Rechtsprechung
| BVerwG, 19.12.1989 - 5 B 28.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des Nachschiebens von Kündigungsgründen ohne Einhaltung einer Frist - Angabe, der zu Kündigende sei Psychopath als Kündigungsgrund, wenn dieser Umstand zugleich Grund einer Behinderung ist - Fehlende Darlegungen zur Frage, inwiefern der Beschluss auf der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Schwerbehindert - außerordentliche Kündigung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.01.1989 - 12 B 86.00658
- BVerwG, 19.12.1989 - 5 B 28.89
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84
Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung
Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 5 B 28.89
Selbst wenn nämlich im Rahmen des § 18 Abs. 2 SchwbG - ebenso wie es im Falle des § 626 Abs. 2 BGB angenommen wird (BAG…, Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 260/78 - AP § 626 BGB - Nachschieben von Kündigungsgründen - Nr. 1 = NJW 1980, S. 2486; BAG, Urteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - NZA 1986, S. 674 = NJW 1986, S. 3159 [BAG 11.04.1985 - 2 AZR 239/84]) - der Arbeitgeber auch nach Ablauf der Frist des § 18 Abs. 2 SchwbG Kündigungsgründe wirksam nachzuschieben berechtigt wäre, würde dies die vom Berufungsgericht getroffene Entscheidung nicht zu ändern vermögen. - BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78
Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung - …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 5 B 28.89
Selbst wenn nämlich im Rahmen des § 18 Abs. 2 SchwbG - ebenso wie es im Falle des § 626 Abs. 2 BGB angenommen wird (BAG, Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 260/78 - AP § 626 BGB - Nachschieben von Kündigungsgründen - Nr. 1 = NJW 1980, S. 2486; BAG…, Urteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - NZA 1986, S. 674 = NJW 1986, S. 3159 [BAG 11.04.1985 - 2 AZR 239/84]) - der Arbeitgeber auch nach Ablauf der Frist des § 18 Abs. 2 SchwbG Kündigungsgründe wirksam nachzuschieben berechtigt wäre, würde dies die vom Berufungsgericht getroffene Entscheidung nicht zu ändern vermögen. - BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70
Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 5 B 28.89
Dies folgt aus § 18 Abs. 4 SchwbG und ebenso aus dem dahinterstehenden Gedanken, daß die gesundheitliche Schädigung, derentwegen der Schutz des Gesetzes gewährt wird, dem Arbeitgeber nicht zur Rechtfertigung außerordentlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses soll dienen können (vgl. Rewolle/Dörner, SchwbG, Bd. I, Stand Oktober 1989 § 21 Anm. IV;… Jung/Cramer, SchwbG, 3. Auflage 1987, § 21 RdN. 7; vgl. auch BVerwGE 39, 36 [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70]; BAG, Urteil vom 20. Dezember 1976 - 5 AZR 736/75 - AP § 18 SchwbG Nr. 1; BAG, Urteil vom 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75-AP § 12 SchwbG Nr. 1).
- BAG, 17.02.1977 - 2 AZR 687/75
Zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufgrund der SchwbG § 12 ff
Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 5 B 28.89
Dies folgt aus § 18 Abs. 4 SchwbG und ebenso aus dem dahinterstehenden Gedanken, daß die gesundheitliche Schädigung, derentwegen der Schutz des Gesetzes gewährt wird, dem Arbeitgeber nicht zur Rechtfertigung außerordentlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses soll dienen können (vgl. Rewolle/Dörner, SchwbG, Bd. I, Stand Oktober 1989 § 21 Anm. IV;… Jung/Cramer, SchwbG, 3. Auflage 1987, § 21 RdN. 7; vgl. auch BVerwGE 39, 36 [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70]; BAG, Urteil vom 20. Dezember 1976 - 5 AZR 736/75 - AP § 18 SchwbG Nr. 1; BAG, Urteil vom 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75-AP § 12 SchwbG Nr. 1). - BVerwG, 20.06.1973 - VI CB 10.73
Ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 5 B 28.89
Denn nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Beschwerdeführer mit der Darlegung weiterer Revisionsgründe ausgeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 20. Juni 1973 - BVerwG 6 CB 10.73 -und vom 5. Januar 1989 - BVerwG 4 NB 31.88 - ). - BVerwG, 05.01.1989 - 4 NB 31.88
Anforderungen an eine Nichtvorlagebeschwerde; Umfang des Abwägungsgebots im …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 5 B 28.89
Denn nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Beschwerdeführer mit der Darlegung weiterer Revisionsgründe ausgeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 20. Juni 1973 - BVerwG 6 CB 10.73 -und vom 5. Januar 1989 - BVerwG 4 NB 31.88 - ). - BAG, 20.12.1976 - 5 AZR 736/75
Schwerbehinderte: Zustimmungserfordernis der Hauptfürsorgestelle bei fristloser …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 5 B 28.89
Dies folgt aus § 18 Abs. 4 SchwbG und ebenso aus dem dahinterstehenden Gedanken, daß die gesundheitliche Schädigung, derentwegen der Schutz des Gesetzes gewährt wird, dem Arbeitgeber nicht zur Rechtfertigung außerordentlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses soll dienen können (vgl. Rewolle/Dörner, SchwbG, Bd. I, Stand Oktober 1989 § 21 Anm. IV;… Jung/Cramer, SchwbG, 3. Auflage 1987, § 21 RdN. 7; vgl. auch BVerwGE 39, 36 [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70]; BAG, Urteil vom 20. Dezember 1976 - 5 AZR 736/75 - AP § 18 SchwbG Nr. 1; BAG, Urteil vom 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75-AP § 12 SchwbG Nr. 1).
