Rechtsprechung
| BVerwG, 16.05.2023 - 5 B 4.23 (5 B 21.22) |
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Verwerfung des Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung des abgelehnten Richters wegen Rechtsmissbräuchlichkeit
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Verwerfung des Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung des abgelehnten Richters wegen Rechtsmissbräuchlichkeit
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 21.09.2022 - 6 S 1310/21
- BVerwG, 18.01.2023 - 5 B 21.22
- BVerwG, 16.05.2023 - 5 B 4.23 (5 B 21.22)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.01.2023 - 5 B 21.22
Beiordnung eines Notanwalts
Auszug aus BVerwG, 16.05.2023 - 5 B 4.23
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 18. Januar 2023 - 5 B 21.22 - wird verworfen.Rn. 1 Der Senat entnimmt der Eingabe des Klägers vom 15. Februar 2023, soweit in ihr ein prozessual relevantes Begehren enthalten ist, dass er mit dieser den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht A. und die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle B. wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnt und eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Beschluss des Senats vom 18. Januar 2023 - 5 B 21.22 - rügen will.
Rn. 5 2. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 18. Januar 2023 - 5 B 21.22 -, mit dem dieser auch über einen nicht dem Anwaltszwang unterliegenden Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Notanwalts entschieden hat, hat ebenfalls keinen Erfolg.
Der Senat vermag seinen Ausführungen nicht zu entnehmen, worin eine Gehörsverletzung durch den Beschluss vom 18. Januar 2023 - 5 B 21.22 - zu sehen sein soll.
- BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2023 - 5 B 4.23
Das ist unter anderem der Fall, wenn das Gesuch rechtsmissbräuchlich ist, weil es offenbar grundlos ist oder nur der Verschleppung dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15 f.). - BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17
Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2023 - 5 B 4.23
Denn die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D - juris Rn. 10 f. m. w. N.). - BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13
Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.
Auszug aus BVerwG, 16.05.2023 - 5 B 4.23
Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 7 C 13.13 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 76 Rn. 5 m. w. N.).
- OLG Dresden, 21.10.2024 - 4 W 665/24
Mutwilligkeit des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts
Im Dunkeln bleibt, hinsichtlich welchen Sachverhalts der Antragsteller Auskunft vom Bundesverwaltungsgericht begehrt, insbesondere ob die in Anlage K1 wiedergegebenen Az: BVerwG 5 B 4.23 und BVerwG 5 B 21.22 Verfahren betreffen, die er selbst geführt hat und/oder ob sie ihn überhaupt betreffen bzw. ob er anwaltlich vertreten war, auch der Verfahrensgegenstand wird von ihm an keiner Stelle erläutert.
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