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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33250
OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15 (https://dejure.org/2016,33250)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.07.2016 - 5 B 375/15 (https://dejure.org/2016,33250)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 (https://dejure.org/2016,33250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5 SächsKAG § 26 SächsKAG § 28
    Vorläufiger Rechtsschutz; Straßenausbaubeitrag; ernstliche Zweifel; Gemeindeanteil; Anliegerstraße; Haupterschließungsstraße; innerörtlicher Durchgangsverkehr; überregional frequentierte Tankstelle; vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit; straßenverkehrsrechtliches ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5; SächsKAG § 26; SächsKAG § 28
    Vorläufiger Rechtsschutz; Straßenausbaubeitrag; ernstliche Zweifel; Gemeindeanteil; Anliegerstraße; Haupterschließungsstraße; innerörtlicher Durchgangsverkehr; überregional frequentierte Tankstelle; vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit; straßenverkehrsrechtliches ...

  • rechtsportal.de

    Zurechnen des Zielverkehrs und Quellverkehrs einer überregional stark frequentierten Tankstelle dem Anliegerverkehr einer Straße; Ausbaubeitragspflicht eines Wohngrundstücks i.R.d. Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zum Straßenausbaubeitragsrecht

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubeitragsbescheids

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurechnen des Zielverkehrs und Quellverkehrs einer überregional stark frequentierten Tankstelle dem Anliegerverkehr einer Straße; Ausbaubeitragspflicht eines Wohngrundstücks i.R.d. Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15
    Rn. 21 Im Erschließungsbeitragsrecht erfordert die wegemäßige Erschließung eines Wohngrundstücks gemäß § 131 Abs. 1 BauGB zwar grundsätzlich, dass auf der abzurechnenden Straße bis zur Höhe des Grundstücks mit Kraftfahrzeugen gefahren, dort zumindest gehalten und das Grundstück dann über einen Gehweg oder einen Grünstreifen ohne Weiteres betreten werden kann, sofern das Bebauungsrecht nicht ausnahmsweise weniger (fußläufige Erreichbarkeit) oder mehr (Herauffahren mit Kraftfahrzeugen auf das Grundstück) verlangt (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. März 1991 - 8 C 59.89 -, juris Rn. 21/22), so dass ein absolutes Halteverbot auf der abzurechnenden Straße der wegemäßigen Erschließung eines anliegenden Wohngrundstücks entgegenstehen kann, falls mit Kraftfahrzeugen nicht direkt auf das Grundstück gefahren werden kann (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 28. September 2015 - 6 B 14.606 -, juris Rn. 21;… OVG NRW, Beschl. v. 30. August 2010 - 15 A 646/07 -, juris Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15
    Denn solche selbst geschaffenen Hindernisse auf einem Anliegergrundstück sind ausbaubeitragsrechtlich grundsätzlich unbeachtlich (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urt. v. 27. September 2006 - 9 C 4.05 -, juris Rn. 25;… zu Ausbaubeiträgen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. Januar 2014 - OVG 9 S 9.13 -, juris Rn. 7;… HessVGH, Urt. v. 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, juris Rn. 23;… Driehaus, in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: 54. EL März 2016, § 8 Rn. 396b m. w. N.).
  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Erreichbarkeit; Heranfahrenkönnen; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15
    Rn. 21 Im Erschließungsbeitragsrecht erfordert die wegemäßige Erschließung eines Wohngrundstücks gemäß § 131 Abs. 1 BauGB zwar grundsätzlich, dass auf der abzurechnenden Straße bis zur Höhe des Grundstücks mit Kraftfahrzeugen gefahren, dort zumindest gehalten und das Grundstück dann über einen Gehweg oder einen Grünstreifen ohne Weiteres betreten werden kann, sofern das Bebauungsrecht nicht ausnahmsweise weniger (fußläufige Erreichbarkeit) oder mehr (Herauffahren mit Kraftfahrzeugen auf das Grundstück) verlangt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1. März 1991 - 8 C 59.89 -, juris Rn. 21/22), so dass ein absolutes Halteverbot auf der abzurechnenden Straße der wegemäßigen Erschließung eines anliegenden Wohngrundstücks entgegenstehen kann, falls mit Kraftfahrzeugen nicht direkt auf das Grundstück gefahren werden kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28. September 2015 - 6 B 14.606 -, juris Rn. 21;… OVG NRW, Beschl. v. 30. August 2010 - 15 A 646/07 -, juris Rn. 17 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2010 - 15 A 646/07

    Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs i.S.d. Abgabenordnung ( AO ) bei Teilung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15
    Rn. 21 Im Erschließungsbeitragsrecht erfordert die wegemäßige Erschließung eines Wohngrundstücks gemäß § 131 Abs. 1 BauGB zwar grundsätzlich, dass auf der abzurechnenden Straße bis zur Höhe des Grundstücks mit Kraftfahrzeugen gefahren, dort zumindest gehalten und das Grundstück dann über einen Gehweg oder einen Grünstreifen ohne Weiteres betreten werden kann, sofern das Bebauungsrecht nicht ausnahmsweise weniger (fußläufige Erreichbarkeit) oder mehr (Herauffahren mit Kraftfahrzeugen auf das Grundstück) verlangt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1. März 1991 - 8 C 59.89 -, juris Rn. 21/22), so dass ein absolutes Halteverbot auf der abzurechnenden Straße der wegemäßigen Erschließung eines anliegenden Wohngrundstücks entgegenstehen kann, falls mit Kraftfahrzeugen nicht direkt auf das Grundstück gefahren werden kann (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 28. September 2015 - 6 B 14.606 -, juris Rn. 21; OVG NRW, Beschl. v. 30. August 2010 - 15 A 646/07 -, juris Rn. 17 ff.).
  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15
    Darauf, ob dem Grundstück eine wegemäßige Erschließung vermittelt wird, die für eine zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung des Grundstücks erforderlich ist, wie im Erschließungsbeitragsrecht, kommt es nicht an (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Juni 2008 - 5 B 514/07 -, juris Rn. 17 ff., …und Beschl. v. 31. Januar 2013 - 5 A 783/10 -, juris Rn. 15 bis 17; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 8. März 2010 - 6 B 09.1957 -, juris Rn. 18).
  • VGH Hessen, 06.05.2009 - 5 A 2017/08

    Hinterliegergrundstück desselben Eigentümers; Abschluss zum vorderliegenden …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15
    Denn solche selbst geschaffenen Hindernisse auf einem Anliegergrundstück sind ausbaubeitragsrechtlich grundsätzlich unbeachtlich (…vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urt. v. 27. September 2006 - 9 C 4.05 -, juris Rn. 25;… zu Ausbaubeiträgen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. Januar 2014 - OVG 9 S 9.13 -, juris Rn. 7; HessVGH, Urt. v. 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, juris Rn. 23;… Driehaus, in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: 54. EL März 2016, § 8 Rn. 396b m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 31.03.2016 - 5 A 99/14

    Verkehrsanlage; Teilstrecke ; Fertigstellung der Verkehrsanlage; sachliche …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15
    Dies folgt schon daraus, dass es für die Frage, ob eine Straße eine einheitliche Verkehrsanlage bildet oder aus mehreren Anlagen besteht, nicht auf eine einheitliche Straßenbezeichnung ankommt, sondern auf eine natürliche Betrachtungsweise anhand des Erscheinungsbilds (z. B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, Zahl der erschlossenen Grundstücke), der Verkehrsfunktion sowie vorhandener Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 17.06.2008 - 5 B 514/07

    Ausbaubeitrag; Vorteilsbegriff; Verteilungsflächen; Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15
    Darauf, ob dem Grundstück eine wegemäßige Erschließung vermittelt wird, die für eine zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung des Grundstücks erforderlich ist, wie im Erschließungsbeitragsrecht, kommt es nicht an (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Juni 2008 - 5 B 514/07 -, juris Rn. 17 ff., …und Beschl. v. 31. Januar 2013 - 5 A 783/10 -, juris Rn. 15 bis 17;… vgl. auch BayVGH, Urt. v. 8. März 2010 - 6 B 09.1957 -, juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 117/03

    Erreichbarkeit; Fußgängerstraße; Kfz; Kraftfahrzeug; Nutzfahrzeug; PKW; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15
    Dies könnte es rechtfertigen, an die Erreichbarkeit eines Grundstücks ausbaubeitragsrechtlich geringere Anforderungen zu stellen als im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. OVG Schl.-H., Beschl. v. 18. Dezember 2013 - 4 MB 80/13 -, http://www.ovgsh.de; NdsOVG, Beschl. v. 11. September 2003 - 9 ME 117/03 -, juris Rn. 3;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 19.02.2014 - 5 A 199/13

    Abgrenzung von Anliegerstraßen und Haupterschließungsstraßen (hier: …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15
    Danach ist für Anliegerstraßen der Anliegerverkehr, d. h. der Ziel- und Quellverkehr, prägend, der den innerörtlichen Durchgangsverkehr deutlich überwiegen muss, während Haupterschließungsstraßen vorliegen, wenn sie neben dem Anliegerverkehr zumindest ebenso dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienen, wobei Durchgangsverkehr jeder Verkehr ist, der die abzurechnende Straße als Verbindungsweg zwischen zwei anderen Straßen benutzt, d. h. weder von einem durch die Straße erschlossenen Grundstück ausgeht noch ein solches Grundstück zum Ziel hat (SächsOVG, Urt. v. 19. Februar 2014 - 5 A 199/13 -, juris Rn. 18, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.07.2003 - 5 BS 456/02
  • OVG Thüringen, 25.09.2013 - 4 EO 1205/10

