Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 22.03.2022 - 5 B 294/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
Zur Entnahmemöglichkeit nicht individualisierbarer Wölfe
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Antrag des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stattgegeben.
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Naturschützer klagen gegen Wolfsabschüsse - Die behördliche Ausnahmeerlaubnis ist trotz einiger Nutztier-Risse umstritten
- haz.de (Pressebericht, 23.03.2022)
Klage gegen Wolfsabschuss: Gericht gibt Tierschützern recht
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20
Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen
Auszug aus VG Oldenburg, 22.03.2022 - 5 B 294/22
Der Antrag ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere ist der Antragsteller als eine nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung (vgl. Anerkennungsbescheid des Umweltbundesamtes vom 25. Januar 2018) gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG antragsbefugt (vgl. ausführlich OVG Lüneburg , Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris).Das OVG Lüneburg hat in der Entscheidung über die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Lüneburg (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris) letztlich offengelassen, ob dieser Auffassung zu folgen ist.
Eine Halbierung des Streitwertes ist nicht vorzunehmen, da die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Hauptsache vorwegnimmt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 24.11.2020 - 4 ME 199/20
Alternativen, zumutbare; Art, streng geschützte; Artenschutz; …
Auszug aus VG Oldenburg, 22.03.2022 - 5 B 294/22
Ausreichend ist dabei, dass ein erheblicher Schaden droht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 -, juris).Das spricht dafür, dass ein Rissereignis nur dann in die Gefahrenprognose einbezogen werden kann, wenn für die betroffenen Nutztiere ein Mindestmaß an wolfsabweisendem Schutz gegeben war (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21
Austausch Rechtsgrundlage; Biotoptyp; Bodenbearbeitung; Dauerverwaltungsakt; …
Auszug aus VG Oldenburg, 22.03.2022 - 5 B 294/22
Dagegen überwiegt das Aussetzungsinteresse des Antragstellers in aller Regel, wenn sich der Rechtsbehelf als offensichtlich begründet erweist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 4 ME 231/21 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 21 B 74/24
Abschuss der Wölfin Gloria im Kreis Wesel bleibt gestoppt: Beschwerden des …
Rn. 25 Vgl. etwa VG Hannover, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 9 B 707/23 -, juris, Rn. 24 (sieben Rissereignisse mit einem bis elf getöteten Schafen sowie einem getöteten Rind); VG Oldenburg, Beschluss vom 22. März 2022 - 5 B 294/22 -, juris, Rn. 48 (drei Rissereignisse, die jeweils Rinder betrafen); Nds. OVG, Beschluss vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 -, juris, Rn. 15, 26 (zehn Rissereignisse, von denen fünf Pferde oder Rinder betrafen; Werteinbuße hinsichtlich der betroffenen Pferde von 17.200 EUR) und Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris, Rn. 26 (vier Rissereignisse, davon eines mit 32 getöteten Schafen). - OVG Niedersachsen, 09.05.2025 - 4 LB 108/24
Adressat; Äquivalenzgrundsatz; Artenschutz; Ausnahme; notwendige Beiladung; …
In den Jahren 2022, 2023 und 2024 waren nach Kenntnis des Senats insgesamt sieben derartige Verwaltungsakte Gegenstand von Anträgen gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, die der Kläger und andere Umweltvereinigungen gestellt haben (vgl. Senatsbeschl. v. 5.9.2024 - 4 ME 122/24 -, juris, Beschl. v. 19.7.2024 - 4 ME 125/24 -, juris und Beschl. v. 12.4.2024 - 4 ME 73/24 -, juris; VG Hannover, Beschl. v. 5.12.2023 - 9 B 4939/23 -, juris und Beschl. v. 30.1.2023 - 9 B 707/23 -, juris; VG Oldenburg, Beschl. v. 27.10.2022 - 5 B 3146/22 -, juris und Beschl. v. 22.3.2022 - 5 B 294/22 -, juris). - VG Braunschweig, 07.10.2025 - 2 B 152/25
Naturschutz; Ausnahmegenehmigung; Tötung; Wolf; Herdenschutz; Nutztierrisse; …
Es ist somit eine Gefahrenprognose erforderlich, die ausgehend von bereits erfolgten Rissvorfällen die Einschätzung rechtfertigt, dass ein Wolf, bei dem das Überwinden von Schutzvorkehrungen zum erlernten und gefestigten Jagdverhalten gehört, bei ungehindertem Geschehensfortgang in naher Zukunft eine größere Zahl von Nutztieren reißen und dadurch erhebliche Eigentumsschäden verursachen wird (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 22.03.2022 - 5 B 294/22 -, juris Rn. 44).
