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