Rechtsprechung
| BVerwG, 30.06.2004 - 5 B 32.03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen der Zugehörigkeit zum deutschen Volk - Eignung zur Anwendung der deutschen Sprache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.01.2003 - 19 B 01.521
- BVerwG, 30.06.2004 - 5 B 32.03
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 5 B 32.03
Ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) wäre die unterbliebene Zeugenanhörung nur, wenn eine weitere Sachverhaltsaufklärung geboten gewesen wäre, sich hätte aufdrängen müssen (BVerwGE 106, 115 und 177 ). - BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 33.02
Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; deutsche Sprache, familiäre …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 5 B 32.03
Zu den materiellen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG hat der Senat sich in den beiden Parallelentscheidungen vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 11.03 - (DVBl 2004, 448 = NVwZ 2004, 753 = ZFSH/SGB 2004, 183) und - BVerwG 5 C 33.02 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 100) geäußert. - BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 11.03
Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; deutsche Sprache, familiäre …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 5 B 32.03
Zu den materiellen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG hat der Senat sich in den beiden Parallelentscheidungen vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 11.03 - (DVBl 2004, 448 = NVwZ 2004, 753 = ZFSH/SGB 2004, 183) und - BVerwG 5 C 33.02 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 100) geäußert. - BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80
Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Anwendbarkeit - Zivilprozessuale …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 5 B 32.03
Zwar ist der Klägerin einzuräumen, dass Vermerke über die behördliche Beurteilung ihres Sprachvermögens keine öffentlichen Urkunden im Sinne des § 418 ZPO sind (zu Zweifeln an der Anwendbarkeit des § 418 ZPO, wenn die ausstellende Behörde - wie hier - Partei der vorprozessualen Auseinandersetzung ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 -NJW 1984, 2962>). - BVerwG, 19.06.2002 - 5 B 29.02
Zulässigkeit der Rückwirkung auf Personen, die mit Aufnahmebescheid des …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 5 B 32.03
Auch ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG bereits geklärt, dass einerseits die mit der Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes betrauten Behörden nach § 24 VwVfG zu Ermittlungen in Bezug auf sämtliche Voraussetzungen der deutschen Zugehörigkeit berechtigt und verpflichtet sind und dies die Befugnis einschließt, sich deutscher Sprachkenntnisse des Antragstellers zur Zeit seiner Einreise in das Bundesgebiet zu vergewissern, wobei die Behörde Art und Umfang ihrer Ermittlungen nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, dass andererseits aber dieser behördlichen Überprüfung der Sprachbeherrschung keine abschließende Bedeutung zukommt, sie vielmehr gerichtlicher Kontrolle unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2002 - BVerwG 5 B 29.02 -).
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12
Verbot der Gehsteigberatung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Diese Vorschrift überlässt es im Interesse einer möglichst umfassenden, den Erfordernissen des einzelnen Falles angepassten Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dem pflichtgemäßen Verfahrensermessen der Behörde, welche Mittel sie zur Erforschung des Sachverhalts anwendet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.08.1998 - 11 VR 4.98 - NVwZ 1999, 535 und Beschl. v. 30.06.2004 - 5 B 32.03 - juris;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 24 Rn. 9 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 10.06.2011 - 1 S 915/11
Untersagung von Schwangerschaftskonfliktberatung auf dem Gehsteig durch privaten …
Diese Vorschrift überlässt es im Interesse einer möglichst umfassenden, den Erfordernissen des einzelnen Falles angepassten Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dem pflichtgemäßen Verfahrensermessen der Behörde, welche Mittel sie zur Erforschung des Sachverhalts anwendet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.08.1998 - 11 VR 4.98 - NVwZ 1999, 535 und Beschluss vom 30.06.2004 - 5 B 32.03 - juris;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 24 Rn. 9 m.w.N.). - BVerwG, 08.07.2004 - 5 B 8.04