- VG Oldenburg, 27.10.2022 - 5 B 3146/22
Zu den Voraussetzungen einer sukzessiven letalen Entnahme eines ganzen Wolfrudels
Jede erweiternde Auslegung dieser Vorschrift, sei es im Hinblick auf die Frage, ob auch Wölfe aus mehr als einem Rudel ohne Schadensnachweis entnommen werden können (vgl. zu dieser Konstellation den Beschluss der Kammer vom 22. März 2022 - 5 B 294/22 -, juris) oder - wie im vorliegenden Verfahren - im Hinblick auf die Frage der Identifizierbarkeit des als schadensverursachend nachgewiesenen Wolfes anhand leicht erkennbarer äußerer Merkmale, führt denknotwendig zu einer Aushöhlung der Ausnahmevorschrift des § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG, die sich ausschließlich auf einzelne, als schadensverursachend identifizierte Wolfsindividuen bezieht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 21 B 75/24
Schadensprognose betreffend den Umfang des zukünftigen ernsten …
Rn. 25 Vgl. etwa VG Hannover, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 9 B 707/23 -, juris, Rn. 24 (sieben Rissereignisse mit einem bis elf getöteten Schafen sowie einem getöteten Rind); VG Oldenburg, Beschluss vom 22. März 2022 - 5 B 294/22 -, juris, Rn. 48 (drei Rissereignisse, die jeweils Rinder betrafen); Nds. OVG, Beschluss vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 -, juris, Rn. 15, 26 (zehn Rissereignisse, von denen fünf Pferde oder Rinder betrafen; Werteinbuße hinsichtlich der betroffenen Pferde von 17.200 EUR) und Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris, Rn. 26 (vier Rissereignisse, davon eines mit 32 getöteten Schafen). - VG Hannover, 05.12.2023 - 9 B 4939/23
Abschussgenehmigung; Ausnahmegenehmigung; Einzäunung; enger räumlicher …
Es ist somit eine Gefahrenprognose erforderlich, die ausgehend von bereits erfolgten Rissvorfällen die Einschätzung rechtfertigt, dass ein Wolf, bei dem das Überwinden von Schutzvorkehrungen zum erlernten und gefestigten Jagdverhalten gehört, bei ungehindertem Geschehensfortgang in naher Zukunft eine größere Zahl von Nutztieren reißen und dadurch erhebliche Eigentumsschäden verursachen wird (vgl. VG Oldenburg, Beschl. v. 22.03.2022 - 5 B 294/22 -, Rn. 44, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 21 B 76/24
Schadensprognose betreffend den Umfang des zukünftigen ernsten …
Rn. 25 Vgl. etwa VG Hannover, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 9 B 707/23 -, juris, Rn. 24 (sieben Rissereignisse mit einem bis elf getöteten Schafen sowie einem getöteten Rind); VG Oldenburg, Beschluss vom 22. März 2022 - 5 B 294/22 -, juris, Rn. 48 (drei Rissereignisse, die jeweils Rinder betrafen); Nds. OVG, Beschluss vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 -, juris, Rn. 15, 26 (zehn Rissereignisse, von denen fünf Pferde oder Rinder betrafen; Werteinbuße hinsichtlich der betroffenen Pferde von 17.200 EUR) und Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris, Rn. 26 (vier Rissereignisse, davon eines mit 32 getöteten Schafen).
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