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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 25.06.2015 - 5 B 2312/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15074
VG Oldenburg, 25.06.2015 - 5 B 2312/15 (https://dejure.org/2015,15074)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 25.06.2015 - 5 B 2312/15 (https://dejure.org/2015,15074)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 5 B 2312/15 (https://dejure.org/2015,15074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs 1 S 2 StrG ND; § 80 Abs 5 VwGO
    Bestimmtheit; intendiertes Ermessen; Fahrradverkehr; Fußgängerzone; Insel; Kfz-Verkehr; Lieferverkehr; Teileinziehung; überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung der Stadt Borkum über neue Fußgängerzone bestätigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.06.2015 - 5 B 2312/15
    Rn. 36 Dabei hat sie zutreffend die tendenziell schwache Position des Anliegers zugrunde gelegt, der aus dem sog. Anliegergebrauch weder Anspruch auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs noch auf Schutz vor Änderung oder Einziehung hat (vgl. nur § 14 Abs. 2 NStrG; grundlegend: vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7.99 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 12. August 2008 - 12 LA 106/07 - Bay. VGH, Urteil vom 15. März 2006 - 8 B 05.1356 -, juris).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.06.2015 - 5 B 2312/15
    Rn. 36 Dabei hat sie zutreffend die tendenziell schwache Position des Anliegers zugrunde gelegt, der aus dem sog. Anliegergebrauch weder Anspruch auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs noch auf Schutz vor Änderung oder Einziehung hat (vgl. nur § 14 Abs. 2 NStrG; grundlegend: vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7.99 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 12. August 2008 - 12 LA 106/07 - Bay. VGH, Urteil vom 15. März 2006 - 8 B 05.1356 -, juris).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.06.2015 - 5 B 2312/15
    In der Tat gewährleistet der Anliegergebrauch nur die Verbindung eines Grundstücks mit dem öffentlichen Wegenetz schlechthin, garantiert aber nicht die Leichtigkeit und Bequemlichkeit des Zu- und Abgangs, so dass die Anlieger grundsätzlich Umwege und Erschwernisse in Kauf zu nehmen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. August 1982 - 4 C 58.80 -, juris).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Verfassungsmäßigkeit der Behandlung der Klage eines Busunternehmers gegen die …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.06.2015 - 5 B 2312/15
    Vielmehr ist die bis zur Teileinziehung vorhandene Möglichkeit eines Unternehmers zur Nutzung des fraglichen Straßenraums im Rahmen des Gemeingebrauchs als bloße, von Art. 14 Abs. 1 GG nicht geschützte tatsächliche Gegebenheit zu werten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.06.2015 - 5 B 2312/15
    Rn. 26 "Die Regelungen in § 8 Abs. 1 Satz 1 NStrG zur Einziehung und in Satz 2 zur Teileinziehung einer Straße stellen sog. Soll-Vorschriften dar, die dadurch gekennzeichnet sind, dass bei Vorliegen ihrer tatbestandlichen Voraussetzungen die vorgesehene Rechtsfolge in der Regel ausgesprochen werden soll und Abweichungen nur in atypischen Fällen gestattet werden (BVerwG, Urt. v. 17.9.1987 - 5 C 26.84 -, BVerwGE 78, 105;… Wolff, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 114 Rdnrn. 138 ff.;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 114 Rdnr. 21;… Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 40 Rdnr. 26).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06

    Absehen von einer straßenrechtlichen Einziehung trotz Vorliegen der …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.06.2015 - 5 B 2312/15
    In Bezug auf die Einziehung einer Straße hat der Senat in seinem Urteil vom 18. Juli 2006 - 12 LB 116/06 -, V.n.b.) ausgeführt, dass die in § 8 Abs. 1 Satz 1 NStrG genannten beiden Tatbestandsalternativen, nämlich die mangelnde Verkehrsbedeutung oder die für eine Beseitigung sprechenden überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohls, gerichtlich voll überprüfbare unbestimmte Rechtsbegriffe sind (…vgl. auch Herber, in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kap. 10 Rdnr. 12.2) und dass im Rahmen der zweiten Alternative auch städtebauliche Gründe verfolgt werden können, die dem zuständigen Straßenbaulastträger einen planerischen Spielraum eröffnen.
  • VG Freiburg, 31.08.2009 - 1 K 1055/09