    Zur Relevanz straßenverkehrsrechtlicher Zugangshindernisse im …

  • BVerwG, 01.07.2002 - 5 B 163.02

    Rechtsmittel

  • OVG Sachsen, 31.01.2013 - 5 A 783/10

    Straßenausbaubeitrag, Vorteilsbegriff, Sondervorteil, Hinterliegergrundstück, …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - 9 S 9.13

    Wirtschaftliche Vorteile; Verkehrswert; zulässige Grundstücksnutzung; Möglichkeit …

  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 1425/18

    Verkehrsanlage; Ausdehnung; natürliche Betrachtungsweise; Zäsur; Kreuzung; …

    Rn. 41 Dies ist indes nach den oben dargestellten Maßstäben auf das Ausbaubeitragsrecht nicht übertragbar (noch offen gelassen von SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 21 ff.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf der Verkehrsanlage in geringer Entfernung vom Grundstück geparkt oder zumindest gehalten und von dort das Grundstück auf kurzem Weg fußläufig erreicht werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 23).

  • VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16

    Vorauszahlung auf einen Straßenbaubeitrag

    Der durch den Straßenausbaubeitrag ausgeglichene Sondervorteil besteht auch dann, wenn ein absolutes Halteverbotszeichen vor dem klägerischen Grundstück es zwar verbietet, auf der Fahrbahn zu halten, jedoch ein Halten in geringer Entfernung vom Wohngrundstück auf der ausgebauten Straße möglich und das Wohngrundstück über den zur Straße gehörenden Gehweg fußläufig zu erreichen ist (vgl. auch OVG Bautzen, B. v. 27.07.2016 - 5 B 375/15 -).

    - 5 B 375/15 -, juris, Rdnrn. 21 ff.).

  • OVG Sachsen, 14.03.2018 - 5 A 184/15

    Zusammengefasster Abgabenbescheid; Bestimmtheit; eindeutig bezeichnete …

    Rn. 37 Selbst geschaffene Hindernisse auf einem Anliegergrundstück, etwa ein den Zugang zur ausgebauten Straße versperrender Zaun, sind ausbaubeitragsrechtlich grundsätzlich unbeachtlich, weil sie wieder beseitigt werden können und deshalb bei dementsprechend vollständiger Ausschöpfung der zulässigen Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks die Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Verkehrsanlage von diesem Grundstück aus nicht einschränken (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 02.10.2017 - 5 B 181/17

    Aufschiebende Wirkung; Ausbaubeitrag; hinreichend bestimmtes Bauprogramm; …

    Ebenso bleiben aufwendige Tatsachenfeststellungen sowie die Beantwortung schwieriger, noch nicht geklärter Rechtsfragen grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 3, v. 9. August 2012 - 5 B 163/12 -, juris Rn. 12 bis 14, u. v. 28. Juli 2003 - 5 BS 456/02 -, juris Rn. 6/7).

    Rn. 24 Nach den aktenkundigen Lageplänen erscheint es danach eher unwahrscheinlich, dass der Durchgangsverkehr von den beiden verhältnismäßig kurzen Nebenstraßen (W...- und M.....straße), von denen die M.....straße zudem eine weitere Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz (zur I...... B...straße) hat, den Umfang des Anliegerverkehrs, d. h. des Ziel- und Quellverkehrs von und zu den an der Ä...... B...straße anliegenden Grundstücken erreichen kann, während die Kleingartensparte am Ende der Ä...... B...straße deren Anlieger sein dürfte, so dass der Verkehr von und zur Kleingartensparte dem Anliegerverkehr zuzurechnen wäre (vgl. zur Einstufung als Anlieger- bzw. Haupterschließungsstraße: § 28 Abs. 2 SächsKAG, § 5 Abs. 4 Nr. 1 und 2 der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung der Antragsgegnerin sowie SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 16 ff., u. Urt. v. 19. Februar 2014 - 5 A 199/13 -, juris Rn. 18, m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 11.09.2017 - 5 B 158/17

    Ausbaubeitragspflicht einer nicht zur Straße gehörenden Teilfläche eines …

    Ebenso bleiben aufwendige Tatsachenfeststellungen sowie die Beantwortung schwieriger, noch nicht geklärter Rechtsfragen grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 3, v. 9. August 2012 - 5 B 163/12 -, juris Rn. 12 bis 14, und v. 28. Juli 2003 - 5 BS 456/02 -, juris Rn. 6/7).

