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| OVG Sachsen, 10.12.2012 - 5 B 385/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
GVG § 17a Abs. 2; VwGO § 67 Abs. 4
Rechtswegverweisung, Vertretungszwang - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 14.11.2012 - 6 L 1275/12
- OVG Sachsen, 10.12.2012 - 5 B 385/12
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 18.05.2010 - 1 E 46/10
Beschwerde, Vertretungszwang, Rechtsweg
Auszug aus OVG Sachsen, 10.12.2012 - 5 B 385/12
Denn in § 67 Abs. 4 Satz 2, § 147 Abs. 1 Satz 2 VwGO hat der Gesetzgeber klargestellt, dass der Vertretungszwang auch für Prozesshandlungen gilt, durch die ein Verfahren vor einem Oberverwaltungsgericht eingeleitet wird (…SächsOVG, Beschl. v. 7. Juni 2011 - 4 E 37/11 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 18. Mai 2010 - 1 E 46/10 -). - OVG Sachsen, 07.06.2011 - 4 E 37/11
Rechtswegverweisung, Beschwerde, Vertretungszwang
Auszug aus OVG Sachsen, 10.12.2012 - 5 B 385/12
Denn in § 67 Abs. 4 Satz 2, § 147 Abs. 1 Satz 2 VwGO hat der Gesetzgeber klargestellt, dass der Vertretungszwang auch für Prozesshandlungen gilt, durch die ein Verfahren vor einem Oberverwaltungsgericht eingeleitet wird (SächsOVG, Beschl. v. 7. Juni 2011 - 4 E 37/11 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 18. Mai 2010 - 1 E 46/10 -).
- OVG Sachsen, 07.09.2023 - 6 E 50/23
Rücknahme; E-Mail; bestimmender Schriftsatz; Unwirksamkeit; Rechtswegverweisung; …
- OVG Sachsen, 15.04.2014 - 5 B 528/13
Vertretungszwang bei Beschwerden gegen eine Rechtswegverweisung
- OVG Sachsen, 24.04.2014 - 5 B 19/14
Vertretungszwang, Beschwerde, Rechtswegverweisung
- OVG Sachsen, 24.04.2014 - 5 E 47/14
Postulationsfähigkeit, Beschwerde, Rechtswegverweisung
- OVG Sachsen, 09.05.2014 - 5 B 74/14
Rechtswegverweisung, Sozialhilfe, zur Verfügung Stellen einer postalischen …
Denn in § 67 Abs. 4 Satz 2, § 147 Abs. 1 Satz 2 VwGO hat der Gesetzgeber klargestellt, dass der Vertretungszwang auch für Prozesshandlungen gilt, durch die ein Verfahren vor einem Oberverwaltungsgericht eingeleitet wird (SächsOVG, Beschl. v. 10. Dezember 2012 - 5 B 385/12 -, juris Rn. 3 m. w. N., st. Rspr. des Senats).
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