    Freiwilliges Unterlassen der Mitwirkung eines Ratsmitglieds an Beschluss

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.06.2015 - 5 B 2312/15
    Unabhängig davon, dass in aller Regel bei der Einrichtung von Fußgängerzonen überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit den Ausschluss des Kfz-Verkehrs erforderlich machen (…vgl. Sauthoff, a.a.O., Rn. 257 unter Hinweis auf VGH BW, Urteil vom 23. September 1993 - 5 S 2092/92 -, juris und VG Freiburg, Beschluss vom 31. August 2009 - 1 K 1055/09 -, juris), hat der Rat der Antragsgegnerin bezogen auf die örtlichen Besonderheiten und die Verhältnisse der streitigen Straßenteile gewichtige Gründe des öffentlichen Wohls für einen weitgehenden Ausschluss des Kfz- und Fahrradverkehrs benannt und abgewogen:.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 5 S 2092/92

    Beschränkung des Anliegerrechts auf Zufahrt zum eigenen Grundstück durch …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.06.2015 - 5 B 2312/15
    Unabhängig davon, dass in aller Regel bei der Einrichtung von Fußgängerzonen überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit den Ausschluss des Kfz-Verkehrs erforderlich machen (…vgl. Sauthoff, a.a.O., Rn. 257 unter Hinweis auf VGH BW, Urteil vom 23. September 1993 - 5 S 2092/92 -, juris und VG Freiburg, Beschluss vom 31. August 2009 - 1 K 1055/09 -, juris), hat der Rat der Antragsgegnerin bezogen auf die örtlichen Besonderheiten und die Verhältnisse der streitigen Straßenteile gewichtige Gründe des öffentlichen Wohls für einen weitgehenden Ausschluss des Kfz- und Fahrradverkehrs benannt und abgewogen:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 L 80/19

    Teileinziehung einer Straße zur Erweiterung einer Fußgängerzone

    Vielmehr ist im Hinblick auf diese Gesichtspunkte davon ausgehen, dass in der Regel bei der Einrichtung von Fußgängerzonen überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit bestehen (in diesem Sinne: VGH BW…, Urteil vom 23. September 1993 - 5 S 2092/92 - juris Rn. 38; VG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 B 2312/15 - juris Rn. 28; VG Karlsruhe…, Urteil vom 18. Juli 2008 - 1 K 432/07 - juris Rn. 16).

    Dadurch wird das Regelungskonzept nicht in Frage gestellt und dem Grundsatz des Vorbehalts des Straßenrechts Rechnung getragen (vgl. hierzu VG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 B 2312/15 - juris Rn. 33; VGH BW…, Urteil vom 23. September 1993 - 5 S 2092/92 - juris Rn. 44).

  • VG Oldenburg, 25.06.2015 - 5 B 2300/15

    Entscheidung der Stadt Borkum über neue Fußgängerzone bestätigt

    Mit drei Beschlüssen vom 25. Juni 2015 (Az.: 5 B 2300/15, 5 B 2312/15 und 5 B 2363/15) hat das Verwaltungsgericht Oldenburg Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt, mit denen sich Anlieger gegen die Teileinziehung (Umwandlung in eine Fußgängerzone) von Teilen der Strandstraße sowie der Wilhelm-Bakker-Straße in der Innenstadt von Borkum gewandt hatten.
  • VG Oldenburg, 25.06.2015 - 5 B 2363/15

    Entscheidung der Stadt Borkum über neue Fußgängerzone bestätigt

    Mit drei Beschlüssen vom 25. Juni 2015 (Az.: 5 B 2300/15, 5 B 2312/15 und 5 B 2363/15) hat das Verwaltungsgericht Oldenburg Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt, mit denen sich Anlieger gegen die Teileinziehung (Umwandlung in eine Fußgängerzone) von Teilen der Strandstraße sowie der Wilhelm-Bakker-Straße in der Innenstadt von Borkum gewandt hatten.
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