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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.1989 - 5 B 23.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5581
BVerwG, 15.03.1989 - 5 B 23.89 (https://dejure.org/1989,5581)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1989 - 5 B 23.89 (https://dejure.org/1989,5581)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1989 - 5 B 23.89 (https://dejure.org/1989,5581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Kündigungszustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen Kündigung - Verfahrensfehler - Fehlen eines Zugangsmangels

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.02.1977 - 2 AZR 687/75

    Zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufgrund der SchwbG § 12 ff

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 5 B 23.89
    Insonderheit ist höchstrichterlich geklärt, daß bei Versäumung der Antragsfrist die Hauptfürsorgestelle den Antrag ohne weitere Prüfung abzulehnen hat und damit der Arbeitgeber sein Recht zur außerordentlichen Kündigung endgültig verliert (vgl. BAG, Beschluß vom 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - <BAG 29, 17/25 f. = AP Nr. 1 zu § 12 SchwbG mit Anm. Brox>).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 76.78
    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 5 B 23.89
    Das Fehlen des Nachweises über den Zugang der Anhörungsmitteilung des Gerichts begründet jedoch nur dann einen wesentlichen Mangel des Gerichtsverfahrens, der zur Aufhebung des angefochtenen Gerichtsbeschlusses und zur Zurückverweisung führt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.78 - ), wenn sich der Rechtsmittelführer darauf beruft, das Anhörungsschreiben nicht erhalten zu haben.
  • BVerwG, 12.02.1965 - V ER 224.64
    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 5 B 23.89
    Zwar verzichtet der Senat in diesen Fällen darauf, von der armen Partei eine Begründung der beabsichtigten Nichtzulassungsbeschwerde in einer den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise zu verlangen (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1965 - BVerwG 5 ER 224.64 - <NJW 1965, 1293 = MDR 1965, 410>).
  • BVerwG, 22.02.1965 - VIII ER 202.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 5 B 23.89
    Jedoch muß die mittellose Partei, um gemäß § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist zu erhalten, innerhalb der offenen Frist alles Erforderliche und ihr Zumutbare getan haben, um die Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe herbeizuführen (BVerwG, Beschluß vom 22. Februar 1965 - BVerwG 8 ER 202.63 - <NJW 1965, 1038>).
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen …

    Dies ist Sache der dafür zuständigen Behörden bzw. der für die Anfechtungsklage zuständigen Verwaltungsgerichte (vgl. Senat 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - BAGE 29, 17, 25; BVerwG 15. März 1989 - 5 B 23.89 - Buchholz 436.61 § 21 SchwbG Nr. 2).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 5 B 186.95

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten durch Arbeitgeber, …

    Höchstrichterlich geklärt ist, daß bei Versäumung der Antragsfrist die Hauptfürsorgestelle den Antrag ohne weitere Prüfung abzulehnen hat und damit der Arbeitgeber sein Recht zur außerordentlichen Kündigung endgültig verliert (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 5 B 23.89 - § 21 SchwbG Nr. 2 unter Hinweis auf BAG, Beschluß vom 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - <BAG 29, 17, 25 f. = AP Nr. 1 zu § 12 SchwbG m. Anm. Brox>).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.1994 - 4 L 6200/93

    Beantragung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Beigeladenen; …

    Bei Versäumung der in § 21 Abs. 2 SchwbG bestimmten Antragsfrist habe die Hauptfürsorgestelle nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 15.3.1989 - BVerwG 5 B 23.89 -, Buchholz Nr. 2 zu § 21) den Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ohne weitere Prüfung abzulehnen, wodurch der Arbeitgeber sein Recht zur außerordentlichen Kündigung endgültig verliere.
  • BVerwG, 20.09.1991 - 3 C 36.88

    Gewährung rechtlichen Gehörs als Pflicht des Oberverwaltungsgerichts nach dem …

    Das genügt, um bei fehlender Zustellung festzustellen, daß der Zugang des Anhörungsschreibens nicht nachgewiesen und demzufolge die vorgeschriebene Anhörung des Klägers unterblieben ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.70 - Buchholz 312 EntlG Nr. 12; Urteil vom 27. Juni 1904 - BVerwG 9 C 44.84 - NVwZ 1984 S. 792; Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 5 B 23.89 - Buchholz 436.61 § 21 Nr. 2).
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