Rechtsprechung
| BVerwG, 06.12.2022 - 5 B 4.22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Nachfrageobliegenheit des Beihilfeberechtigten hinsichtlich einer tatsächlich erfolgten Rechnungstellung durch den Leistungserbringer vor dem Hintergrund einer beihilferechtlichen Ausschlussfrist nach abgeschlossener medizinischer Behandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachfrageobliegenheit des Beihilfeberechtigten hinsichtlich einer tatsächlich erfolgten Rechnungstellung durch den Leistungserbringer vor dem Hintergrund einer beihilferechtlichen Ausschlussfrist nach abgeschlossener medizinischer Behandlung
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Nachfrageobliegenheit des Beihilfeberechtigten hinsichtlich einer tatsächlich erfolgten Rechnungstellung durch den Leistungserbringer vor dem Hintergrund einer beihilferechtlichen Ausschlussfrist nach abgeschlossener medizinischer Behandlung
Verfahrensgang
- VG Kassel, 20.12.2017 - 1 K 3469/16
- VGH Hessen, 25.01.2022 - 1 A 1749/18
- BVerwG, 06.12.2022 - 5 B 4.22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 06.12.2022 - 5 B 4.22
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 12.03.2018 - 5 B 26.17
Unangemessene Verfahrensdauer bei Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO
Auszug aus BVerwG, 06.12.2022 - 5 B 4.22
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 - juris Rn. 2 und vom 12. März 2018 - 5 B 26.17 D - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13
Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und …
Auszug aus BVerwG, 06.12.2022 - 5 B 4.22
Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 12 m. w. N.).
- VGH Hessen, 25.07.2012 - 1 A 2253/11
Ausschlussfrist im Beihilferecht
Auszug aus BVerwG, 06.12.2022 - 5 B 4.22
Dabei kann offenbleiben, ob der zumindest im Ansatz zutreffend durch den Beklagten skizzierte Zweck der Antragsfrist des § 17 Abs. 9 Satz 1 HBeihVO (vgl. dazu auch VGH Kassel, Urteil vom 25. Juli 2012 - 1 A 2253/11 - ESVGH 63, 84 ) tatsächlich auch eine Obliegenheit zu rechnungsbezogenen Rückfragen an den Leistungsträger rechtfertigen kann. - BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 1.16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist für die …
Auszug aus BVerwG, 06.12.2022 - 5 B 4.22
Überdies muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auf der Grundlage seiner materiellrechtlichen Auffassung auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26. September 2016 - 5 B 1.16 D - juris Rn. 9 m. w. N.). - BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 58.11
Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für ein aus Einzel- und …
Auszug aus BVerwG, 06.12.2022 - 5 B 4.22
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 - juris Rn. 2 …und vom 12. März 2018 - 5 B 26.17 D - juris Rn. 3 m. w. N.).
- VG Göttingen, 11.10.2023 - 5 A 2/18
Niedersächsisches Disziplinarrecht; Professor; sexuellle Belästigung; …
Des hiergegen von dem Beklagten geführte Aussetzungsverfahren (Az.: 5 B 4/22) war erfolgreich.OVG, Urt. v. 21.03.2023 - 8 DO 837/20 -, juris: Entfernung eines Universitätsprofessors, der der sich zwei Studentinnen unangemessen mit dem Ziel, mit diesen sexuelle Kontakte aufzunehmen, genähert hat und mit einer Studentin Oralverkehr in seinem Dienstzimmer gehabt hat und deshalb wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen strafrechtlich verurteilt wurde; zum Maßstab auch Beschl. v. Kammer v. 07.03.2023 - 5 B 4/22 -, S. 10 f. des Umdrucks, n.v.).
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