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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08, 5 PKH 15.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5694
BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08, 5 PKH 15.08 (https://dejure.org/2009,5694)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2009 - 5 B 41.08, 5 PKH 15.08 (https://dejure.org/2009,5694)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 5 B 41.08, 5 PKH 15.08 (https://dejure.org/2009,5694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Bewertung eines Antrags eines Abkömmlings des Klägers auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) als Antrag des Klägers; Anforderungen an die Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Unechte Rückwirkung durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 130.04

    Versagung der Erteilung eines Einbeziehungsbescheides wegen der Vorausreise und …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08
    Das aus dieser klaren Gesetzesformulierung zu entnehmende Erfordernis, dass die Bezugsperson selbst vor ihrer Aussiedlung einen ausdrücklichen Antrag auf Einbeziehung der genannten Angehörigen gestellt haben muss (vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - BVerwG 5 B 130.04 - juris und vom 30. Oktober 2006 - BVerwG 5 B 55.06 - juris), schließt es aus, einen früheren Antrag der Abkömmlinge auf Aufnahme aus eigenem Recht, der nicht auch ausdrücklich - zumindest hilfsweise - auch als Antrag auf Einbeziehung in einen Aufnahmenbescheid einer noch nicht ausgereisten Bezugsperson gestellt worden ist, rückwirkend als einen ausdrücklichen Antrag der Bezugsperson aufzufassen oder dieser zuzurechnen.

    Die Härtevorschrift des § 27 Abs. 2 BVFG ermöglicht nicht mehr, von dem Antragserfordernis des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG im Ausnahmewege abzusehen (vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - BVerwG 5 B 130.04 - juris und BVerwG 5 B 134.04 - juris).

    Rn. 12 Auch der zur Begründung einer Divergenz herangezogene Beschluss des Senats vom 28. Juli 2005 - BVerwG 5 B 130.04 - (juris) verhält sich nicht in Form eines divergenzfähigen Rechtssatzes zu der in Rede stehenden Frage, ob die bis Ende 2004 geltende Fassung des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG noch darüber hinaus anzuwenden ist.

  • BVerwG, 30.10.2006 - 5 B 55.06

    Voraussetzungen der Einbeziehung und "Härtefall" nach § 27 Abs. 1, Abs. 2 …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08
    Das aus dieser klaren Gesetzesformulierung zu entnehmende Erfordernis, dass die Bezugsperson selbst vor ihrer Aussiedlung einen ausdrücklichen Antrag auf Einbeziehung der genannten Angehörigen gestellt haben muss (vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - BVerwG 5 B 130.04 - juris und vom 30. Oktober 2006 - BVerwG 5 B 55.06 - juris), schließt es aus, einen früheren Antrag der Abkömmlinge auf Aufnahme aus eigenem Recht, der nicht auch ausdrücklich - zumindest hilfsweise - auch als Antrag auf Einbeziehung in einen Aufnahmenbescheid einer noch nicht ausgereisten Bezugsperson gestellt worden ist, rückwirkend als einen ausdrücklichen Antrag der Bezugsperson aufzufassen oder dieser zuzurechnen.

    Die von der Beschwerde hiermit verbundene Schlussfolgerung, für die von ihr so bezeichneten Altfälle müsse eine nachträgliche Einbeziehung in den Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 2 BVFG auch noch erfolgen können, "wenn die Bezugsperson keinen Einbeziehungsantrag zum Zwecke der gemeinsamen Ausreise stellte oder ihn stellte, aber vor einer Entscheidungsreife der Einbeziehung mit einem Aufnahmebescheid nach Deutschland kam" (Beschwerdebegründung, S. 5 unten), geht an der Rechtsprechung des Senats zu der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Neufassung des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG vorbei (Beschlüsse vom 30. Oktober 2006 a.a.O. und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 5 B 174.07 - juris).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08
    Rn. 13 Der angegriffene Beschluss des Oberverwaltungsgerichts kann schließlich auch nicht von dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - (NVwZ 2007, 946) abweichen, da in dieser Entscheidung schon der von der Beschwerde angeführte Rechtssatz nicht aufgestellt wird.
  • BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08
    Rn. 7 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine vertriebenenrechtliche Neureglung auch in noch anhängigen Aufnahmeverfahren anzuwenden ist, soweit es - wie das Berufungsgericht für den vorliegenden Fall zutreffend erkannt hat - keine Übergangsvorschrift gibt, die eine Fortgeltung des alten Rechts bestimmt (s. etwa Urteil vom 29. März 2001 - BVerwG 5 C 17.00 - BVerwGE 114, 116; Beschluss vom 22. Februar 2008 - BVerwG 5 B 208.07 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 113 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 58.89

