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| VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Abordnung beamteter Professoren/Beendigung einer Abordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - 4 S 1060/88
Zur vorzeitigen Aufhebung einer befristeten Abordnung
Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20
Es handelt sich bei der Beendigung einer Abordnung auch nicht um ein Rücknahme- bzw. Widerrufsverfahren i.S.d. §§ 48, 49 VwVfG, da die beamtenrechtlichen Vorschriften zur Abordnung, hier § 30 LBG LSA i.V.m. § 46 Abs. 1 und 3 HSG LSA , den allgemeinen Regelungen zu Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten vorgehen (vgl. VGH Bayern…, Beschluss vom 15.07.2013 - 6 ZB 12.177 -, juris, Rn. 7, offen gelassen bei OVG Niedersachen…, Beschluss vom 23.08.2007 - 5 LA 123/06 -, juris, Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.1989 - 4 S 1060/88 -, juris, Rn. 29).Anders als bei einer (endgültigen) Versetzung ist diese Rückkehr von vorneherein vom Wesen der Abordnung erfasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.1989 - 4 S 1060/88 -, juris, Rn. 32).
In diesem kann der Antragsteller seine Argumente in jedem Fall vortragen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 03.09.2018 - 10 B 1126/18 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.1989 - 4 S 1060/88 -, juris, Rn. 31).
Allerdings kann das dienstliche Bedürfnis durch verwaltungspolitische Entscheidungen des Dienstherrn geprägt werden, die ihrerseits nur beschränkter gerichtlicher Prüfung unterliegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.1989 - 4 S 1060/88 -, juris, Rn. 34).
Dieses Vertrauen gründet auf der nach § 45 BeamtStG bestehenden Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. für § 37 LBG BW a.F. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.1989 - 4 S 1060/88 -, juris, Rn. 29).
- OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
Vorzeitige Beendigung der Abordnung an eine Verwaltungsbehörde - Abordnung eines …
Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20
Denn die durch den Gesetzgeber bezweckte effektive Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung (vgl. hierzu OVG Bremen, Urteil vom 07.08.2018 - 2 B 179/18 -, juris, Rn. 40) streitet auch bei einer Beendigung der Abordnung dafür, dass der Beamte der Maßnahme grundsätzlich unabhängig von Widerspruch und Anfechtungsklage (zunächst) zu folgen hat.Auch greift die Beendigung einer Abordnung nicht wie die Abordnung selbst in die Grundrechtspositionen aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ein, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass ein Professor an derjenigen Universität tätig wird, an die er berufen worden ist (vgl. zur vorzeitigen Beendigung der Abordnung eines Richters an eine Verwaltungsbehörde ohne dessen Zustimmung: OVG Bremen, Urteil vom 07.08.2018 - 2 B 179/18 -, juris, Rn. 41).
- VGH Bayern, 15.07.2013 - 6 ZB 12.177
Bundesbeamtenrecht; Bundespolizei; Abordnung zum Auswärtigen Amt; Aufhebung …
Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20
Es handelt sich bei der Beendigung einer Abordnung auch nicht um ein Rücknahme- bzw. Widerrufsverfahren i.S.d. §§ 48, 49 VwVfG, da die beamtenrechtlichen Vorschriften zur Abordnung, hier § 30 LBG LSA i.V.m. § 46 Abs. 1 und 3 HSG LSA , den allgemeinen Regelungen zu Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten vorgehen (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 15.07.2013 - 6 ZB 12.177 -, juris, Rn. 7, offen gelassen bei OVG Niedersachen…, Beschluss vom 23.08.2007 - 5 LA 123/06 -, juris, Rn. 5; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17.04.1989 - 4 S 1060/88 -, juris, Rn. 29).Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im allgemeinen nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sind, d.h. ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder jedenfalls maßgebend auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen als willkürlich erscheinen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 10.01.2011 - 1 M 2/11 -, juris, Rn. 12 ; VGH Bayern, Beschluss vom 15.07.2013 - 6 ZB 12.177 -, juris, Rn. 7; OVG Hamburg…, Beschluss vom 22.05.1996 - Bs I 13/96 -, juris, Rn. 5).
- BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20
In Fällen der gesetzlichen Sofortvollzugsanordnung ist darüber hinaus zu beachten, dass der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris, Rn. 21). - BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite …
Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20
Da bereits der "böse Schein" einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. August 2017 - OVG 11 S 49.17 -, juris, Rn. 5 ff.; BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11 -, juris, Rn. 10), ist eine Mitwirkung der Richterin am Verwaltungsgericht H. auszuschließen. - OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 11 S 49.17
Selbstablehnung eines Richters nach § 48 ZPO; Rechtliche Mitprüfung des Falles …
Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20
Da bereits der "böse Schein" einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2017 - OVG 11 S 49.17 -, juris, Rn. 5 ff.; BGH…, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11 -, juris, Rn. 10), ist eine Mitwirkung der Richterin am Verwaltungsgericht H. auszuschließen. - BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20
(vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 1966 - 2 BvE 2/64 -, juris, Rn. 22). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 10 B 1126/18
Untersagung der Nutzung von Räumen eines Gebäudes als Versammlungsstätte wegen …
Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20
In diesem kann der Antragsteller seine Argumente in jedem Fall vortragen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.09.2018 - 10 B 1126/18 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17.04.1989 - 4 S 1060/88 -, juris, Rn. 31). - OVG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 LA 123/06
Zulässigkeit einer Klage wegen der Aufhebung einer Abordnung zu …
Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20
Es handelt sich bei der Beendigung einer Abordnung auch nicht um ein Rücknahme- bzw. Widerrufsverfahren i.S.d. §§ 48, 49 VwVfG, da die beamtenrechtlichen Vorschriften zur Abordnung, hier § 30 LBG LSA i.V.m. § 46 Abs. 1 und 3 HSG LSA , den allgemeinen Regelungen zu Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten vorgehen (vgl. VGH Bayern…, Beschluss vom 15.07.2013 - 6 ZB 12.177 -, juris, Rn. 7, offen gelassen bei OVG Niedersachen, Beschluss vom 23.08.2007 - 5 LA 123/06 -, juris, Rn. 5; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17.04.1989 - 4 S 1060/88 -, juris, Rn. 29). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
Gleichzeitige Entscheidung des Senats in derselben Besetzung über die zu einem …
Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20
Vielmehr ist darauf abzustellen, ob unter den konkreten Umständen des Einzelfalles angesichts besonderer, im Einzelnen darzulegender tatsächlicher Umstände nach der Verkehrsauffassung die Unparteilichkeit des zur Entscheidungsfindung berufenen Richters nicht ausreichend gewahrt ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 -, juris, Rn. 17). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2013 - 1 M 108/13
Versetzung eines Beamten (Zu- und Wegversetzungsbedarf) und vorläufiger …
- BVerwG, 15.12.1992 - 1 DB 30.92
Rechtsmittel
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2011 - 1 M 2/11
Wegabordnung eines Leiters einer JVA bei Rechtsverstößen zu Lasten Gefangener
- BVerwG, 06.12.1974 - III C 81.70
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - Führende …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 4 M 91/21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entziehung von Zuständigkeiten eines …
Es kann offenbleiben, ob es sich dabei lediglich um eine objektiv-rechtliche Verpflichtung handelt, die den Mitgliedern der Universitäten keine eigenen Rechte gegenüber dem Antragsgegner gibt (vgl. hierzu VG Magdeburg, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - 5 B 235/20 -, juris, Rdnr. 29 ; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 19. März 2014 - 6 C 8.13 -, juris Rdnr. 33).
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