    Selbst baulich oder gewerblich nicht nutzbare Grundstücke sind ausbaubeitragspflichtig, wenn ihnen die ausgebaute Verkehrsanlage eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit, d. h. einen Sondervorteil bietet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 22, …und Urt. v. 17. Juni 2008 - 5 B 514/07 -, juris Rn. 33/34).

  • OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren; Schmutzwassergebühren; Frischwassermaßstab; …

    Ebenso bleiben aufwendige Tatsachenfeststellungen sowie die Beantwortung schwieriger, noch nicht geklärter Rechtsfragen grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (st. Rspr., vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 3, v. 9. August 2012 - 5 B 163/12 -, juris Rn. 12 bis 14, und v. 28. Juli 2003 - 5 BS 456/02 -, juris Rn. 6/7).
  • OVG Saarland, 06.03.2017 - 1 A 228/16

    Heranziehung zu Ausbaubeiträgen; Abgrenzung Anliegerstraße - …

    Für Erstere ist der Ziel- und Quellverkehr zu den anliegenden Grundstücken prägend, der den innerörtlichen Durchgangsverkehr deutlich überwiegen muss, wobei unter innerörtlichem Durchgangsverkehr jeder Verkehr zu verstehen ist, der die abzurechnende Straße als Verbindungsweg zwischen zwei anderen Straßen benutzt, das heißt weder von einem durch die Straße erschlossenen Grundstück ausgeht noch ein solches Grundstück zum Ziel hat.(vgl. z.B. SächsOVG, Beschluss vom 27.7.2016 - 5 B 375/15 -, juris Rdnr. 18 m.w.N.; BayVGH…, Beschluss vom 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 -, juris Rdnr. 18) Hintergrund der satzungsrechtlichen Vorgabe unterschiedlicher Straßenkategorien und der Notwendigkeit, die einzelnen Straßen der Gemeinde diesen Straßentypen zuzuordnen, ist das durch den Beitrags- und Vorteilsbegriff des § 8 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 KAG vorgegebene Gebot, Kosten einer Ausbaumaßnahme insoweit auf die beitragspflichtigen Anlieger umzulegen, als die öffentliche Einrichtung ihnen wirtschaftliche Vorteile bietet, und die Allgemeinheit, soweit die Anlage ihr zugute kommt, mit einem dem besonderen Vorteil der Allgemeinheit entsprechenden in der Satzung zu bestimmenden Teil des beitragsfähigen Aufwands an den Gesamtkosten zu beteiligen.
  • VG Greifswald, 26.03.2018 - 3 A 160/15

    Erhebung eines Straßenbaubeitrages für eine selbständige Privatstraße und einen …

    Anliegerverkehr i.S.d. § 3 Abs. 3 Buchst. a SBS ist nicht auf Anwohnerverkehr beschränkt (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 27.07.2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 19 zu einer überregional stark frequentierten Tankstelle in einer Anliegerstraße).
  • OVG Sachsen, 07.06.2023 - 5 B 50/23

    Spielgerätesteuer

    Ist der Erfolg in der Hauptsache nur offen, kann der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nur Erfolg haben, wenn die Vollziehung des Abgabenbescheids für die Abgabenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Dezember 2017 - 5 B 298/17 -, juris Rn. 18 und Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.11.2025 - 6 LA 139/24

    Straßenausbaubeitrag; Bestimmung der öffentlichen Einrichtung und des …

    So bezieht sich das OVG Bautzen (Beschl. v. 27.07.2016 - 5 B 375/15 -, juris LS 2 und Rn. 23) ebenso wie das VG Schleswig (…Urt. v. 16.01.2019 - 9 A 97/16 -, juris LS 1 und Rn. 54 ) nur auf unmittelbar an die öffentliche Einrichtung anliegende Wohngrundstücke.
  • VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17

    Straßenausbaubeitrag - Abgrenzung Anliegerstraße/Haupterschließungsstraße

  • VG Koblenz, 19.07.2021 - 4 K 11/21

    Straßenausbaubeitrag; Bedeutung eines einseitigen absoluten Halteverbotes

  • OVG Sachsen, 18.07.2019 - 5 B 451/18

    Zum Prüfungsmaßstab im vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Pfändungs- und …

  • OVG Sachsen, 17.03.2026 - 5 B 327/25
  • OVG Sachsen, 22.03.2024 - 5 B 249/23

    Beweislastentscheidung; Beweislast; vorläufiger Rechtsschutz; …

  • OVG Sachsen, 05.09.2016 - 5 B 172/16

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren, Wasserzähler, ungewöhnlich hoher …

  • OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 B 270/17

    Sondernutzungsgebühr; öffentliche Abgabe

  • VG Greifswald, 11.05.2020 - 3 A 134/19

    Straßenbaubeitrag nach Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

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