    Wohngeld - Ermittlung des Jahreseinkommens - Bewilligungszeitraum - Einkünfte - …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08
    Dies gilt zunächst für den Verweis auf das Urteil vom 23. Januar 1990 - BVerwG 8 C 58.89 - (BVerwGE 84, 278), das eine wohngeldrechtliche Fragestellung betrifft und sich - anders als hier - hinsichtlich der Frage des anwendbaren Rechts bzw. des maßgeblichen Entscheidungszeitpunkts allein auf Ansprüche bezieht, die Leistungen für vom Gesetz vorgesehene Bewilligungszeiträume begründen.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08
    Rn. 15 Für eine den Darlegungserfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügende Rüge der hier allein beanstandeten Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) fehlt es an einer substantiierten Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für die Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 , Beschluss vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris).
  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08
    Die Voraussetzungen für eine verfassungsgemäße unechte Rückwirkung (s. etwa Urteil vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 m.w.N.) sind erfüllt.
  • BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08
    Dem Urteil des Senats vom 12. April 2001 - BVerwG 5 C 19.00 - (Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 4) liegt eine nach der insoweit maßgeblichen - und zutreffenden - Rechtsauffassung des Berufungsgerichts nicht (mehr) anzuwendende, ausgelaufene Fassung des § 27 BFVG zu Grunde.
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08
    Eine solche Abweichung liegt nur vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bzw. des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 und vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19).
  • BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 25.06

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum; deutsches Volkstum; Bekenntnis zum -; …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08
    Die von der Klägerin begehrten beiden Einbeziehungen in den Aufnahmebescheid werden mit je 2 000 EUR in Ansatz gebracht (Urteil vom 13. September 2007 - BVerwG 5 C 25.06 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 110, Beschlüsse vom 7. Februar 2007 - BVerwG 5 B 178.06 - Buchholz 360 § 52 GKG Nr. 4 …und vom 28. April 2008 - BVerwG 5 B 31.08 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …

  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 37.73

    Investitionszulagen - Erteilen von Bescheinigungen - Erweiterung der …

  • BVerwG, 02.06.2008 - 4 B 32.08

    Möglichkeit einer Verlagerung von Konflikten im Rahmen der bauleitplanerischen …

  • BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07

    Feststellungsschwierigkeiten und Beweisschwierigkeiten bei einer Fixierung des …

  • BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 134.04

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; …

  • BVerwG, 28.04.2008 - 5 B 31.08

    Möglichkeit eines Berufungsbegehrens bei Eintritt der Rechtskraft des …

  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 174.07

    Erforderlichkeit für eine Einbeziehung des im Aussiedlungsgebiet lebenden …

  • BVerwG, 07.02.2007 - 5 B 178.06

    Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2009 - 12 A 993/08

    Anspruch auf Einbeziehung der Abkömmlinge in einen erteilten Aufnahmebescheid bei …

    Rn. 13 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 B 41.08, 5 PKH 15.08 -, Juris, m. w. N.

    Rn. 16 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 B 41.08, 5 PKH 15.08 -, a. a. O.

    Rn. 19 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009, a. a. O.; Urteil vom 16. Februar 2005 - 2 A 4295/02 - Beschluss vom 15. Januar 2008 - 12 A 698/05 -.

    Rn. 21 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 174.07 -, Juris, m. w. N.; zur Ablehnung einer echten Rückwirkung auch: BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 B 41.08, 5 PKH 15.08 -, a. a. O.

    Rn. 30 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009, a. a. O., m. w. N.

    Rn. 33 vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009, a. a. O., m. w. N.,.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 12 A 2923/09
    Rn. 55 Vgl. jeweils m.w.N.: BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 B 41/08 u.a. -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juni 2010 - 12 A 2593/08 -.

    Rn. 59 - 5 B 41/08 u.a. -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juli 2010 - 12 A 1272/09 - und 1. Juni 2010 - 12 A 2593/08 -,.

    Rn. 65 Vgl. jeweils m.w.N. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 B 41/08 u.a. -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 12 A 65/08 -, juris; Beschluss vom 15. Januar 2008 - 12 A 698/05 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 12 A 292/09

    Ablehnung einer rückwirkenden Einbeziehung von Abkömmlingen in den …

    jeweils m.w.N.: BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 B 41/08 u.a. -, [...]; OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juni 2010 - 12 A 2593/08 - und vom 15. Januar 2008 - 12 A 698/05 -, [...].

    BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 B 41/08 u.a. -, [...]; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juli 2010 - 12 A 1272/09 - und 1. Juni 2010 - 12 A 2593/08 -,.

    jeweils m.w.N. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 B 41/08 u.a. -, [...]; OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 12 A 65/08 -, [...]; Beschluss vom 15. Januar 2008 - 12 A 698/05 -, [...].

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