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines …
Ein derartiges Nachschieben von Kündigungsgründen ist aber dann unzulässig, wenn die Ausübung des Kündigungsrechts der präventiven Kontrolle durch die Hauptfürsorgestelle unterliegt, weil die nachgeschobenen Gründe nicht Gegenstand des Zustimmungsverfahrens waren und die Hauptfürsorgestelle keine Gelegenheit hatte zu prüfen, ob sie die spezifischen Belange des Schwerbehinderten überwiegen und deshalb die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Kündigungsschranke rechtfertigen (offengelassen im Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 5 B 28.89 - ; ebenso in BAGE 35, 190 für die ordentliche Kündigung;… verneinend: Gröninger/Thomas, SchwbG 1991 § 21, Rdnr. 13, im Ergebnis wie hier für den präventiven Kündigungsschutz nach § 102 BetrVG BAGE 35, 190 ff. sowie BAG, Urteile vom 11. April 1985 und vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - <NZA 1986, 677 f.>). - BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten …
Ein derartiges Nachschieben von Kündigungsgründen ist aber dann unzulässig, wenn die Ausübung des Kündigungsrechts der präventiven Kontrolle durch die Hauptfürsorgestelle unterliegt, weil die nachgeschobenen Gründe nicht Gegenstand des Zustimmungsverfahrens waren und die Hauptfürsorgestelle keine Gelegenheit hatte zu prüfen, ob sie die spezifischen Belange des Schwerbehinderten überwiegen und deshalb die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Kündigungsschranke rechtfertigen (offengelassen im Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 5 B 28.89 - ; ebenso in BAGE 35, 190 für die ordentliche Kündigung;… verneinend: Gröninger/Thomas, SchwbG 1991 § 21, Rdnr. 13; im Ergebnis wie hier für den präventiven Kündigungsschutz nach § 102 BetrVG BAGE 35, 190 ff. sowie BAG, Urteile vom 11. April 1985 und vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - <NZA 1986, 677 f.>). - VGH Bayern, 29.03.1990 - 12 B 89.1048
Nachprüfbarkeit der außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten durch …
Auch im Beschluß vom 19. Dezember 1989 Nr. 5 B 28.89 hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage unentschieden gelassen.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 12.09.1991 - 5 B 28.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Ersatzbauangebot; Zweckentfremdung; Abrißgenehmigung; Renditelosigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abrißgenehmigung; Nebenbestimmung; Verläßlichkeit; Renditenberechnung; Rechtsvorgänger; Reparatur
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.02.1989 - 13 A 388.85
- OVG Berlin, 12.09.1991 - 5 B 28.89
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin, 18.02.1988 - 5 B 58.87
Auszug aus OVG Berlin, 12.09.1991 - 5 B 28.89
Nicht abzuziehen sind dagegen die Investitionen, die zur Nachholung der früheren unterlassenen Maßnahmen getätigt werden müssen (wie Urteil vom 18. Februar 1988 - 5 B 58.87 - GE 1988, 471).
- KG, 28.05.2002 - 9 U 10531/99
Verletzung von Amtspflichten bei der Ablehnung eines Negativattests über die …
Hier sind die Grundsätze des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. September 1991 - 5 B 28.89 - nicht beachtet worden.Diese Entscheidung war bereits veröffentlicht worden (vgl. GE 1991, 1091 ff.).
(3) Ferner war nach dem Urteil des OVG Berlin vom 12. September 1991 - 5 B 28.89 - in gewissem Umfang auch ein Kostenansatz für die Beseitigung von Primärschäden zu billigen, wenn diese nicht durch Abnutzung und Witterungseinwirkung entstehen, denn nur für die Beseitigung derartiger Schäden kann der Eigentümer aus den laufenden Einnahmen eine Rücklage bilden.
Es fehlt jedoch eine Berechnung dieser Wertsteigerung sowie eine Gegenüberstellung mit dem beim Ankauf tatsächlich gezahlten Kaufpreis (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 12. September 1991 - 5 B 28.89 -, Seite 19).
- VG Berlin, 29.06.1995 - 13 A 394.92
Rechtmäßigkeit einer Wiederzuführungsaufforderung und der Versagung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG München, 30.01.2019 - M 9 K 16.1378
Verhältnis Negativattest zu Zweckentfremdungsgenehmigung bei schwerem Mangel bzw. …
Es kann angesichts dieses gesetzlichen Maßstabs und nach Sinn und Zweck der Vorschrift keinen Unterschied machen, ob die Investitionskosten aus Eigenkapital - damit wären keinerlei Zinszahlungen verbunden - oder über einen Kredit finanziert werden; eine Berücksichtigung angeblicher hoher Darlehenszinsen scheidet aus (a. A. wohl, ohne Begründung, OVG Berlin, U.v. 12.9.1991 - 5 B 28.89 - BeckRS 1991, 8199).
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