Qualität einer öffentlichen Urkunde im Sinne von § 418 der Zivilprozessordnung …
Das Beschwerdevorbringen gibt dabei keinen Anlass zur Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die von dem Berufungsgericht herangezogenen behördlichen Niederschriften bzw. Vermerke öffentliche Urkunden bilden, die einen anderen als den in §§ 415, 417 ZPO bezeichneten Inhalt haben und daher gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der in ihnen bezeugten Tatsachen begründen, der grundsätzlich nur durch den Beweis der Unrichtigkeit widerlegt werden kann (§ 98 VwGO, § 418 Abs. 2 ZPO, s. dazu Senat, Beschluss vom 30. Juni 2004 - BVerwG 5 B 32.03 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2007 - 12 A 2979/06 Rn. 4 Soweit die Kläger unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 30. Juni 2004 - 5 B 32.03 -) geltend machen, die Einstufung der Sprachkenntnisse der Klägerin zu 1. durch den Sprachtester sei nicht als Grundlage für die Beurteilung des Sprachvermögens geeignet, da es sich hierbei nicht um eine öffentliche Urkunde, sondern nur um eine schriftlich niedergelegte individuelle Beurteilung eines Behördenbediensteten handele, die lediglich seine eigene Meinungsbildung dokumentiere, so vermag dies Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nicht zu begründen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2006 - 12 E 1081/06 In seinem Beschluss vom 30. Juni 2004 - 5 B 32.03 -, juris, hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich entschieden, dass Vermerke über die behördliche Beurteilung des Sprachvermögens keine öffentlichen Urkunden im Sinne des § 418 ZPO darstellten.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 17.02.2005 - 5 B 32.03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AMG § 25 Abs. 2; ; AMG § 30; ; AMG § 31; ; AMG § 109 a Abs. 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Streichung einer durch Gelée Royale (Bienenköniginnenfuttersaft) charakterisierten Stoffkombination aus der Aufstellung nach § 109a Arzneimittelgesetz (AMG); Unbedenklichkeit des Stoffes oder der Stoffkombination als Voraussetzung für die Aufnahme in die ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2005 - 13 A 4090/03
Zulässigkeit einer Wirksamkeitsprüfung und Unbedenklichkeitsprüfung im Rahmen der …
insgesamt wie hier OVG Berlin, Urteil vom 17.2.2005 - 5 B 32.03 -, S. 11-13 des Abdrucks.OVG Berlin, Urteil vom 17.2.2005 - 5 B 32.03 -, S. 11, 14 des Abdrucks.
- VG Köln, 10.05.2006 - 24 K 5308/02
Neubescheidung des Antrages auf Einrichtung einer Position der Traditionsliste …
Rn. 53 Vgl. zum Ganzen: Urteil der Kammer vom 7. September 2005 - 24 K 8159/01 - für die Prüfung der Unbedenklichkeit im Rahmen des § 109a Abs. 3 AMG im Ergebnis auch OVG Berlin, Urteil vom 17. Februar 2005 - 5 B 32.03 -, das insoweit von einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal ausgeht; im Ergebnis ebenso OVG NRW, Urteil vom 27. September 2005 - 13 A 4090/03 (24 K 8660/00) -, wonach die fehlende Erwähnung der Unbedenklichkeit als Redaktionsversehen anzusehen ist; vgl. auch: VG Köln, Urteil vom 20. Januar 2006 - 18 K 6872/03 - und Urteil vom 13. Dezember 2005 - 7 K 10393/02 -. - VG Köln, 13.12.2005 - 7 K 10399/02 Rn. 68 Vgl. in diesem Sinne OVG NRW a. a. O.; Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG Berlin), Urteil vom 17. Februar 2005 - 5 B 32.03 - beide nicht rechtskräftig.
- VG Köln, 07.09.2005 - 24 K 8159/01
Anspruch auf Aufnahme von in einem Arzneimittel enthaltenen …
Rn. 54 Vgl. für die Prüfung der Unbedenklichkeit im Rahmen des § 109a Abs. 3 AMG im Ergebnis auch OVG Berlin, Urteil vom 17. Februar 2005 - 5 B 32.03 -, das insoweit von einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal ausgeht; im Ergebnis ebenso nunmehr auch OVG NRW, Urteil vom 27. September 2005 - 13 A 4090/03 (24 K 8660/00) -, wonach die fehlende Erwähnung der Unbedenklichkeit als Redaktionsversehen anzusehen ist. - VG Köln, 25.07.2006 - 7 K 1483/02
Richtige Klageart für eine begehrte Zulassungsverlängerung für ein Arzneimittel …
Rn. 82 Vgl. in diesem Sinne OVG NRW a. a. O.; Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG Berlin), Urteil vom 17. Februar 2005 - 5 B 32.03 - sowie VG Köln, Urteil vom 7. September 2005 - 24 K 8159/01 -, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 7 K 10399/02 - Pharma Recht 2006, 168, sämtlich noch nicht rechtskräftig.
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